Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Schreiben 30.04.1631: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Forderung von Jasper uff dem Kampe über die Auszahlung der Aussteuer seiner Frau und weitere Gelder von Gerd Meier vom 30.04.1631.'''
'''Forderung von Jasper uff dem Kampe über die Auszahlung der Aussteuer seiner Frau und weitere Gelder von Gerd Meier vom 30.04.1631.'''


Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen in Münster, Fürstabtei Herford Nr. 936, Meyerhofakten Brief 26 Seite 1-6
Quelle: [[Landesarchiv_Nordrhein-Westfalen_Abteilung_Westfalen|Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen]], Fürstabtei Herford, Meyerhofakte 936


''Der Text wurde teilweise in unser heutiges Deutsch übersetzt.''
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Designatio (vorgesehenes aber noch nicht erhalten) des Jasper uff dem Kampe, welches er im Namen seiner Ehefrau Felicitas, teils wegen ihren kindlichen zugesagten Anteil und ihrer Aussteuer, teils auch wegen vorgesetzten (geliehenen) Geldern, und was er sonst aus dem Meierhof zu Hiddenhausen zu fordern habe.
Designatio (vorgesehenes aber noch nicht erhalten) des Jasper uff dem Kampe, welches er im Namen seiner Ehefrau Felicitas, teils wegen ihren kindlichen zugesagten Anteil und ihrer Aussteuer, teils auch wegen vorgesetzten (geliehenen) Geldern, und was er sonst aus dem Meierhof zu Hiddenhausen zu fordern habe.



Aktuelle Version vom 21. April 2011, 19:18 Uhr

Forderung von Jasper uff dem Kampe über die Auszahlung der Aussteuer seiner Frau und weitere Gelder von Gerd Meier vom 30.04.1631.

Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Fürstabtei Herford, Meyerhofakte 936

Der Text wurde teilweise in unser heutiges Deutsch übersetzt.

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Designatio (vorgesehenes aber noch nicht erhalten) des Jasper uff dem Kampe, welches er im Namen seiner Ehefrau Felicitas, teils wegen ihren kindlichen zugesagten Anteil und ihrer Aussteuer, teils auch wegen vorgesetzten (geliehenen) Geldern, und was er sonst aus dem Meierhof zu Hiddenhausen zu fordern habe.

Erstlich als Felicitas, Jasper uff dem Kampe's Hausfraue vom Meierhof zu Hiddenhausen entsprossen (geboren), vor 22 Jahren ungefähr an ihrem itzigen Manne ehelich verlobeth und getrauet worden, sein ihr vor 20 Jahren zur Aussteuer, in dote (vom verstorbenen), von ihrem seligen Bruder, dem Meier zu Hiddenhausen (Gerd Meier, um 1576-1623), verheißen und zugesageth worden, wie auch ihren anderen Schwestern, hundertundvierzig Reichsthaler. Diese hundertundvierzig Reichsthaler, welche sie obwohl oft darum gefordert, gleichwohl nicht bekommen können, sondern bis heute dato (30.4.1631) zu ihrem merklichen Schaden nicht erhalten, können und auch keine Zinsen davon genossen. Vor zehn Jahren (um 1621) haben wir als Eheleute ungefähr zwei Scheffelsaat Landes minus ein Viertel vom Meierhof unter bekommen (pachten können), welches, wann es zum Höchsten angeschlagen (gerechnet würde), nicht mehr als 2 Thaler jährliche Pacht kosten darf. Als nächstes hatte der selige (Gerd) Meier versprochen, seiner Schwester Felicitas die Freiheit zu verschaffen, welche um ein geringes (niedriger Preis) dero Zeit erlangeth werden konnte.

Wohl durch des seligen Meiers Versäumnis ist Felicitas, meiner Fraue und den Kindern großen Schaden und Nachteil entstanden, alles ist hinten angesetzeth und bisher verblieben.

Pro tertio (zum dritten), hatte Jasper uff dem Kampe vor vier Jahren, als die Meiersche zu Hiddenhausen (Margarethe Meier geb. Niebuhr) in großer Bedrängnis gewesen, von Hermann Platvorth einhundert Reichsthaler in Spezie (war schwierig sie zubekommen) mit großer Mühe zu Wege gebracht, aufgenommen und geliehen und an den Vogt zu Reineberg, Jürgen Cleymann im vergangenen Jahre abgelacht (abgelöst) und bezahlet für die Meiersche. Solches drei Jahre verzinseth seien 18 Thaler Zinsen. Hierfür hat Jasper uff dem Kampe etliche Ländereien von sechs Scheffelsaat unter, ihm hatte die Meiersche vier Kühe, vier Schweine und sieben Molt Korn geliefert, welches er alles der kindlichen Aussteuer Felicitas zurechnen wolle.

Vor 14 Jahren (um 1617) hatte Jasper uff dem Kampe dem (Gerd) Meier 30 Thaler ausgethan (geliehen), davon hatte der Meier 17 Thaler genommen und der Fraue Ebeler gegeben, welche dann Lüdeke Ledebur wegen des Weinkaufes von ihr empfangen.

Vor vier Jahren hat Jasper uff d.em Kampe der Witwe des Gerd Meier, 150 Reichsthaler vorgestrecket, nach einem Jahr habe er 50 Thaler zurückbekommen, für den Rest von 80 Thalern habe er 8 Scheffelsaat Land in Pacht bekommen, an Pacht seien das in einem Jahr 5 Thaler. Geschehen um 1627.

Obwohl die Meiersche (Witwe von Gerd Meier) Zinsen (Miete) von dem Leibzuchthaus (es stand südöstlich vom Meierhof, heute Gasthaus Alt-Hiddenhausen), nebst einem Garten einnehme, von diesem Garten aber Jasper uff dem Kampe zwei Scheffelsaat seit etwa 1621 in Pacht habe, könne er diese aber nicht nutzen, deswegen habe er eigentlich seit 1627 nur sechs Scheffelsaat in Pacht gehabt, darauf habe er laut beigefügter Alienation (Entwendung des Pachtlandes), aber bei Ihrer Hochwürdigen Durchlaucht, der Abtissin an deren Herren Amt-mann aber für 8 Scheffelsaat 10 Thaler entrichten müssen, außerdem habe er noch 29 1/2 Thaler für die Meiersche bezahlen müssen.

Als vor drei Jahren um 1627 seine selige Schwiegermutter Ilsche (Meier geb. Schürstätte, um 1559-1627) des Todes verfahren und auf der Leibzucht gestorben, war schon vom seligen (Gerd) Meier (ihrem Sohn) zu Hiddenhausen 1617 für die geliehenden Gelder verursacht worden, danach Jasper uff dem Kampe das Leibzuchthaus und die dazu gehörene Länderey und den Garten für sechs Jahre an ihn zu verheuren (verpachten), welches dann auch 1627 geschehen ist. So habe er bereits den Weinkauff darauf erbracht und er habe auch die Verpachtung unter. Das war zunächst alles, was Jasper uff dem Kampe von dem Leibzuchthaus wußte. Ferner gab er an, daß die selige (Ilsche) Meiersche, seit 1597 erst bei einer ihrer Töchter, dann bei einer anderen Tochter gewesen, obwohl sie von der Leibzucht alles zugenießen hatte, sie habe deshalb ihre Ansprüche nicht genutzeth und verbraucht. Zum Schluß sei sie noch 14 bis 15 Jahre (1612/1615-1627) bei Jasper uff dem Kampe und ihrer Tochter Felicitas, Jasper Ehefraue gewesen und ist von uns Eheleuten mit Kost, Wohnung, Kleidung und aller Nothdurft versorgeth und ausgehalten (bezahlt) worden. Solche Unterhaltung habe ihm auch 10 Thaler jährlich gekostet, nach Abzug von 6 Thaler jährlich, welche er von der Heuer (Miete) der von ihm weiter verpachteten Wohnung seiner Schwiegermutter vom Leibzuchtshaus erhalten habe. Uns Eheleuten gebühreth davon noch bei 150 Thaler.

Als meiner Fraue Felicitas, so gab Jasper uff dem Kampe weiter an, gottseliger Vater (Alhard Meier, um 1534-1597) von Jasper Pfingsten uff Niedernbehme 1597 entleibeth (getötet) und Jasper Pfingsten 140 Thaler Sonegeldern (Sühnegeld) entrichten musste, welche alle in dem Meierhof zu Hiddenhausen gekommen, wovon mir auch gebühreth meine Quota (Anteil), von welcher ich bis heute aber nichts erhalten habe.

In Unterthänigkeit auf Antwort wartend, Euer Hochwürden und Gnaden ich mich gänzlich ergebe und hoffe, daß meine müßigen Gebete zu Gott Tag und Nacht für Euer Hochwürden Durchlaucht, so daß Euer Gnaden hiermit vom allerhöchsten Gott mit langem lieben, hohem Wohlstande und glücklicher Regierung belohnt werden.

Hervorden, den 30. Aprilis 1631

Euer fürstlichen Durchlaucht unterthänigster Jasper uff dem Kampe