Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/046: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Daem von Harff Herr zu Dreyborn, Heistert, Hüls<ref>Daem von Harff, wahrscheinlich der Jüngere, brachte einen Theil der Herrschaft Hüls käuflich an sich. Die Nachkommen desselben haben vor und nach den grössten Theil dieser Herrschaft erworben.</ref> und Laurenzberg, Amtmann zu Heimbach. Mit der Herrschaft Dreyborn war Friedrich von Eltz im J. 1547 zuletzt belehnt worden. Da derselbe nur Töchter hinterliess, so ward das Lehen Fürstlicher Seits als eröffnet betrachtet. Nach einem langen Prozess der Eltzischen Erbgenahmen mit den Fürstlichen Anwalden erhielt Daem von Harff endlich im J. 1603 von Herzog Johann Wilhelm neue Belehnung. Aber dieselbe kostete ihm schwere Opfer. Erstlich musste er Ihrer Fürstlichen Durchlaucht das dem Hause Dreyborn zugehörige Dorf Noemenich<ref>In dieser Uebergabe war der freyadlige allodiale Hof zu Nemmenich, die Schäfferey genannt, nicht mit inbegriffen.</ref> sammt dessen Gerechtigkeit, Schatz, Curmöden, Hühnern, Renten, Diensten, Brüchten und allem Zubehör erblich und ewiglich cediren und einräumen; und benebens noch eine Pfandschaft von 2000 Goldgulden, so er auf Ihrer Durchlaucht Amt Geilenkirchen hatte, sammt den davon noch unbezahlt ausstehenden Pensionen übergeben und einhändigen. Unter diesen Conditionen erhielt er Dreyborn zu einem rechten | {{NE}}Daem von Harff Herr zu Dreyborn, Heistert, Hüls<ref>Daem von Harff, wahrscheinlich der Jüngere, brachte einen Theil der Herrschaft Hüls käuflich an sich. Die Nachkommen desselben haben vor und nach den grössten Theil dieser Herrschaft erworben.</ref> und Laurenzberg, Amtmann zu Heimbach. Mit der Herrschaft Dreyborn war Friedrich von Eltz im J. 1547 zuletzt belehnt worden. Da derselbe nur Töchter hinterliess, so ward das Lehen Fürstlicher Seits als eröffnet betrachtet. Nach einem langen Prozess der Eltzischen Erbgenahmen mit den Fürstlichen Anwalden erhielt Daem von Harff endlich im J. 1603 von Herzog Johann Wilhelm neue Belehnung. Aber dieselbe kostete ihm schwere Opfer. Erstlich musste er Ihrer Fürstlichen Durchlaucht das dem Hause Dreyborn zugehörige Dorf Noemenich<ref>In dieser Uebergabe war der freyadlige allodiale Hof zu Nemmenich, die Schäfferey genannt, nicht mit inbegriffen.</ref> sammt dessen Gerechtigkeit, Schatz, Curmöden, Hühnern, Renten, Diensten, Brüchten und allem Zubehör erblich und ewiglich cediren und einräumen; und benebens noch eine Pfandschaft von 2000 Goldgulden, so er auf Ihrer Durchlaucht Amt Geilenkirchen hatte, sammt den davon noch unbezahlt ausstehenden Pensionen übergeben und einhändigen. Unter diesen Conditionen erhielt er Dreyborn zu einem rechten<noinclude> | ||
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Version vom 11. April 2011, 11:59 Uhr
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aber wenig dadurch gewonnen. — Nachdem seine Gattin Margaretha von Eltz am 19. Nov. 1580 mit Tod abgegangen, schritt er 1586 mit Sophia von Wachtendonck Wittwe des Johann von Plettenberg Amtmanns zu Bergheim zur zweiten Ehe. Er starb im August 1596 zu Lülsdorf. Zu Lülsdorf, Eschmar, Oberkassel und Honnef wo er sich auf dem Steinsbusch im J. 1591 ein Haus erbaute, war er wohl begütert. Er hinterliess nur aus erster Ehe Kinder, nämlich:
- Daem von Harff (B).
- Niclaus Friedrich von Harff, welcher im J. 1596 den Feldzug in Ungarn gegen die Türken mitmachte, und daselbst blieb.
- Margaretha von Harff heirathete 1589 Reinart Beissel von Gymnich zu Schmidtheim Chur-Cölnischen Rath und Amtmann zu Arburg und Nürburg.
B.
Daem von Harff Herr zu Dreyborn, Heistert, Hüls[1] und Laurenzberg, Amtmann zu Heimbach. Mit der Herrschaft Dreyborn war Friedrich von Eltz im J. 1547 zuletzt belehnt worden. Da derselbe nur Töchter hinterliess, so ward das Lehen Fürstlicher Seits als eröffnet betrachtet. Nach einem langen Prozess der Eltzischen Erbgenahmen mit den Fürstlichen Anwalden erhielt Daem von Harff endlich im J. 1603 von Herzog Johann Wilhelm neue Belehnung. Aber dieselbe kostete ihm schwere Opfer. Erstlich musste er Ihrer Fürstlichen Durchlaucht das dem Hause Dreyborn zugehörige Dorf Noemenich[2] sammt dessen Gerechtigkeit, Schatz, Curmöden, Hühnern, Renten, Diensten, Brüchten und allem Zubehör erblich und ewiglich cediren und einräumen; und benebens noch eine Pfandschaft von 2000 Goldgulden, so er auf Ihrer Durchlaucht Amt Geilenkirchen hatte, sammt den davon noch unbezahlt ausstehenden Pensionen übergeben und einhändigen. Unter diesen Conditionen erhielt er Dreyborn zu einem rechten
- ↑ Daem von Harff, wahrscheinlich der Jüngere, brachte einen Theil der Herrschaft Hüls käuflich an sich. Die Nachkommen desselben haben vor und nach den grössten Theil dieser Herrschaft erworben.
- ↑ In dieser Uebergabe war der freyadlige allodiale Hof zu Nemmenich, die Schäfferey genannt, nicht mit inbegriffen.