Dekanat (Begriffsklärung): Unterschied zwischen den Versionen

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== historisch ==
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* weltlich: Bezirk von 10 Höfen, welche zu einer Grundherrschaft (Domäne) gehörten, sie bildeten das Dekanatsgebiet, ein [[Dekanat (Verwaltung)]].
* weltlich: Bezirk von 10 Höfen, welche zu einer Grundherrschaft (Domäne) gehörten, sie bildeten das Dekanatsgebiet, ein [[Dekanat (Verwaltung)]].

Version vom 11. April 2011, 10:07 Uhr

Dekanat ist ein Begriff mit verschiedenen Bedeutungsmöglichkeiten:

historisch

  • weltlich: Bezirk von 10 Höfen, welche zu einer Grundherrschaft (Domäne) gehörten, sie bildeten das Dekanatsgebiet, ein Dekanat (Verwaltung).

kirchlich

  • kirchlich: regionaler Verwaltungsbezirk unter einheitlicher Leitung (Archidiakon), ab dem 19. Jhdt. eines Dechanten innerhalb einer Diözese.

wissenschaftlich

  • Geschäftsbereich des geschäftsführender Professor einer Fakultät einer Universität.


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