Adlig: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Mit "Adlig" wird ein adliger Gutsbesitzer mit den entsprechenden adligen Vorrechten bezeichnet: hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Jagd- und Fischereirecht, Patron...“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Mit "Adlig" wird ein adliger Gutsbesitzer mit den entsprechenden adligen Vorrechten bezeichnet: hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Jagd- und Fischereirecht, Patronat, Brauerei-, Brennerei-, Verlagsgerechtigkeiten, Herrschaftsrecht gegenüber dem Personal. Selbst der König konnte in diese Rechte nicht eingreifen. Ab 1800 wurden die adligen Güter Rittergüter genannt.
'''Diese Seite ist weiter zu bearbeiten! Wer immer Lust und Zeit hat möge sich gerne daran beteiligen.'''
 
''Mit "Adlig" wird ein adliger Gutsbesitzer mit den entsprechenden adligen Vorrechten bezeichnet: hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Jagd- und Fischereirecht, Patronat, Brauerei-, Brennerei-, Verlagsgerechtigkeiten, Herrschaftsrecht gegenüber dem Personal. Selbst der König konnte in diese Rechte nicht eingreifen. Ab 1800 wurden die adligen Güter Rittergüter genannt.''


Quelle: Staßewski, Kurt von, Stein, Robert Hrsg.: Was waren unsere Vorfahren?, Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreußen, Königsberg 1938, Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen Hamburg 1991  
Quelle: Staßewski, Kurt von, Stein, Robert Hrsg.: Was waren unsere Vorfahren?, Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreußen, Königsberg 1938, Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen Hamburg 1991  


[[Kategorie: Provinz Ostpreußen]]
[[Kategorie: Provinz Ostpreußen]]

Version vom 19. Februar 2011, 07:03 Uhr

Diese Seite ist weiter zu bearbeiten! Wer immer Lust und Zeit hat möge sich gerne daran beteiligen.

Mit "Adlig" wird ein adliger Gutsbesitzer mit den entsprechenden adligen Vorrechten bezeichnet: hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Jagd- und Fischereirecht, Patronat, Brauerei-, Brennerei-, Verlagsgerechtigkeiten, Herrschaftsrecht gegenüber dem Personal. Selbst der König konnte in diese Rechte nicht eingreifen. Ab 1800 wurden die adligen Güter Rittergüter genannt.

Quelle: Staßewski, Kurt von, Stein, Robert Hrsg.: Was waren unsere Vorfahren?, Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreußen, Königsberg 1938, Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen Hamburg 1991