Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/097: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Er veröffentlichte neben andern Schriften prophetischen Inhalts 1796 eine Abhandlung „Ueber die nächstkommenden vierzig Jahre“, worin er das Ende der Welt für das Jahr 1836 prophezeite, starb jedoch, wie das Freim. Abendblatt etwas  boshaft bemerkt, elf Jahre zu früh, um dies Ende mitzuerleben. In seinem 1818 erschienenen „Freimüthigen Wort an die hochverehrliche Ritter- und Landschaft“, das sich gegen die Aufhebung der Steuerfreiheit der Geistlichen wandte, beschwert er sich darüber, daß „man ja 30 bis 40 mal so viel, als eine einfache Steuer der sämtlichen Prediger und Schulmänner beträgt, auf ein Götzenbild unnötig verschwenden wolle.“ Gemeint war das (1819 Aug. 26 enthüllte) Blücherstandbild in Rostock.<ref>Freim. Abendbl. 1818, Nr. 51 Beil., vgl. Nr. 27 Beil. und 1819, Nr. 54; 1826, Nr. 403. Beiläufig: nach Otto Vitense, Geschichte von Mecklenburg (Gotha 1920), S. 293, wurde die Steuerfreiheit der Geistlichen bereits durch den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 aufgehoben?</ref>
 
{{NE}}Infolge seines hohen Alters schwach und gebrechlich, konnte Thube in den letzten Jahren dem Pfarramte nicht mehr vorstehen; die Verwaltung desselben wurde daher aushülflich dem P. Behrns zu Qualitz mit übertragen. Nach Thubes Tode wurde dann in Anbetracht solcher Hülfeleistung und der großen Familie des P. Behrns Baumgarten für dessen Lebenszeit (bis 1853) mit Qualitz kombiniert.
 
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{{NE}}1881–1914. {{Sperrschrift|Westphal}}, Friedr. Wilhelm Georg, geb. zu Nevern bei Neukloster 1845 Juni 18, Sohn des Lehrers Friedrich
 
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      Er veröffentlichte neben andern Schriften prophetischen Inhalts 1796 eine Abhandlung „Ueber die nächstkommenden vierzig Jahre“, worin er das Ende der Welt für das Jahr 1836 prophezeite, starb jedoch, wie das Freim. Abendblatt etwas boshaft bemerkt, elf Jahre zu früh, um dies Ende mitzuerleben. In seinem 1818 erschienenen „Freimüthigen Wort an die hochverehrliche Ritter- und Landschaft“, das sich gegen die Aufhebung der Steuerfreiheit der Geistlichen wandte, beschwert er sich darüber, daß „man ja 30 bis 40 mal so viel, als eine einfache Steuer der sämtlichen Prediger und Schulmänner beträgt, auf ein Götzenbild unnötig verschwenden wolle.“ Gemeint war das (1819 Aug. 26 enthüllte) Blücherstandbild in Rostock.[1]

      Infolge seines hohen Alters schwach und gebrechlich, konnte Thube in den letzten Jahren dem Pfarramte nicht mehr vorstehen; die Verwaltung desselben wurde daher aushülflich dem P. Behrns zu Qualitz mit übertragen. Nach Thubes Tode wurde dann in Anbetracht solcher Hülfeleistung und der großen Familie des P. Behrns Baumgarten für dessen Lebenszeit (bis 1853) mit Qualitz kombiniert.

      1854–1874. Walter, Friedr. Bernh. Julius, geb. zu Wismar St. Georgen 1810 Okt. 16, Sohn des Stadtsekretärs Joh. Christoph Friedrich (und der Auguste Friedr. Amalie Dahlmann, Tochter des Bürgermeisters Dr. Johann Ehrenfried Jakob daselbst), Enkel des P. Ernst Joh. Conrad in Neukloster und Bruder des P. Rudolf in Alt Meteln, vorher Privat-L. in Wismar 1843, R. in Neubukow 1845. P. 1854 Mai 21, † 1874 Okt. 24 im 65. J. – Verh. 1844 Okt. 22 Emma Soph. Aug. Carol. Dorothea Schröder, geb. zu Neubrandenburg 1813 Juni 25, Tochter des Kaufmanns Carl Gottlieb, † a. Wwe. zu Wismar 1882 Okt. 16 im 70. J. Sohn in Lübsee. Walters Schwester heiratete P. Kittel-Jördenstorf.

      1875–1880. Brüning, Johann Friedrich Wilhelm, geb. zu Kastorf Ksp. Gorlosen 1839 Dez. 23, Sohn des Schulzen und Kirchenjuraten Joachim (und der Elisabeth geb. Brüning aus Krohn bei Grabow), vorher Hülfspred. in Schwaan 1867, P. in Kladow 1869 Febr. 21. P. in Baumgarten 1875 Juli 11, † 1880 März 3 im 41. J. – Verh. 1868 April 22 Wilhelm. Doroth. Joh. Elwine Müller, geb. zu Parchim 1846 Okt. 4, Tochter des Papiermüllers Christoph, † a. Wwe. zu Doberan 1883 Dez. 28 im 38. J.

      1881–1914. Westphal, Friedr. Wilhelm Georg, geb. zu Nevern bei Neukloster 1845 Juni 18, Sohn des Lehrers Friedrich


  1. Freim. Abendbl. 1818, Nr. 51 Beil., vgl. Nr. 27 Beil. und 1819, Nr. 54; 1826, Nr. 403. Beiläufig: nach Otto Vitense, Geschichte von Mecklenburg (Gotha 1920), S. 293, wurde die Steuerfreiheit der Geistlichen bereits durch den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 aufgehoben?