Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/047: Unterschied zwischen den Versionen
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:unmündigen Kindern gehöret, daraus gestohlen.<ref>Kirchen- und Schulblatt 1840, S. 480.</ref>“ 1582–1592 war Georg {{Sperrschrift|Auriga}} da, vorher Kapellan zu Schönberg und kurze Zeit P. zu Herrnburg im Fürstentum Ratzeburg, vordem P. in Damshagen 1569 oder 1570, wurde von Herzog Christoph empfohlen 1581 Dez. und wird das Amt 1582 angetreten haben;<ref>Zu Beginn des Jahres 1582 wird er nach Krüger (Ratzeburger Past., S. 37 f.) als P. in Herrnburg genannt. Bis 1584, wie Kr. annimmt, dürfte er dort aber schwerlich gewesen sein. In Schönberg, wo er 1581 noch war, wird er das Amt 1572 oder 73 (nicht schon 1570) angetreten haben, da er nach dem Vis.-Prot. von 1581 „elf Jahre ein Prediger gewesen“, „bei drei Jahren“ aber in Damshagen „verharrt“ hatte. 1587 wird er ein schwacher, abgemergelter Mann genannt.</ref> dann Matthias {{Sperrschrift|Rötger}} aus Westphalen, P. 1592 Okt. 20, eingef. Nov. 30, † 1631 vor Nov. (Sohn in Gr. Grenz, s. Kambs Do. Eine Tochter, Dorothea, heiratete den Küchenmeister Johannes Bökel (wohl Sohn des Herzogl. Sekretärs Martin zu Güstrow), Vater der Margarete, verh. Samuel Lütkemann-Malchin.<ref>Leichenpred. auf Timotheus Lütkemann 1738 (Greifsw. Universitätsbibl.)</ref>) Während seiner Amtsführung kam 1625 Febr. 10 das Gut Wustrow in Gefahr, überschwemmt zu werden, doch wurde das Unheil durch Gottes Hülfe gnädig abgewandt. Zum Andenken hieran ward bis zum Jahre 1786 der 10. Februar in Alt Gaarz als außerordentlicher Bettag gefeiert, an dem „sowohl Vor- als Nachmittags ist gepredigt worden.“ 1786 April 26 wurde auf Vorstellung des damaligen Patrons von Hoher Regierung hierin eine Abänderung vorgenommen, „daß nämlich die besondere Feier dieses Tages ganz aufgehoben und abgeschafft ist, und zwar mit der Anweisung, daß künftig des Jahres am nächsten Sonntage nach dem 10. Februar die Gemeinde zu dankbarer Erinnerung jener Hülfe Gottes soll aufgefordert und solches der Gemeinde acht Tage vorher von der Kanzel angezeigt werden. Die Nachmittagspredigt aber soll eingehen.“ Nach dieser Anweisung wird noch heute verfahren: Der Sonntag nach dem 10. Februar wird im Gottesdienst als Buß- und Bettag behandelt.<ref>Nach Mitteilung des verst. Hrn. Präpositus Willers.</ref> | |||
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- unmündigen Kindern gehöret, daraus gestohlen.[1]“ 1582–1592 war Georg Auriga da, vorher Kapellan zu Schönberg und kurze Zeit P. zu Herrnburg im Fürstentum Ratzeburg, vordem P. in Damshagen 1569 oder 1570, wurde von Herzog Christoph empfohlen 1581 Dez. und wird das Amt 1582 angetreten haben;[2] dann Matthias Rötger aus Westphalen, P. 1592 Okt. 20, eingef. Nov. 30, † 1631 vor Nov. (Sohn in Gr. Grenz, s. Kambs Do. Eine Tochter, Dorothea, heiratete den Küchenmeister Johannes Bökel (wohl Sohn des Herzogl. Sekretärs Martin zu Güstrow), Vater der Margarete, verh. Samuel Lütkemann-Malchin.[3]) Während seiner Amtsführung kam 1625 Febr. 10 das Gut Wustrow in Gefahr, überschwemmt zu werden, doch wurde das Unheil durch Gottes Hülfe gnädig abgewandt. Zum Andenken hieran ward bis zum Jahre 1786 der 10. Februar in Alt Gaarz als außerordentlicher Bettag gefeiert, an dem „sowohl Vor- als Nachmittags ist gepredigt worden.“ 1786 April 26 wurde auf Vorstellung des damaligen Patrons von Hoher Regierung hierin eine Abänderung vorgenommen, „daß nämlich die besondere Feier dieses Tages ganz aufgehoben und abgeschafft ist, und zwar mit der Anweisung, daß künftig des Jahres am nächsten Sonntage nach dem 10. Februar die Gemeinde zu dankbarer Erinnerung jener Hülfe Gottes soll aufgefordert und solches der Gemeinde acht Tage vorher von der Kanzel angezeigt werden. Die Nachmittagspredigt aber soll eingehen.“ Nach dieser Anweisung wird noch heute verfahren: Der Sonntag nach dem 10. Februar wird im Gottesdienst als Buß- und Bettag behandelt.[4]
1631–1639. Wulf, Christian, wohl aus Greifenhagen in Pommern, imm. 1625. Voc. 1631 Dez. 13, † 1639 Juli. Er hatte viel von dem „betrübten Kriegswesen“ zu leiden, vor allem durch
- ↑ Kirchen- und Schulblatt 1840, S. 480.
- ↑ Zu Beginn des Jahres 1582 wird er nach Krüger (Ratzeburger Past., S. 37 f.) als P. in Herrnburg genannt. Bis 1584, wie Kr. annimmt, dürfte er dort aber schwerlich gewesen sein. In Schönberg, wo er 1581 noch war, wird er das Amt 1572 oder 73 (nicht schon 1570) angetreten haben, da er nach dem Vis.-Prot. von 1581 „elf Jahre ein Prediger gewesen“, „bei drei Jahren“ aber in Damshagen „verharrt“ hatte. 1587 wird er ein schwacher, abgemergelter Mann genannt.
- ↑ Leichenpred. auf Timotheus Lütkemann 1738 (Greifsw. Universitätsbibl.)
- ↑ Nach Mitteilung des verst. Hrn. Präpositus Willers.