Saarbrücken: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
<!-- Hier: geschichtlicher Abriss -->
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=== Geschichtlicher Überblick ===
Saarbrücken wird in einer Schenkungsurkunde Kaiser Ottos III. im Jahre 999 erstmals als Königsburg „castellum Sarabrucca“ erwähnt, die dem Bistum Metz geschenkt wird.
Saarbrücken wird in einer Schenkungsurkunde Kaiser Ottos III. im Jahre 999 erstmals als Königsburg „castellum Sarabrucca“ erwähnt, die dem Bistum Metz geschenkt wird.
Im Bereich von Alt-Saarbrücken existierte bereits in vorrömischer Zeit eine Siedlung der Mediomatriker. Flussaufwärts des heutigen Stadtkerns, im Stadtteil [[Sankt Arnual]] und im Bereich des heutigen Großmarktes am Fuß des Halbergs, sind römische Siedlungsreste nachgewiesen: Am rechten Saarufer befand sich eine kleine römische Garnison, die wahrscheinlich eine (hölzerne?) Brücke sicherte. Links der Saar, rund um die Stiftskirche Sankt Arnual, befand sich nachweislich eine römische Siedlung mit einer größeren Villa, in deren Ruinen in merowingischer Zeit eine erste Kirche als Grablege des Metzer Bischofs Arnual errichtet wurde. Es soll sich bei der Kirche um eine Schenkung des merowingischen Königs Theudebert II. handeln. Die ältesten, urkundlich erwähnten Orte, die heute zur Landeshauptstadt Saarbrücken gehören, sind Dudweiler (977) und Malstatt (960).<br />
Im Bereich von Alt-Saarbrücken existierte bereits in vorrömischer Zeit eine Siedlung der Mediomatriker. Flussaufwärts des heutigen Stadtkerns, im Stadtteil St. Arnual und im Bereich des heutigen Großmarktes am Fuß des Halbergs, sind römische Siedlungsreste nachgewiesen: Am rechten Saarufer befand sich eine kleine römische Garnison, die wahrscheinlich eine (hölzerne?) Brücke sicherte. Links der Saar, rund um die Stiftskirche Sankt Arnual, befand sich nachweislich eine römische Siedlung mit einer größeren Villa, in deren Ruinen in merowingischer Zeit eine erste Kirche als Grablege des Metzer Bischofs Arnual errichtet wurde. Es soll sich bei der Kirche um eine Schenkung des merowingischen Königs Theudebert II. handeln. Die ältesten, urkundlich erwähnten Orte, die heute zur Landeshauptstadt Saarbrücken gehören, sind Dudweiler (977) und Malstatt (960).<br />
Ab 1120 entsteht die Grafschaft Saarbrücken, in der sich in der Umgebung der Burg durch Ansiedlung von Burgmannen, Händlern und Schutzsuchenden die Siedlung (Alt-)Saarbrücken entwickelt.
Ab 1120 entsteht die Grafschaft Saarbrücken, in der sich in der Umgebung der Burg durch Ansiedlung von Burgmannen, Händlern und Schutzsuchenden die Siedlung (Alt-)Saarbrücken entwickelt.
1263 wird durch Simon III. die Kommende St. Elisabeth gegründet, die karitative Aufgaben und beschränkte Gerichtsbarkeit erhält und in den nachfolgenden Generationen zu beträchtlichem Ansehen und Einfluss gelangt. Die im 13. Jahrhundert als Krankenstation gebaute Kapelle gilt als das älteste Gebäude Saarbrückens.
1263 wird durch Simon III. die Kommende St. Elisabeth gegründet, die karitative Aufgaben und beschränkte Gerichtsbarkeit erhält und in den nachfolgenden Generationen zu beträchtlichem Ansehen und Einfluss gelangt. Die im 13. Jahrhundert als Krankenstation gebaute Kapelle gilt als das älteste Gebäude Saarbrückens.
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1793 wird die Stadt von französischen Revolutionstruppen besetzt, die das Barockschloss plündern und besetzen. In Brand gerät es allerdings durch den Beschuss der preußischen Bundestruppen, in deren Reihen auch der Erbprinz Heinrich als Offizier dient. Durch den Frieden von Campo Formio 1797 sowie den Friedensvertrag von Lunéville 1801 kommt Saarbrücken zu Frankreich.<br />
1793 wird die Stadt von französischen Revolutionstruppen besetzt, die das Barockschloss plündern und besetzen. In Brand gerät es allerdings durch den Beschuss der preußischen Bundestruppen, in deren Reihen auch der Erbprinz Heinrich als Offizier dient. Durch den Frieden von Campo Formio 1797 sowie den Friedensvertrag von Lunéville 1801 kommt Saarbrücken zu Frankreich.<br />
Im Jahre 1815 fällt das Gebiet an das Königreich Preußen; im Raum Saarbrücken entsteht die Bürgermeisterei Saarbrücken mit den Stadtgemeinden Saarbrücken und St. Johann sowie den Landgemeinden Malstatt, Burbach, Brebach und Rußhütte. Saarbrücken wird Sitz eines Landkreises innerhalb des Regierungsbezirks Trier der Provinz Großherzogtum Niederrhein, die 1822 in der Rheinprovinz aufgeht. 1856 wird das Eisenhüttenwerk Burbach in Betrieb genommen.
Im Jahre 1815 fällt das Gebiet an das Königreich Preußen; im Raum Saarbrücken entsteht die Bürgermeisterei Saarbrücken mit den Stadtgemeinden Saarbrücken und St. Johann sowie den Landgemeinden Malstatt, Burbach, Brebach und Rußhütte. Saarbrücken wird Sitz eines Landkreises innerhalb des Regierungsbezirks Trier der Provinz Großherzogtum Niederrhein, die 1822 in der Rheinprovinz aufgeht. 1856 wird das Eisenhüttenwerk Burbach in Betrieb genommen.
Durch Vertrag vom 5. Dezember 1908 werden die selbständigen Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach mit Wirkung vom 1. April 1909 zu einer Stadt mit dem Namen „Saarbrücken“ vereinigt. Die bisherige Stadt Saarbrücken wird künftig mit der Bezeichnung Alt-Saarbrücken geführt. Die neue Stadt Saarbrücken hat bei ihrer Gründung etwa 105.000 Einwohner und ist damit die fünftgrößte linksrheinische deutsche Großstadt. Gleichzeitig scheidet die Stadt Saarbrücken aus dem Landkreis Saarbrücken aus und wird eine kreisfreie Stadt.  
Durch Vertrag vom 5. Dezember 1908 werden die selbständigen Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach mit Wirkung vom 1. April 1909 zu einer Stadt mit dem Namen „Saarbrücken“ vereinigt. Die bisherige Stadt Saarbrücken wird künftig mit der Bezeichnung Alt-Saarbrücken geführt. Die neue Stadt Saarbrücken hat bei ihrer Gründung etwa 105.000 Einwohner und ist damit die fünftgrößte linksrheinische deutsche Großstadt. Gleichzeitig scheidet die Stadt Saarbrücken aus dem Landkreis Saarbrücken aus und wird eine kreisfreie Stadt.
 
=== Besonderheiten der Stadtgeschichte ===
Im Gegensatz zu den vielen anderen Städten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Na¬tion, wird in Saarbrücken und St. Johann nie von einem Rat im klassischen Sinne gesprochen. Man sprach in Saarbrücken bzw. in St. Johann immer von „Herren Meiern und Gerichten“ bzw. von „Herren Bürgermeistern und Gerichten“ oder auch nur von dem „Stadtgericht Saarbrücken“ oder dem „Stadtgericht St. Johann“. Funktionell unterschied sich jedoch diese Form der Stadtregierung (das Stadtgericht) nur unwesentlich von denjenigen Städten im Reiche, in denen ein so genannter „Rat“ die Geschicke leitete. Jeweils auf Sonntag vor Pfingsten sollten die Bürger der Saarstädte die Gerichtsleute, also die Stadtregierungen, wählen. Danach erfolgte die Anerkennung der gewählten Stadtregierung durch den Landesherrn bzw. seines Stellvertreters. Spätestens ab 1607 erfolgte die Wahl der Stadtregierungen immer auf Pfingstmontag.
Der Meier in Saarbrücken, er war der erste Stadtbeamte, hatte die exekutive Gewalt inne. Ihm zur Seite stand der Heim-Meier (oder auch Heimeier genannt). Beide Ämter wurden jährlich aufs Neue gewählt.
In St. Johann war der Bürgermeister der erste Stadtbeamte und verinnerlichte in seinem Amt das in Saarbrücken vorhandene Meier-Amt und Heimeier-Amt.
Zur Hilfe in der ausübenden Gewalt standen dem Meier, Heimeier und dem Bürgermeister die im jährlichen Wahlrhythmus wechselnden Stadtpedelle, Stadtbaumeister, Schützen, Torschließer und -schlüssler, Schadenschätzer, Lückenbeseher, Weinaufseher, Brotwieger und Fleischschätzer zur Seite.
Die Zugeber, deren es drei in jeder Stadt gab und die im dreijährlichen Rhythmus wechselten, waren zwar dem Heimeier bzw. dem Bürgermeister zugeordnet.
Es folgen letztlich noch die Schöffen, die grundsätzlich zusammen mit dem jeweiligen Stadt-vorsteher die legislative und judikative Gewalt innehatten. Sie waren auf Lebenszeit gewählt. - Wie auch in anderen Städten im Reich die Ratsherren, setzten sich die Schöffen nur aus den vornehmsten, ältesten und meist auch wohlhabensten Familien der Stadt zusammen und führten in Anrede und Schrift fast immer den Titel „Herr“.
 
Aus der Bürgerschaft beider Städte rekrutierten sich die Vertreter des so genannten Gemeinsamen Stadtgerichtes, welches sich aus dem Meier von Saarbrücken (als nicht stimmberechtigtem Vorsitzenden) sowie 4 Schöffen aus Saarbrücken und 3 Schöffen aus St. Johann zusammensetzte. Die Befugnisse dieses Gerichts erstreckten sich auf die Bevölkerung beider Städte, wohingegen die jeweiligen einzelnen Stadtgerichte nur Befugnisse auf ihre jeweiligen Städte hatten. Gleichzeitig stellte dieses gemeinsame Stadtgericht eine gemeinsame Verwaltungsbehörde dar, der die beiden Städte St. Johann und Saarbrücken untergeordnet waren.
Als Berufungsinstanz für Fälle, die vor dem Gemeinsamen Stadtgericht verhandelt worden waren, stand das Hofgericht zur Verfügung, welches sich aus dem Grafen bzw. seinem Schultheiß und den Burgmannen (später den gräflichen Räten) zusammensetze.
 
Alle schriftlichen Arbeiten wurden für die beiden einzelnen Gerichte als auch das Gemeinsame Stadtgericht von ein und demselben Stadtschreiber erledigt. Er fertigte die Gerichtsprotokolle und die Rechnungen sowie alle anderen anfallenden Schreibarbeiten der Verwaltungen. Die Gerichtsprotokolle stellen, im Gegensatz zu vergleichbaren Quellen anderer Städte, eine Besonderheit dar: Sie sind ein buntes Gemisch aus Gerichtsverhandlungen und innerstädtischer Verwaltung sowie freiwilliger Gerichtsbarkeit. Ebenfalls finden sich hier die Aufzeichnungen über die neuen aufgenommenen Bürger. Dieses Gemisch ist nicht zuletzt dem Umstand gezollt, dass in den beiden Städten die judikative, legislative und exekutive Gewalt durch ein und das selbe Gremium augeübt wurde. Eine Trennung, wie in anderen Städten des Reiches nach reinen Ratsprotokollen, welche mehrheitlich nur legislative und executive Vorfälle enthielten und reinen Gerichts- bzw. Judicialprotokollen, die nur juristische Geschäftsvorfälle verzeichneten, war nie gegeben.  


<!-- == Genealogische und historische Gesellschaften == -->
<!-- == Genealogische und historische Gesellschaften == -->

Version vom 18. September 2010, 08:19 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Saarland > Stadtverband Saarbrücken > Saarbrücken

Saarbrücken um 1850

Einleitung

Allgemeine Information

Politische Einteilung

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Evangelische Kirchen

Katholische Kirchen

Geschichte

Geschichtlicher Überblick

Saarbrücken wird in einer Schenkungsurkunde Kaiser Ottos III. im Jahre 999 erstmals als Königsburg „castellum Sarabrucca“ erwähnt, die dem Bistum Metz geschenkt wird. Im Bereich von Alt-Saarbrücken existierte bereits in vorrömischer Zeit eine Siedlung der Mediomatriker. Flussaufwärts des heutigen Stadtkerns, im Stadtteil St. Arnual und im Bereich des heutigen Großmarktes am Fuß des Halbergs, sind römische Siedlungsreste nachgewiesen: Am rechten Saarufer befand sich eine kleine römische Garnison, die wahrscheinlich eine (hölzerne?) Brücke sicherte. Links der Saar, rund um die Stiftskirche Sankt Arnual, befand sich nachweislich eine römische Siedlung mit einer größeren Villa, in deren Ruinen in merowingischer Zeit eine erste Kirche als Grablege des Metzer Bischofs Arnual errichtet wurde. Es soll sich bei der Kirche um eine Schenkung des merowingischen Königs Theudebert II. handeln. Die ältesten, urkundlich erwähnten Orte, die heute zur Landeshauptstadt Saarbrücken gehören, sind Dudweiler (977) und Malstatt (960).
Ab 1120 entsteht die Grafschaft Saarbrücken, in der sich in der Umgebung der Burg durch Ansiedlung von Burgmannen, Händlern und Schutzsuchenden die Siedlung (Alt-)Saarbrücken entwickelt. 1263 wird durch Simon III. die Kommende St. Elisabeth gegründet, die karitative Aufgaben und beschränkte Gerichtsbarkeit erhält und in den nachfolgenden Generationen zu beträchtlichem Ansehen und Einfluss gelangt. Die im 13. Jahrhundert als Krankenstation gebaute Kapelle gilt als das älteste Gebäude Saarbrückens. Graf Johann I. verleiht Saarbrücken (dem heutigen Stadtteil Alt-Saarbrücken) und St. Johann jeweils das Stadtrecht. 1353 fällt Saarbrücken an das Haus Nassau (Walramische Linie), in deren Besitz Stadt und Grafschaft bis zur Französischen Revolution bzw. dem Wiener Kongress bleiben. 1574 fällt die Grafschaft Nassau-Saarbrücken durch Erbfall an Graf Philipp III., der die Reformation nach lutherischem Bekenntnis einführte. Der 30-jährige Krieg verheert Saarbrücken fürchterlich, 1637 leben nur noch 70 Menschen in der zerstörten Stadt. Ludwig XIV. lässt 1677 im Französisch-Niederländischen Krieg Saarbrücken niederbrennen; bis auf acht Häuser wird die gesamte Stadt zerstört.
Nach dem Regierungsantritt Wilhelm Heinrichs im Jahr 1741 erlebt die Stadt einen ungeheuren wirtschaftlichen Aufschwung, Steinkohlegruben werden verstaatlicht, Eisenschmelzen entstehen. Ferner entsteht das barocke Residenzschloss Saarbrücken, erbaut von Friedrich Joachim Stengel und zahlreiche andere Bauten, die Saarbrücken in eine geschlossene Barockstadt mit zahlreichen Sichtachsen und komplett barocken Straßenzügen verwandeln. 1775 wird die Ludwigskirche vollendet, einer der bedeutendsten Barockbauten Deutschlands und Wahrzeichen der Stadt Saarbrücken.
1793 wird die Stadt von französischen Revolutionstruppen besetzt, die das Barockschloss plündern und besetzen. In Brand gerät es allerdings durch den Beschuss der preußischen Bundestruppen, in deren Reihen auch der Erbprinz Heinrich als Offizier dient. Durch den Frieden von Campo Formio 1797 sowie den Friedensvertrag von Lunéville 1801 kommt Saarbrücken zu Frankreich.
Im Jahre 1815 fällt das Gebiet an das Königreich Preußen; im Raum Saarbrücken entsteht die Bürgermeisterei Saarbrücken mit den Stadtgemeinden Saarbrücken und St. Johann sowie den Landgemeinden Malstatt, Burbach, Brebach und Rußhütte. Saarbrücken wird Sitz eines Landkreises innerhalb des Regierungsbezirks Trier der Provinz Großherzogtum Niederrhein, die 1822 in der Rheinprovinz aufgeht. 1856 wird das Eisenhüttenwerk Burbach in Betrieb genommen. Durch Vertrag vom 5. Dezember 1908 werden die selbständigen Städte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach mit Wirkung vom 1. April 1909 zu einer Stadt mit dem Namen „Saarbrücken“ vereinigt. Die bisherige Stadt Saarbrücken wird künftig mit der Bezeichnung Alt-Saarbrücken geführt. Die neue Stadt Saarbrücken hat bei ihrer Gründung etwa 105.000 Einwohner und ist damit die fünftgrößte linksrheinische deutsche Großstadt. Gleichzeitig scheidet die Stadt Saarbrücken aus dem Landkreis Saarbrücken aus und wird eine kreisfreie Stadt.

Besonderheiten der Stadtgeschichte

Im Gegensatz zu den vielen anderen Städten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Na¬tion, wird in Saarbrücken und St. Johann nie von einem Rat im klassischen Sinne gesprochen. Man sprach in Saarbrücken bzw. in St. Johann immer von „Herren Meiern und Gerichten“ bzw. von „Herren Bürgermeistern und Gerichten“ oder auch nur von dem „Stadtgericht Saarbrücken“ oder dem „Stadtgericht St. Johann“. Funktionell unterschied sich jedoch diese Form der Stadtregierung (das Stadtgericht) nur unwesentlich von denjenigen Städten im Reiche, in denen ein so genannter „Rat“ die Geschicke leitete. Jeweils auf Sonntag vor Pfingsten sollten die Bürger der Saarstädte die Gerichtsleute, also die Stadtregierungen, wählen. Danach erfolgte die Anerkennung der gewählten Stadtregierung durch den Landesherrn bzw. seines Stellvertreters. Spätestens ab 1607 erfolgte die Wahl der Stadtregierungen immer auf Pfingstmontag. Der Meier in Saarbrücken, er war der erste Stadtbeamte, hatte die exekutive Gewalt inne. Ihm zur Seite stand der Heim-Meier (oder auch Heimeier genannt). Beide Ämter wurden jährlich aufs Neue gewählt. In St. Johann war der Bürgermeister der erste Stadtbeamte und verinnerlichte in seinem Amt das in Saarbrücken vorhandene Meier-Amt und Heimeier-Amt. Zur Hilfe in der ausübenden Gewalt standen dem Meier, Heimeier und dem Bürgermeister die im jährlichen Wahlrhythmus wechselnden Stadtpedelle, Stadtbaumeister, Schützen, Torschließer und -schlüssler, Schadenschätzer, Lückenbeseher, Weinaufseher, Brotwieger und Fleischschätzer zur Seite. Die Zugeber, deren es drei in jeder Stadt gab und die im dreijährlichen Rhythmus wechselten, waren zwar dem Heimeier bzw. dem Bürgermeister zugeordnet. Es folgen letztlich noch die Schöffen, die grundsätzlich zusammen mit dem jeweiligen Stadt-vorsteher die legislative und judikative Gewalt innehatten. Sie waren auf Lebenszeit gewählt. - Wie auch in anderen Städten im Reich die Ratsherren, setzten sich die Schöffen nur aus den vornehmsten, ältesten und meist auch wohlhabensten Familien der Stadt zusammen und führten in Anrede und Schrift fast immer den Titel „Herr“.

Aus der Bürgerschaft beider Städte rekrutierten sich die Vertreter des so genannten Gemeinsamen Stadtgerichtes, welches sich aus dem Meier von Saarbrücken (als nicht stimmberechtigtem Vorsitzenden) sowie 4 Schöffen aus Saarbrücken und 3 Schöffen aus St. Johann zusammensetzte. Die Befugnisse dieses Gerichts erstreckten sich auf die Bevölkerung beider Städte, wohingegen die jeweiligen einzelnen Stadtgerichte nur Befugnisse auf ihre jeweiligen Städte hatten. Gleichzeitig stellte dieses gemeinsame Stadtgericht eine gemeinsame Verwaltungsbehörde dar, der die beiden Städte St. Johann und Saarbrücken untergeordnet waren. Als Berufungsinstanz für Fälle, die vor dem Gemeinsamen Stadtgericht verhandelt worden waren, stand das Hofgericht zur Verfügung, welches sich aus dem Grafen bzw. seinem Schultheiß und den Burgmannen (später den gräflichen Räten) zusammensetze.

Alle schriftlichen Arbeiten wurden für die beiden einzelnen Gerichte als auch das Gemeinsame Stadtgericht von ein und demselben Stadtschreiber erledigt. Er fertigte die Gerichtsprotokolle und die Rechnungen sowie alle anderen anfallenden Schreibarbeiten der Verwaltungen. Die Gerichtsprotokolle stellen, im Gegensatz zu vergleichbaren Quellen anderer Städte, eine Besonderheit dar: Sie sind ein buntes Gemisch aus Gerichtsverhandlungen und innerstädtischer Verwaltung sowie freiwilliger Gerichtsbarkeit. Ebenfalls finden sich hier die Aufzeichnungen über die neuen aufgenommenen Bürger. Dieses Gemisch ist nicht zuletzt dem Umstand gezollt, dass in den beiden Städten die judikative, legislative und exekutive Gewalt durch ein und das selbe Gremium augeübt wurde. Eine Trennung, wie in anderen Städten des Reiches nach reinen Ratsprotokollen, welche mehrheitlich nur legislative und executive Vorfälle enthielten und reinen Gerichts- bzw. Judicialprotokollen, die nur juristische Geschäftsvorfälle verzeichneten, war nie gegeben.


Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

Kirchenbücher

Zeichenerklärung:
(T) = Taufen/Geburten
(K) = Kommunion / Konfirmation
(H) = Heiraten
(S) = Sterbefälle, Begräbnisse

  • evangelisch - luth. Kirchenbücher im Stadtarchiv Saarbrücken
    1. evang. Kirchenbuch Saarbrücken (T K H S) 1622 - 1694
    2. evang. Kirchenbuch Saarbrücken (T K H S) 1694 - 1747
    3. evang. Kirchenbuch Saarbrücken (T K H S) 1747 - 1798

    4. evang. Kirchenbuch St. Johann (T H S) 1634 - 1719, (K) 1665 - 1719
    5. evang. Kirchenbuch St. Johann (T K H S) 1719 - 1778
    6. evang. Kirchenbuch St. Johann (T K H S) 1779 - 1798

    7. evang. Kirchenbuch Malstatt und Burbach (T H S) 1714 - 1791, (K) 1715 - 1791
    8. evang. Kirchenbuch Malstatt und Burbach (T H S) 1791 - 1798, (K) 1792 - 1798

    9. evang. Kirchenbuch St. Arnual (T H S) 1682 - 1757
    10. evang. Kirchenbuch St. Arnual (T H S) 1758 - 1798

    11. evang. Kirchenbuch Güdingen und Bübingen (T K H S) 1758 - 1798

  • deutsch-reformierte Kirchenbücher im Stadtarchiv Saarbrücken
    1. (T) 1747 - 1798
    2. (H) 1747 - 1798
    3. (S) 1747 - 1798

  • katholische Kirchenbücher im Stadtarchiv Saarbrücken
    1. (T H S) 1685 - 1719
    2. (T H S) 1720 - 1757
    3. (T S) 1758 - 1775, (H) 1758 - 1773
    4. (T) 1775 - 1791
    5. (T) 1791 - 1798
    6. (H) 1773 - 1798
    7. (S) 1776 - 1798

ferner befinden sich im Stadtarchiv Saarbrücken auch die katholischen Kirchenbücher von Ensheim (1712-1798) und Bliesransbach (1688-1780)

Stadtgerichtsakten

  • Stadtgericht Saarbrücken (im Stadtarchiv Saarbrücken)
    1. Protokolle ca. 1622 - 1798 (lückenhaft)
    2. Rechnungen ca. 1499 - 1798 (lückenhaft)

  • Stadtgericht St. Johann (im Stadtarchiv Saarbrücken)
    1. Protokolle ca. 1599 - 1798 (lückenhaft)
    2. Rechnungen ca. 1592 - 1798 (lückenhaft)

  • Gemeinsames Stadtgericht Saarbrücken - St. Johann (im Stadtarchiv Saarbrücken)
    Protokolle 1576 - 1785 (lückenhaft)

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

Archive und Bibliotheken

Archive

Bibliotheken

Verschiedenes

Weblinks

Offizielle Webseiten

Landeshauptstadt Saarbrücken

Genealogische Webseiten

ASF

Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen.

Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote

Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.


Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>SAAKENJN39MF</gov>


Städte und Gemeinden im Stadtverband Saarbrücken

Städte: Friedrichsthal (Saar) | Püttlingen | Saarbrücken | Sulzbach (Saar) | Völklingen
Gemeinden: Großrosseln | Heusweiler | Kleinblittersdorf | Quierschied | Riegelsberg