Hüttenwesen (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen
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Durch Erlass der Generalverwaltung des Salz-, Berg- und Hüttenwesens vom 20.07.1815 wurde die Organisation der unteren Bergbehörden in Westfalen geregelt: Das auch während der französischen Zeit tätige Bergamt für die Grafschaft Mark in Wetter wurde nach Bochum verlegt (01.-14.12.1815) und nahm dort am 01.01.1816 im Renteihaus am Markt seine Arbeit auf. Durch das Reskript der Oberberghauptmannschaft vom 05.06.1820 erhielt die Aufsicht über Zechen, Hütten, Steinbrüche usw. in der Grafschaft Mark, den Enklaven Dortmund und Limburg, im Vest Recklinghausen im Bezirk des Landgerichts Recklinghausen und im Fürstentum Münster in dem Teil, der zwischen der Grafschaft Mark, Ravensberg und Paderborn und dem Weg von Rheda über Warendorf, Telgte, Münster und Dülmen bis zur Lippe zwischen Bossendorf und Flaesheim liegt. | Durch Erlass der Generalverwaltung des Salz-, Berg- und Hüttenwesens vom 20.07.1815 wurde die Organisation der unteren Bergbehörden in Westfalen geregelt: Das auch während der französischen Zeit tätige Bergamt für die Grafschaft Mark in Wetter wurde nach Bochum verlegt (01.-14.12.1815) und nahm dort am 01.01.1816 im Renteihaus am Markt seine Arbeit auf. Durch das Reskript der Oberberghauptmannschaft vom 05.06.1820 erhielt die Aufsicht über Zechen, Hütten, Steinbrüche usw. in der Grafschaft Mark, den Enklaven Dortmund und Limburg, im Vest Recklinghausen im Bezirk des Landgerichts Recklinghausen und im Fürstentum Münster in dem Teil, der zwischen der Grafschaft Mark, Ravensberg und Paderborn und dem Weg von Rheda über Warendorf, Telgte, Münster und Dülmen bis zur Lippe zwischen Bossendorf und Flaesheim liegt. | ||
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* 1895 Rheinisch-Westfälische Hüttenschule, Bochum | |||
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Version vom 17. September 2010, 13:37 Uhr
Seit dem 19. Jahrhundert ist das Ruhrgebiet ein Einwanderungsland und von Wanderungsbewegungen berührt. Von den Wurzeln ihrer Heimat in Verbindung mit erlebter Industrialisierung wurden unsere Vorfahren im Ruhrgebiet geprägt, dazu gehörte besondes das Bergbau- u. Hüttenwesen...
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Bergbau- u. Hüttenwesen > Hüttenwesen (Westfalen)
Einleitung
Geschichte
Die schmelztechnischen Handschriften der Frühen Neuzeit zeigen Zustände oder Entwicklungen nach Raum, Zeit, Rohstoffen, Methoden und Personen im Bereich der Hüttenoperationen (Materialerschließung), insbesondere bei Kupfer, Silber, Gold und Blei. Sie zeigen Innovationswege und Innovatoren und geben Auskünfte über Hüttenbedienstete und Gewerken und ökonomische und soziale Aspekte des Bergbau- und Hüttenwesens. Dabei lassen sie unterschiedliche Entwicklungen einzelner Hüttenwerke oder ganzer Gebiete unterscheiden. Von besonderem Interesse sind dabei historische
- Schmelzbücher und
- Hüttenbücher
- Gosenbücher [= Aufschreibung der Roheisenklumpen]
Westfälisches Oberbergamt
Durch Erlass der Generalverwaltung des Salz-, Berg- und Hüttenwesens vom 20.07.1815 wurde die Organisation der unteren Bergbehörden in Westfalen geregelt: Das auch während der französischen Zeit tätige Bergamt für die Grafschaft Mark in Wetter wurde nach Bochum verlegt (01.-14.12.1815) und nahm dort am 01.01.1816 im Renteihaus am Markt seine Arbeit auf. Durch das Reskript der Oberberghauptmannschaft vom 05.06.1820 erhielt die Aufsicht über Zechen, Hütten, Steinbrüche usw. in der Grafschaft Mark, den Enklaven Dortmund und Limburg, im Vest Recklinghausen im Bezirk des Landgerichts Recklinghausen und im Fürstentum Münster in dem Teil, der zwischen der Grafschaft Mark, Ravensberg und Paderborn und dem Weg von Rheda über Warendorf, Telgte, Münster und Dülmen bis zur Lippe zwischen Bossendorf und Flaesheim liegt.
Schule
- 1895 Rheinisch-Westfälische Hüttenschule, Bochum