Staatliches und Kommunales im Memelland: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 15. Februar 1920 wurde das Memelgebiet von Deutschland abgetrennt und auf Grund des Friedensvertrages durch französische Truppen besetzt. An der Spitze des Memelgebietes steht der Oberkommissar als Vertreter der alliierten Mächte. In jedem Kreise befindet sich je ein Unterpräfekt. | Am 15. Februar 1920 wurde das Memelgebiet von Deutschland abgetrennt und auf Grund des Friedensvertrages durch französische Truppen besetzt. An der Spitze des Memelgebietes steht der Oberkommissar als Vertreter der alliierten Mächte. In jedem Kreise befindet sich je ein Unterpräfekt. | ||
Das ganze Memelgebiet wird durch das Landesdirektorium verwaltet. Es besteht aus einem Präsidenten und 5 Landesdirektoren. Dem Landesdirektorium sind sämtliche Verwaltungen unterstellt; es hat die Funktion einer preußischen Regierung. Ein großer Teil der Beamten ist nach der Abtrennung im Memelgebiete verblieben und vorläufig durch die preußische Regierung zur Dienstleistung beurlaubt worden. | |||
Im Memelgebiete gelten noch fast alle preußischen und deutschen Gesetze. Neue Gesetze und Verordnungen werden durch das Landesdirektorium ausgearbeitet, vom Staatsrat durchberaten und vom Oberkommissar bestätigt. Der Staatsrat besteht aus 18 Mitgliedern, den Vertretern der verschiedensten Berufsstände. Der Stadtkreis [[Memel]] wird durch den Magistrat, bestehend aus Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadträten, im Verein mit der Stadtverordneten-Versammlung verwaltet. In den drei Landkreisen befinden sich die Landratsämter. Ihnen zur Seite stehen Kreisausschuß und Kreistag. Dem Landrat unterstehen die Amtsvorsteher; sie bilden die Ortspolizeibehörde ihres Bezirks. Zur Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung dient die Landespolizei. An der Spitze der Landgemeinden steht der Gemeindevorsteher mit den Schöffen, bei den Gütern der Gutsvorsteher. Größere Dörfer haben außerdem noch Gemeindevertreter. Diese werden von den stimmberechtigten Mitgliedern der Gemeinde gewählt. | |||
==Literatur== | ==Literatur== |
Aktuelle Version vom 22. Juli 2010, 18:38 Uhr
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Am 15. Februar 1920 wurde das Memelgebiet von Deutschland abgetrennt und auf Grund des Friedensvertrages durch französische Truppen besetzt. An der Spitze des Memelgebietes steht der Oberkommissar als Vertreter der alliierten Mächte. In jedem Kreise befindet sich je ein Unterpräfekt.
Das ganze Memelgebiet wird durch das Landesdirektorium verwaltet. Es besteht aus einem Präsidenten und 5 Landesdirektoren. Dem Landesdirektorium sind sämtliche Verwaltungen unterstellt; es hat die Funktion einer preußischen Regierung. Ein großer Teil der Beamten ist nach der Abtrennung im Memelgebiete verblieben und vorläufig durch die preußische Regierung zur Dienstleistung beurlaubt worden.
Im Memelgebiete gelten noch fast alle preußischen und deutschen Gesetze. Neue Gesetze und Verordnungen werden durch das Landesdirektorium ausgearbeitet, vom Staatsrat durchberaten und vom Oberkommissar bestätigt. Der Staatsrat besteht aus 18 Mitgliedern, den Vertretern der verschiedensten Berufsstände. Der Stadtkreis Memel wird durch den Magistrat, bestehend aus Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadträten, im Verein mit der Stadtverordneten-Versammlung verwaltet. In den drei Landkreisen befinden sich die Landratsämter. Ihnen zur Seite stehen Kreisausschuß und Kreistag. Dem Landrat unterstehen die Amtsvorsteher; sie bilden die Ortspolizeibehörde ihres Bezirks. Zur Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung dient die Landespolizei. An der Spitze der Landgemeinden steht der Gemeindevorsteher mit den Schöffen, bei den Gütern der Gutsvorsteher. Größere Dörfer haben außerdem noch Gemeindevertreter. Diese werden von den stimmberechtigten Mitgliedern der Gemeinde gewählt.
Literatur
- Meyer, Richard (Kreisschulrat in Heydekrug): Heimatkunde des Memelgebietes, Robert Schmidt´s Buchhandlung, Memel 1922, S. 63 f