Stadtschreiber: Unterschied zwischen den Versionen

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Bediensteter einer [[Stadt]] im [[Mittelalter]] und der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]], der an der Spitze der städtischen Verwaltung stand und die eigentlichen Amtsgeschäfte führte, während der Bürgermeister regelmäßig (meist jährlich) wechselte und sein Amt ehrenamtlich ausübte. Diese "Doppelspitze" hat sich in manchen deutschen Bundesländern erhalten, wobei der [[Stadtdirektor]] bzw. [[Oberstadtdirektor]] sich aus dem Stadtschreiber entwickelt hat. Im englischsprachigen Raum haben sich bis heute die Begriffe "city clerk" bzw. "town clerk" erhalten.
Bediensteter einer [[Stadt]] im [[Mittelalter]] und der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]], der an der Spitze der [[Stadtverwaltung|städtischen Verwaltung]] stand und die eigentlichen Amtsgeschäfte führte, während der [[Bürgermeister]] regelmäßig (meist jährlich) wechselte und sein Amt [[Ehrenamt|ehrenamtlich]] ausübte. Diese "Doppelspitze" hat sich in manchen deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] erhalten, wobei der [[Stadtdirektor]] bzw. [[Oberstadtdirektor]] sich aus dem Stadtschreiber entwickelt hat. Im englischsprachigen Raum haben sich bis heute die Begriffe "city clerk" bzw. "town clerk" erhalten.


Der Stadtschreiber verfasste u.a. das Ratsprotokoll und Schriftstücke aller Art. Er besaß in der Regel Lateinkenntnisse und hatte häufig ein Studium absolviert. In großen Städten standen ihm für die reine Schreibarbeit teilweise Hilfsschreiber zur Verfügung.
Der Stadtschreiber verfasste u.a. das [[Ratsprotokoll]] und Schriftstücke aller Art. Er besaß in der Regel Lateinkenntnisse und hatte häufig ein [[Studium]] absolviert. In großen Städten standen ihm für die reine Schreibarbeit teilweise Hilfsschreiber zur Verfügung.


Oft, aber nicht immer war der Stadtschreiber auch [[Gerichtsschreiber]] beim [[Stadtgericht]].
Oft, aber nicht immer war der Stadtschreiber auch [[Gerichtsschreiber]] beim [[Stadtgericht]].


Daneben konnte er sein festes Gehalt durch Schreibarbeiten für Privatpersonen, aber auch für städtische Stiftungen und andere Institutionen aufbessern.
Daneben konnte er sein festes Gehalt durch Schreibarbeiten für Privatpersonen, aber auch für städtische [[Stiftung|Stiftungen]] und andere Institutionen aufbessern.


[[Kategrorie: Berufsbezeichnungen]]
[[Kategorie: Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie: Historische Begriffe]]
[[Kategorie: Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2005, 14:52 Uhr

Bediensteter einer Stadt im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, der an der Spitze der städtischen Verwaltung stand und die eigentlichen Amtsgeschäfte führte, während der Bürgermeister regelmäßig (meist jährlich) wechselte und sein Amt ehrenamtlich ausübte. Diese "Doppelspitze" hat sich in manchen deutschen Bundesländern erhalten, wobei der Stadtdirektor bzw. Oberstadtdirektor sich aus dem Stadtschreiber entwickelt hat. Im englischsprachigen Raum haben sich bis heute die Begriffe "city clerk" bzw. "town clerk" erhalten.

Der Stadtschreiber verfasste u.a. das Ratsprotokoll und Schriftstücke aller Art. Er besaß in der Regel Lateinkenntnisse und hatte häufig ein Studium absolviert. In großen Städten standen ihm für die reine Schreibarbeit teilweise Hilfsschreiber zur Verfügung.

Oft, aber nicht immer war der Stadtschreiber auch Gerichtsschreiber beim Stadtgericht.

Daneben konnte er sein festes Gehalt durch Schreibarbeiten für Privatpersonen, aber auch für städtische Stiftungen und andere Institutionen aufbessern.