Erbexe: Unterschied zwischen den Versionen
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Bedeutung: Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die Gutherren der an einer Mark berechtigten Höfe (Markgenosse|Markgenossen). | Bedeutung: Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die Gutherren der an einer Mark berechtigten Höfe ([[Markgenosse|Markgenossen]]). | ||
Version vom 26. Juni 2010, 13:16 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die Gutherren der an einer Mark berechtigten Höfe (Markgenossen).