Regierungsbezirk Düsseldorf/Adressbuch 1842-43: Unterschied zwischen den Versionen
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Da seit dem Erscheinen des vor circa 10 Jahren von dem verstorbenen Herrn Ober-Bürgermeister Brüning herausgegebenen offiziellen Adreßbuchs für Rheinland-Westphalen nicht Aehnliches in dieser Zeit herausgegeben worden ist, so habe ich es, auf mehrfaches Ersuchen von sehr achtbaren Seiten, unternommen, als Fortsetzung, resp. Erweiterung der bisher von mir edirten Adreß-Verzeichnisse, ein: | Da seit dem Erscheinen des vor circa 10 Jahren von dem verstorbenen Herrn Ober-Bürgermeister Brüning herausgegebenen offiziellen Adreßbuchs für Rheinland-Westphalen nicht Aehnliches in dieser Zeit herausgegeben worden ist, so habe ich es, auf mehrfaches Ersuchen von sehr achtbaren Seiten, unternommen, als Fortsetzung, resp. Erweiterung der bisher von mir edirten Adreß-Verzeichnisse, ein: |
Version vom 21. Juni 2010, 14:31 Uhr
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Adressbuch | |
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Adreßbuch für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1843 |
Bibliografische Angaben
Titel: | Adreßbuch für den Regierungsbezirk Düsseldorf |
Untertitel: | umfassend die dreizehn Kreise: Düsseldorf, Elberfeld, Solingen, Neuß, Crefeld, Grevenbroich, Geldern, Kempen, Cleve, Gladbach, Rees, Lennep u. Duisburg |
Autor / Hrsg.: | Heinrich Meyer (Bearb.) |
Erscheinungsort: | Elberfeld : Julius Bädeker |
Jahr: | 1843 |
Inhalt: |
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Angaben zur Bearbeitung
Kontakt: | <email>info@adressbuecher.net</email> |
Standorte: | Stadtarchiv Neuss, Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf |
Weitere Informationen
Das nächste erschienene Adressbuch dieser Größenordnung ist das Adressbuch für den Regierungsbezirk Düsseldorf von 1861.
Zuvor erschien das Adressbuch für Rheinland-Westphalen aus dem Jahr 1834.
Vorwort
Da seit dem Erscheinen des vor circa 10 Jahren von dem verstorbenen Herrn Ober-Bürgermeister Brüning herausgegebenen offiziellen Adreßbuchs für Rheinland-Westphalen nicht Aehnliches in dieser Zeit herausgegeben worden ist, so habe ich es, auf mehrfaches Ersuchen von sehr achtbaren Seiten, unternommen, als Fortsetzung, resp. Erweiterung der bisher von mir edirten Adreß-Verzeichnisse, ein:
- Adreßbuch der Kaufleute, Gewerbetreibenden, Beamten, Privaten ec. für den Regierungsbezirk Düsseldorf, umfassend die 13 Kreise:
- Düsseldorf, Elberfeld, Solingen, Lennep, Duisburg, Rees, Cleve, Geldern, Kempen, Crefeld, Gladbach, Grevenbroich und Neuß,
- Adreßbuch der Kaufleute, Gewerbetreibenden, Beamten, Privaten ec. für den Regierungsbezirk Düsseldorf, umfassend die 13 Kreise:
herauszugeben, und hoffe ich, durch dieses Unternehmen, einem sichern allseitigen Wunsche des Gewerb- und Geschäftsstandes entsprochen zu haben.
Die Adressen habe ich größtentheils von den betreffenden Herren Bürgermeistern, resp. Sekretären, denen ich hiermit für Ihre gütige Bereitwilligkeit meinen aufrichtigsten Dank ausspreche, auf amtlichem Wege erhalten, und kann sohin für deren Richtigkeit und Zuverlässigkeit bürgen.
Da ich nicht allerwärts die Orden-Inhaber, sowie die genaue Ordens-Bezeichnung, in Erfahrung bringen konnte, so habe ich, um keinen Verstoß zu begehen, sämmtliche Ordens-Bezeichnungen weggelassen.
Die umfangvolle Arbeit, wie die vorliegende, ganz fehlerfrei zu liefern, ist wohl rein unmöglich, ich muß daher auch sehr um Entschuldigung bitten, wenn ein oder der andere Adressat, oder dessen Gewerbe, Geschäft, Stand ec. etwa nicht richtig aufgeführt worden, – da eine ganz vollkommene Richtigkeit wohl nicht leicht zu erzielen ist.
Ich übergebe demnach dieses Werk dem geehrten Publikum, mit dem Wunsche, daß dasselbe die Aufnahme finden möchte, der sich die Ankündigung zu erfreuen gehabt hat, was mich nur ferner in meinem Vorhaben bestärken wird, demselben, künftighin eine noch größere Ausdehnung zu geben.
- Meyer
Erläuterungen
- Bei den Haupt- (Kreis-) Städten zerfallen die Adreß-Sammlungen in zwei Abtheilungen: I. „Behörden und Beamten“, II. „Kauf-, und Handelsleute, Privaten, Handwerker ec.“ – Bei der I. Abtheilung ist zwar wohl eine gewisse Reihenfolge, aber keine Rangordnung beobachtet.
- Die Wohnorte der Addressaten in den kleineren Städten sind nur dann speziell angegeben, wenn dies nicht in der Gemeinde selbst wohnen; ist daher bei dem Adressaten kein Wohnort angegeben, so wohnt solcher in der Bürgermeisterei selbst.