Arbiträr: Unterschied zwischen den Versionen

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arbiträr = nach (freiem - billigen - richterlichem) Ermessen - nach Billigkeit - bestimmen - festsetzen; schätzen, überschlagen.“ Nützliches Handlungs Wörter Buch von 1768” des Westfälischen Archivamtes  
arbiträr = nach (freiem - billigen - richterlichem) Ermessen - nach Billigkeit - bestimmen - festsetzen; schätzen, überschlagen.“ Nützliches Handlungs Wörter Buch von 1768” des Westfälischen Archivamtes  


  Kategorie:Historischer Begriff
  [[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 23. August 2005, 17:27 Uhr

arbiträr = schätzen

arbiträr = nach (freiem - billigen - richterlichem) Ermessen - nach Billigkeit - bestimmen - festsetzen; schätzen, überschlagen.“ Nützliches Handlungs Wörter Buch von 1768” des Westfälischen Archivamtes