Hof (Begriffsklärung): Unterschied zwischen den Versionen
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Ursprünglich der von den Gebäuden des Gutes umschlossene freie Platz, auf dem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese selbst, auch für die Residenz eines Fürsten und seiner Familie (Hoflager) Im deutschen Reich waren die Kurfürsten als Inhaber der Erzämter die ersten Hofbeamten des Kaisers. | |||
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Version vom 1. Mai 2010, 15:10 Uhr
Hof bezeichnet:
Hof, Gefolgschaft
- Hof, lat. Curia, franz. Cour
Ursprünglich der von den Gebäuden des Gutes umschlossene freie Platz, auf dem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese selbst, auch für die Residenz eines Fürsten und seiner Familie (Hoflager) Im deutschen Reich waren die Kurfürsten als Inhaber der Erzämter die ersten Hofbeamten des Kaisers.
Umschlossene Gebiete
Architektur
- Ein freier eingefriedeter Platz neben dem Gebäude und zu diesem gehörig, auch von Gebäuden oder Mauern umschlossener Platz. Vorder-, Hinter-,Licht- -Hof. In der altröm. Bauweise Atrium.
Astronomie
- Ein weißlicher oder farbiger Kreis um die Sonne oder den Mond, Man unterscheidet kleinere u. größere Höfe (Lichtkränze, Aureolen).
Landwirtschaft
- Ein Gut mit Feldern etc. oder nur der Gebäudekomplex des Gehöftes, der von diesem umschlossene Platz heißt dann Hofraum oder Hofraite.
- Objekttyp im GOV Hof (GOV)
Orte
Bayern
Rheinland-Pfalz
Kreise
Bayern
Historische Verwaltungseinheiten
- Kanton Hof (eigentlich: Hoof), Kanton im Distrikt Cassel, Departement der Fulda, Königreich Westfalen (1807-1813)