Klein Schöppenstedt Nr. 10: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Erbregister von 1605 nennt Curdt Gercken, sicher der Sohn des vorigen, als Hofwirt. Bald darauf muß er gestorben sein, denn im Jahre 1608 wurde ein Erbauseinderausetzungsvertrag mit folgendem Wortlaut aufgesetzt: | Das Erbregister von 1605 nennt Curdt Gercken, sicher der Sohn des vorigen, als Hofwirt. Bald darauf muß er gestorben sein, denn im Jahre 1608 wurde ein Erbauseinderausetzungsvertrag mit folgendem Wortlaut aufgesetzt: | ||
''Im Nahmen der Heiligen Dreifaltigkeit ist eine gütliche verdracht geschehen zwischen Bartholden, Hans, und Hinrich Wichman gebrüderen, Alß Curt Wichmans, s. Kothsassen zu Münch-Schoppenstedt Hinterlaßene Erben, Derogestalt das Bartold und Hans Wichman Ihren Jüngsten Bruder Heinrichen, mit Consens, rath und bewilligung des Erwürdigen, In Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Petri Abten des Closters Riddageshausen als gerichts und gutshern, Haus und Hof mit allem Zugehörigen übergeben haben, Und will nun Heinrich Wichman seinen brüdern, wen sie in Ehestand geraten werden, einem Jeglichen geben, wie folget: 30 R. Braunschw. wehrung, eine Kuh, ein Rindt, zwei schweine auf der Deele, eine Speckseide, ein fett schwein, wen im Holtze fett wirt, Ein Scheffel Rocken, und ein förling Habern, Auch einem Jeden Zur Hochzeit drithalb Faß Bier, und Essen so viel dazu nötig sein wirt, | ''Im Nahmen der Heiligen Dreifaltigkeit ist eine gütliche verdracht geschehen zwischen Bartholden, Hans, und Hinrich Wichman gebrüderen, Alß Curt Wichmans, s. Kothsassen zu Münch-Schoppenstedt Hinterlaßene Erben, Derogestalt das Bartold und Hans Wichman Ihren Jüngsten Bruder Heinrichen, mit Consens, rath und bewilligung des Erwürdigen, In Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Petri Abten des Closters Riddageshausen als gerichts und gutshern, Haus und Hof mit allem Zugehörigen übergeben haben, Und will nun Heinrich Wichman seinen brüdern, wen sie in Ehestand geraten werden, einem Jeglichen geben, wie folget: 30 R. Braunschw. wehrung, eine Kuh, ein Rindt, zwei schweine auf der Deele, eine Speckseide, ein fett schwein, wen im Holtze fett wirt, Ein Scheffel Rocken, und ein förling Habern, Auch einem Jeden Zur Hochzeit drithalb Faß Bier, und Essen so viel dazu nötig sein wirt, weiter auch noch zwo Schwestern Catharina vnd Margareta vorhanden sein, So hatt Hinrich gelobet, dieselbige Ehrlich außzusteuern, nach dem sie sich mit guten leuten befraünden werden, Wann aber ein Bruder, Schwester oder mehr sich nicht befreien würde, oder sonst Schaden, (welches der frome Gott in gnaden wolt abwenden) bekomen, so soll dißes alles gut oder Erbschaft bei dem Hofe bleiben, und er oder sie sollen im Hause arbeiten und ihre lebtage darin mit Nothdürftigen essen und drinken und Kleider versorget werden. Dies haben sie steif und vest Zuhalten einer dem andern Zugesaget, in beiwesend, alß Zeügen darzu berufen, Hansen Wichman Vogt, Curt Scholckemeiers, Heinrich Scholckemeiers, Gevert Wichmans und Friedrichen Kraken Opferman alle wonhaftig zu Münch Schoppenstedt, vnd ist dieses zu mehrer nachrichtung Ins Closters protokol verzeichnet.'' | ||
''Geschehen den 22 Februarii Ao 1608'' | ''Geschehen den 22 Februarii Ao 1608'' |
Version vom 8. März 2010, 20:06 Uhr
Kothof | |
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Im Altdorf 6 | |
Brandversicherungsnummer: | Nr. ass. 10 |
erste Erwähnung: | 1539 |
Lage: | → Karte |
erste Erwähnung 1542
Dieser Hof wird erstmals indirekt im Summar des Landvolks des Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539 erwähnt, in dem von 14 Männern[1] die Rede ist.
Curdt Wichmann 1564
Der erste nachweisbare Hofbesitzer erscheint aber erst im Scheffelschatzregister von 1564:
Curdt Gerckenn Hadt 1 Hueffe Lands vom closter Rittershausen, zinst |
Curdt Wichmann, gen. Gercken, war ein Bruder von Gevert Wichmann vom Kothof Nr. 19. Die Familie Wichmann nannte sich bis ins 17. Jahrhundert Gercken, wohl nach ihrem vermuteten Urahn Gercke Wichmann. Der gleiche Fall liegt nachweislich bei der Familie Gercken vom Neuenhof vor, die sich auch bis ins 17. Jahrhundert Ebbers nach ihrem Stammvater Ebbert Gercken nannte.
Dieser Curdt Gercken, Geffers oder Wichmann war jedenfalls verheiratet mit Catharina, die vielleicht geborene Scholckemeiger war.
Curdt Wichmann 1605
Das Erbregister von 1605 nennt Curdt Gercken, sicher der Sohn des vorigen, als Hofwirt. Bald darauf muß er gestorben sein, denn im Jahre 1608 wurde ein Erbauseinderausetzungsvertrag mit folgendem Wortlaut aufgesetzt:
Im Nahmen der Heiligen Dreifaltigkeit ist eine gütliche verdracht geschehen zwischen Bartholden, Hans, und Hinrich Wichman gebrüderen, Alß Curt Wichmans, s. Kothsassen zu Münch-Schoppenstedt Hinterlaßene Erben, Derogestalt das Bartold und Hans Wichman Ihren Jüngsten Bruder Heinrichen, mit Consens, rath und bewilligung des Erwürdigen, In Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Petri Abten des Closters Riddageshausen als gerichts und gutshern, Haus und Hof mit allem Zugehörigen übergeben haben, Und will nun Heinrich Wichman seinen brüdern, wen sie in Ehestand geraten werden, einem Jeglichen geben, wie folget: 30 R. Braunschw. wehrung, eine Kuh, ein Rindt, zwei schweine auf der Deele, eine Speckseide, ein fett schwein, wen im Holtze fett wirt, Ein Scheffel Rocken, und ein förling Habern, Auch einem Jeden Zur Hochzeit drithalb Faß Bier, und Essen so viel dazu nötig sein wirt, weiter auch noch zwo Schwestern Catharina vnd Margareta vorhanden sein, So hatt Hinrich gelobet, dieselbige Ehrlich außzusteuern, nach dem sie sich mit guten leuten befraünden werden, Wann aber ein Bruder, Schwester oder mehr sich nicht befreien würde, oder sonst Schaden, (welches der frome Gott in gnaden wolt abwenden) bekomen, so soll dißes alles gut oder Erbschaft bei dem Hofe bleiben, und er oder sie sollen im Hause arbeiten und ihre lebtage darin mit Nothdürftigen essen und drinken und Kleider versorget werden. Dies haben sie steif und vest Zuhalten einer dem andern Zugesaget, in beiwesend, alß Zeügen darzu berufen, Hansen Wichman Vogt, Curt Scholckemeiers, Heinrich Scholckemeiers, Gevert Wichmans und Friedrichen Kraken Opferman alle wonhaftig zu Münch Schoppenstedt, vnd ist dieses zu mehrer nachrichtung Ins Closters protokol verzeichnet.
Geschehen den 22 Februarii Ao 1608
Martha Reinke 1935
Maße und Abkürzungen
1 Hufe = ca. 24 Morgen
1 Morgen = 120 Ruthen = ¼ Hektar
1 Scheffel (slll) = 10 Himten (h) = ca. 250 kg
1 Reichstaler (R) = 24 Groschen (g)
1 Groschen (g) = 12 Pfennige (₰)
1 ß nie/oldt = 1 neuer/alter Schilling
Literatur
- Georg Hermann Müller: Das Lehns- und Landesaufgebot unter Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, Hannover und Leipzig, Hahn'sche Buchhandlung, 1905 (darin: Summar des Landvolks im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539)
- Kayser, Karl: Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542 bis 1544, Göttingen 1897
Quellen
- Schepffelschatz Register beschriebenn alhir im Ampt Wülffenbuttel heute mandags nach matei apostoli anngefangenn vnnd in genommenn aüf omnium sanctorum vberantwortedt anno domini 1564 (Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, Signatur 24 Alt 6)
- Kirchenbuch des Klosters Riddagshausen 1569 - 1572, darin auch Einträge von Mönche Schöppenstedt (ebenda, Sign. 1 Kb 946)
- Liste der Erbhofbauern des Ortes Kl. Schöppenstedt um 1935 (ebd., Sign. 160 N 62)
Weblinks
Fußnoten
- ↑ Gemeint sind wohl 4 Ackerleute und 10 Köter
Kloster Riddagshausen | |
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