Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 1. August 2005, 13:34 Uhr

Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.

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