Lizentiat: Unterschied zwischen den Versionen
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** '''1. Bedeutung:''' Historisch: Inhaber des zwischen Bakkalaureat und Doktorwürde stehenden akademischen Grades, insbesondere bei Juristen (z.B. Lizentiat der Rechte und Richter). | ** '''1. Bedeutung:''' Historisch: Inhaber des zwischen Bakkalaureat und Doktorwürde stehenden akademischen Grades, insbesondere bei Juristen (z.B. Lizentiat der Rechte und Richter). | ||
** '''2. Bedeutung:''' ( aus licentiatus (lat. = Inhaber einer behördlichen Erlaubnis, einer Befreiung von einer behördlichen Beschränkung zur Erhebung von Lizent oder Lizentgeld) | ** '''2. Bedeutung:''' ( aus licentiatus (lat., = Inhaber einer behördlichen Erlaubnis, einer Befreiung von einer behördlichen Beschränkung zur Erhebung von Lizent oder Lizentgeld) | ||
*** Historisch: Lizenziat = Lizenteinnehmer zur Erhebung von Lizent oder Lizentgeld, amtlich bestellter und vereidigter Einnehmer | *** Historisch: Lizenziat = Lizenteinnehmer zur Erhebung von Lizent oder Lizentgeld, amtlich bestellter und vereidigter Einnehmer | ||
**** die Erhebung der Lizentgefälle wurde in Preußen in jeder Stadt dem Meistbietenden öffentlich verpachtet (siehe Scotti) | **** die Erhebung der Lizentgefälle wurde in Preußen in jeder Stadt dem Meistbietenden öffentlich verpachtet (siehe Scotti) |
Version vom 20. Januar 2010, 16:49 Uhr
Berufsbezeichnung
- Lizentiat, aus licentiatus (lat. = Inhaber einer Erlaubnis, einer Befreiung von einer Beschränkung)
- 1. Bedeutung: Historisch: Inhaber des zwischen Bakkalaureat und Doktorwürde stehenden akademischen Grades, insbesondere bei Juristen (z.B. Lizentiat der Rechte und Richter).
- 2. Bedeutung: ( aus licentiatus (lat., = Inhaber einer behördlichen Erlaubnis, einer Befreiung von einer behördlichen Beschränkung zur Erhebung von Lizent oder Lizentgeld)
- Historisch: Lizenziat = Lizenteinnehmer zur Erhebung von Lizent oder Lizentgeld, amtlich bestellter und vereidigter Einnehmer
- die Erhebung der Lizentgefälle wurde in Preußen in jeder Stadt dem Meistbietenden öffentlich verpachtet (siehe Scotti)
- Historisch: Lizenziat = Lizenteinnehmer zur Erhebung von Lizent oder Lizentgeld, amtlich bestellter und vereidigter Einnehmer