Denkmalverzeichnis Rommerskirchen/A 67: Unterschied zwischen den Versionen

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===''Bilder vom Friedhof''===
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Image:Rommerskirchen Judenfriedhof02.jpg|Blick vom Friedhof zur kath. Kirche St. Peter und Paul
Image:Rommerskirchen Judenfriedhof02.jpg|Blick vom Friedhof zur kath. Kirche St. Peter und Paul
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Image:Rommerskirchen Judenfriedhof Grabmal01.jpg|Grabmal mit hebr. Inschrift
Image:Rommerskirchen Judenfriedhof Grabmal01.jpg|Grabmal mit hebr. Inschrift
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*''siehe auch [[Rommerskirchen/Judenfriedhof|'''Jüdischer Friedhof, Rommerskirchen''']]''
*''siehe auch [[Rommerskirchen/Judenfriedhof|'''Jüdischer Friedhof, Rommerskirchen''']]''

Version vom 9. Dezember 2009, 07:52 Uhr

Die Gedenktafel an der Friedhofsmauer

Jüdischer Friedhof (Rommerskirchen)

im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Rommerskirchen
Denkmal Nr.A 67
Tag der Eintragung
1996/26.02.

Lage

Rommerskirchen, Nettesheimer Weg

Gemarkung
Rommerskirchen, Flur 12, Flurstück 65
Geographische Lage
51.034974°N 6.684464°O


Beschreibung

Jüdischer Friedhof

Der jüdische Friedhof liegt am Nettesheimer Weg. Der straßenseitige Eingang wurde durch einen Garagenanbau verstellt. Nur eine Gedenktafel an der Backsteinmauer verweist auf den Friedhof.

Der zweite Eingang ist erhalten, man erreicht ihn durch den Garten des Eckgebäudes an der Venloer Straße. Zwei Backsteinpfeiler rahmen ein doppelflügeliges Stabgittertor.

Der Friedhof wurde um 1900 angelegt. Heute grenzen Hausgärten an seine Mauern. Er ist von einer ungefähr 1,80 m hohen Backsteinmauer umgeben. Das Grundstück durchziehen keine Wege, die acht Grabsteine stehen verstreut in der Wiese, zum Teil sind die Inschriften entfernt und der Stein zerstört.

Vor der Mauer am Nettesheimer Weg steht ein späterer Gedenkstein mit der Inschrift: "Zum ehrenden Gedenken an die Jüdischen Bürger unserer Gemeinde, die in den Jahren des nationalsozialistischen Terrors 1933-45 ihr Leben verloren haben". Das Friedhofsgelände dient als Garten.

Bewertung

Der jüdische Friedhof ist aus ortsgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Gründen von Bedeutung und erhaltenswert als Rest des, bedingt durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, untergegangenen kulturellen jüdischen Erbes, als Erinnerungs- und Mahnort an das Leben der jüdischen Bürger, deren Existenz nahezu ausgelöscht wurde.
(Gutachten RAD vom 12.7.1994)

Bemerkungen

Gemeinde ist unterhaltspflichtig.



Info
Die oben angeführten Texte wurden aus den zur Verfügung gestellten Daten der Gemeindeverwaltung Rommerskirchen übernommen.
Die nachfolgend kursiv gesetzten Beiträge erweitern die Informationen zu dem beschriebenen Denkmal.



Bilder vom Friedhof