Topographie Holstein 1841/A-H/264: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Anzahl der immatriculirten Advocaten beläuft sich auf 131, ferner sind hier 17 beeidigte Notare und 6 beeidigte Dollmetscher und Uebersetzer.
:Bei dem deutschen Bundestage hat Hamburg vereint mit Lübek, Frankfurt und Bremen in der engern Versammlung die 17. Stimme; die 4 freien Städte stellen 2 Spruchmänner zum Schiedsgericht des deutschen Bundes.
:Das {{Sperrschrift|Amtsgericht}} besteht aus einem graduirten Bürgermeister, als Präses, 2 Rathsmitgliedern, einem gelehrten und einem kaufmännischen, 2 jährlich vom Amtsgerichte zu wählenden Rechtsgelehrten, 2 Mitgliedern aus dem Collegium der Oberalten, 2 Amtsälterleuten, einem Actuarius, einem Registrator und einem Gerichtsboten. Zur Competenz dieses Gerichts gehören alle privatrechtlichen Streitigkeiten in Amtsverhältnissen der zünftigen Aemter und Brüderschaften.
:Die {{Sperrschrift|Wedde}} auf dem Rathhause ist eine besondere Behörde welche aus 4 Senatoren (Weddeherren), einem Weddeschreiber, dem Auctionarius und 3 Ausrufbeamten besteht; hier geschehen die Anmeldungen zur Aufnahme in die Bürgerschaft, die Nachsuchungen zu Proclamationen, und Proclamations- und Copulationsscheine werden hier ertheilt und etwaige Einsagen entgegen genommen.
:Die {{Sperrschrift|Polizei}} steht unter der Leitung zweier rechtsgelehrten Senatoren (Polizeiherren), 2 Actuarien, einem Oberpolizeivogte und 5 Polizeibeamten. Eine sogenannte {{Sperrschrift|Hafenronde}} sorgt für die Sicherheit des Hafens. Für die Anmeldung des Gesindes sorgt ein {{Sperrschrift|Gesinde-Büreau}}, unter einem eigenen Beamten, wo auch alles Gesinde aus der Fremde sich nach seiner Ankunft zu melden hat und sich legitimiren muß.
:Die {{Sperrschrift|Medicinalverwaltung}} der Stadt und ihres Gebiets steht unter einem {{Sperrschrift|Gesundheitsrath}}, welcher sich in das große und kleine Collegium theilt. Die Anzahl der Doctoren der Medicin und Chirurgie beträgt 145; außerdem sind noch 3 practisirende Aerzte, mehrere Wundärzte und Amts-Bader.
:In den verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung giebt es in Hamburg noch eine Menge {{Sperrschrift|Raths-}} und {{Sperrschrift|bürgerliche Deputationen}}, unter denen die der Banko-, des Commerciums-, die Schifffahrts- und Hafen-Deputationen die wichtigsten sind. Die vielen Waaren-Makler hier haben eine eigene {{Sperrschrift|Makler-Ordnung}}, über deren Befolgung eine Behörde von 4 Senatoren, 2 Oberalten und 7 Bürgern wacht. Die {{Sperrschrift|Feuerlöschungs-Anstalten}} in der Stadt sind ausgezeichnet und die Anzahl der Spritzenleute beträgt 750 Mann; in den verschiedenen Kirchspielen sind 25 Spritzenhäuser, und zur Löschung von Schiffsbränden dienen 13 sogenannte Schiffsspritzen, welche auf breiten Kähnen erbauet sind.
:Die Verwaltung der hamburgischen {{Sperrschrift|Armenanstalt}} ist ebenfalls musterhaft; sie steht unter dem großen und kleinen Armen-Collegium; das erste besteht aus 7 Senatoren, 2 Ober-Alten, 21 Armen-Vorstehern und 8 Gotteskasten-Verwaltern und Provisoren der Armenhäuser, welche letzte 8 Personen nicht beim kleinen Collegium sind. Die Stadt nebst der Vorstadt St. Georg ist in 6 Hauptbezirke, davon sind 5 wieder in 12, der sechste zu St. Georg aber in 8 Armenquartiere abgetheilt. Jeder Hauptbezirk hat 2 Bezirks-Vorsteher, denen die Armenpfleger zugegeben sind. Die Vorstadt St. Pauli hat ihre eigene Armenanstalt nach dem Muster der städtischen; eben so die deutsch-israelitische Gemeinde. In Hamburg ist seit 1768 eine {{Sperrschrift|Rettungsanstalt}} für ins Wasser Gefallene und dem Erstickungstode Nahe, und in der Stadt

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Die Anzahl der immatriculirten Advocaten beläuft sich auf 131, ferner sind hier 17 beeidigte Notare und 6 beeidigte Dollmetscher und Uebersetzer.
Bei dem deutschen Bundestage hat Hamburg vereint mit Lübek, Frankfurt und Bremen in der engern Versammlung die 17. Stimme; die 4 freien Städte stellen 2 Spruchmänner zum Schiedsgericht des deutschen Bundes.
Das Amtsgericht besteht aus einem graduirten Bürgermeister, als Präses, 2 Rathsmitgliedern, einem gelehrten und einem kaufmännischen, 2 jährlich vom Amtsgerichte zu wählenden Rechtsgelehrten, 2 Mitgliedern aus dem Collegium der Oberalten, 2 Amtsälterleuten, einem Actuarius, einem Registrator und einem Gerichtsboten. Zur Competenz dieses Gerichts gehören alle privatrechtlichen Streitigkeiten in Amtsverhältnissen der zünftigen Aemter und Brüderschaften.
Die Wedde auf dem Rathhause ist eine besondere Behörde welche aus 4 Senatoren (Weddeherren), einem Weddeschreiber, dem Auctionarius und 3 Ausrufbeamten besteht; hier geschehen die Anmeldungen zur Aufnahme in die Bürgerschaft, die Nachsuchungen zu Proclamationen, und Proclamations- und Copulationsscheine werden hier ertheilt und etwaige Einsagen entgegen genommen.
Die Polizei steht unter der Leitung zweier rechtsgelehrten Senatoren (Polizeiherren), 2 Actuarien, einem Oberpolizeivogte und 5 Polizeibeamten. Eine sogenannte Hafenronde sorgt für die Sicherheit des Hafens. Für die Anmeldung des Gesindes sorgt ein Gesinde-Büreau, unter einem eigenen Beamten, wo auch alles Gesinde aus der Fremde sich nach seiner Ankunft zu melden hat und sich legitimiren muß.
Die Medicinalverwaltung der Stadt und ihres Gebiets steht unter einem Gesundheitsrath, welcher sich in das große und kleine Collegium theilt. Die Anzahl der Doctoren der Medicin und Chirurgie beträgt 145; außerdem sind noch 3 practisirende Aerzte, mehrere Wundärzte und Amts-Bader.
In den verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung giebt es in Hamburg noch eine Menge Raths- und bürgerliche Deputationen, unter denen die der Banko-, des Commerciums-, die Schifffahrts- und Hafen-Deputationen die wichtigsten sind. Die vielen Waaren-Makler hier haben eine eigene Makler-Ordnung, über deren Befolgung eine Behörde von 4 Senatoren, 2 Oberalten und 7 Bürgern wacht. Die Feuerlöschungs-Anstalten in der Stadt sind ausgezeichnet und die Anzahl der Spritzenleute beträgt 750 Mann; in den verschiedenen Kirchspielen sind 25 Spritzenhäuser, und zur Löschung von Schiffsbränden dienen 13 sogenannte Schiffsspritzen, welche auf breiten Kähnen erbauet sind.
Die Verwaltung der hamburgischen Armenanstalt ist ebenfalls musterhaft; sie steht unter dem großen und kleinen Armen-Collegium; das erste besteht aus 7 Senatoren, 2 Ober-Alten, 21 Armen-Vorstehern und 8 Gotteskasten-Verwaltern und Provisoren der Armenhäuser, welche letzte 8 Personen nicht beim kleinen Collegium sind. Die Stadt nebst der Vorstadt St. Georg ist in 6 Hauptbezirke, davon sind 5 wieder in 12, der sechste zu St. Georg aber in 8 Armenquartiere abgetheilt. Jeder Hauptbezirk hat 2 Bezirks-Vorsteher, denen die Armenpfleger zugegeben sind. Die Vorstadt St. Pauli hat ihre eigene Armenanstalt nach dem Muster der städtischen; eben so die deutsch-israelitische Gemeinde. In Hamburg ist seit 1768 eine Rettungsanstalt für ins Wasser Gefallene und dem Erstickungstode Nahe, und in der Stadt