Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. September 2009, 08:03 Uhr

Disambiguation notice Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt.


Der Begriff

Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

3 - Amtsgericht - {eng=Magistrates' Court, deu=Amtsgericht, rus=участковый суд}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amtsgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Es gibt keine untergeordneten Objekte.

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt in das Landgericht. Am Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichts>,
 ist (auf deu) Amtsgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Amtsgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.