Herforder Chronik (1910)/184: Unterschied zwischen den Versionen

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werden, daß die Kapitelstube vor ihrer Einrichtung im Schlafhause wohl in dem hohen gewölbten Räume über der Katharinenkapelle, der jetzigen Sakristei, gewesen sein kann; der offene Rundbogen an diesem Räume und der völlig entsprechende, zugemauerte Bogen an der gegenüberstehenden Wand des Chors lassen der Vermutung Platz, daß man mittels einer innerhalb des Chors hinlaufenden Galerie vom Schlafhause in jenen Raum habe gelangen können, der einen zweiten Zugang von unten aus der Kirche hatte.
 
{{NE}} 2. Im Nordwesten stand die Kirche mit der Residenz der Äbtissin durch einen verdeckten Gang in Verbindung, der von der hohen Gebieterin als privater Kirchweg benutzt wurde. In den Kompr. Proz. Akten von 1626 wird von abteilicher Seite die Behauptung aufgestellt, Vol. IV Fol. 475, die Kirche stehe mit der abteilichen Residenz in solcher Verbindung, daß die Äbtissin trockenen
Fußes über einen geringen Gang zur Kirche gelangen könne, und diese Behauptung wird von der Stadt eingeräumt.
 
{{NE}} 3. An der südwestlichen Ecke der Kirche hat früher ein hoher steinerner Kandelaber gestanden, von dessen Schicksale sich keine Nachricht erhalten hat. Er ist so umfangreich gewesen, daß von ihm herab nach dein Eindringen der Reformation (1532) der vormalige Augustinermönch Joh. Dreyer unter dem Schutze des Rats der auf dem Kirchhofe versammelten Bürgerschaft die neue
Lehre hat predigen können, während in der von der Äbtissin Anna von Limburg verschlossen gehaltenen Münsterkirche der Gottesdienst fortdauernd nach katholischem Ritus gefeiert wurde. Diese, auch in den Kompr. Akten bezeugte Tatsache ist bekannt.
 
Des Kandelabers, über dessen Gestalt keine speziellen Nachrichten vorliegen, wird in Urkunden mehrfach gedacht. So schenkt Johann von d. Busche 1451 (M.K.A. Nr. 27) seinen Kotten in Swecheln (d. i. Schweicheln)
:„dem hilgen Cruce in dem Münster to Hervorde to bate syner Lucht“<ref>D. i. dem heiligen Kreuze ... zum Vorteil seines Leuchters.</ref>,
ferner der von Hörde 1451 (Urkunde daselbst Nr. 28) einen Kotten in Beiernbeke
:„to bate to der Lucht, alse man heft up dem Münsterkerkhofe to Herwedh“,
ferner der Herforder Bürger Tarnowe 1460 (Urkunde daselbst 29) einen Garten
:„zur ewigen Benutzung und zur Vermehrung der Lichter, welche in dem steinernen Leuchter auf dem Kirchhofe zu Herford zu brennen pflegen“ (<tt>ad augmentium luminum in lucerna lapidea in coemeterio eccl. Herv. posita nocere</tt><ref><tt>nocere</tt> Schreibfehler für <tt>lucere</tt> (leuchten).</ref><tt> solitorum</tt>),
endlich der Herforder Bürger Johann Fockele 1466 (M.K.A. Nr. 71) ein Grundstück zu den Lichtern der heiligen Apostel, welche in der freiweltlichen Kirche in Herford nahe und vor dem großen Kreuze in der Halle und an besagter Kirche stehend, zu leuchten und zu brennen pflegen (<tt>ad lumina beatorum apostolorum, quae in ecclesia Hervordensi prope et ante magnam erucem in capsa et ante eandem ecclesiam positam lucere et ardere solent</tt>).
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Aktuelle Version vom 18. August 2009, 19:30 Uhr

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Herforder Chronik (1910)
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werden, daß die Kapitelstube vor ihrer Einrichtung im Schlafhause wohl in dem hohen gewölbten Räume über der Katharinenkapelle, der jetzigen Sakristei, gewesen sein kann; der offene Rundbogen an diesem Räume und der völlig entsprechende, zugemauerte Bogen an der gegenüberstehenden Wand des Chors lassen der Vermutung Platz, daß man mittels einer innerhalb des Chors hinlaufenden Galerie vom Schlafhause in jenen Raum habe gelangen können, der einen zweiten Zugang von unten aus der Kirche hatte.

       2. Im Nordwesten stand die Kirche mit der Residenz der Äbtissin durch einen verdeckten Gang in Verbindung, der von der hohen Gebieterin als privater Kirchweg benutzt wurde. In den Kompr. Proz. Akten von 1626 wird von abteilicher Seite die Behauptung aufgestellt, Vol. IV Fol. 475, die Kirche stehe mit der abteilichen Residenz in solcher Verbindung, daß die Äbtissin trockenen Fußes über einen geringen Gang zur Kirche gelangen könne, und diese Behauptung wird von der Stadt eingeräumt.

       3. An der südwestlichen Ecke der Kirche hat früher ein hoher steinerner Kandelaber gestanden, von dessen Schicksale sich keine Nachricht erhalten hat. Er ist so umfangreich gewesen, daß von ihm herab nach dein Eindringen der Reformation (1532) der vormalige Augustinermönch Joh. Dreyer unter dem Schutze des Rats der auf dem Kirchhofe versammelten Bürgerschaft die neue Lehre hat predigen können, während in der von der Äbtissin Anna von Limburg verschlossen gehaltenen Münsterkirche der Gottesdienst fortdauernd nach katholischem Ritus gefeiert wurde. Diese, auch in den Kompr. Akten bezeugte Tatsache ist bekannt.

Des Kandelabers, über dessen Gestalt keine speziellen Nachrichten vorliegen, wird in Urkunden mehrfach gedacht. So schenkt Johann von d. Busche 1451 (M.K.A. Nr. 27) seinen Kotten in Swecheln (d. i. Schweicheln)

„dem hilgen Cruce in dem Münster to Hervorde to bate syner Lucht“[1],

ferner der von Hörde 1451 (Urkunde daselbst Nr. 28) einen Kotten in Beiernbeke

„to bate to der Lucht, alse man heft up dem Münsterkerkhofe to Herwedh“,

ferner der Herforder Bürger Tarnowe 1460 (Urkunde daselbst 29) einen Garten

„zur ewigen Benutzung und zur Vermehrung der Lichter, welche in dem steinernen Leuchter auf dem Kirchhofe zu Herford zu brennen pflegen“ (ad augmentium luminum in lucerna lapidea in coemeterio eccl. Herv. posita nocere[2] solitorum),

endlich der Herforder Bürger Johann Fockele 1466 (M.K.A. Nr. 71) ein Grundstück zu den Lichtern der heiligen Apostel, welche in der freiweltlichen Kirche in Herford nahe und vor dem großen Kreuze in der Halle und an besagter Kirche stehend, zu leuchten und zu brennen pflegen (ad lumina beatorum apostolorum, quae in ecclesia Hervordensi prope et ante magnam erucem in capsa et ante eandem ecclesiam positam lucere et ardere solent).

  1. D. i. dem heiligen Kreuze ... zum Vorteil seines Leuchters.
  2. nocere Schreibfehler für lucere (leuchten).