Herforder Chronik (1910)/177: Unterschied zwischen den Versionen

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Die demnächstigen Erweiterungsbauten in Ansehung des Hauptgebäudes, die nach dem Vorgesagten doch nur nach der Chorseite vorgekommen sein können, wird wiederum nichts berichtet, bloß betreffs der durch die Anlage der Kapellen veranlaßten Vorbauten (s. u.) geben die über diese Kapellen vorhandenen Notizen einigen Aufschluß. Die älteren Inschriften, welche sich im Anfange des vorigen (18.) Jahrhunderts in der Kirche fanden und zum Teil noch jetzt vorhanden sind, rühren, abgesehen von dem die Jahreszahl 1442 tragenden Grabstein der Äbtissin Mechtild von Waldeck auf dem Chore, sämtlich aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, wo vermutlich das Gebäude einer Reinigung und Reparatur unterworfen worden ist: am Altar hinten auf dem Chor 1467 - sollte der Altar etwa damals infolge einer Verlängerung des Chors neu errichtet worden sein? - am abteilichen Kirchstuhl der Äbtissin Anna von Hunolstein 1484, im Gewölbe des Chors 1492, S. Hagedorn Stück II S. 158.
 
Die Kirche muß übrigens bis zur Reformation nicht wenige Nebenaltare gehabt haben. In den dem Verfasser zu Gesicht gekommenen Urkunden werden außer den Altären in den Kapellen erwähnt der Altar <tt>S. Simonis et. Judae Apost.</tt>, gestiftet 1334, an der Nordseite der Kirche (Münsterkirchen-Archiv Nr. 4); der Altar <tt>S. Oswaldi Regis et Crucis apud columnam B. Virginis in puerperis</tt>, in ebenfalls nördlich 1445 (ebendaselbst Nr. 23); der Altar <tt>S. S. Liborii, Nicolai, Magdalenae et Catharinae</tt> 1483 (ebendaselbst Nr. 36).
 
Welche Bedeutung die über der südlichen Haupttür der Kirche angebrachten sieben Sonnen haben, darüber gibt es verschiedene, durchweg unverbürgte Sagen. Die glaublichste Version ist wohl die, daß sie sich auf ein während des Baues vermeintlich geschehenes Wunder, das Erscheinen von sieben Sonnen am Firmament, beziehen.
 
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====== II.  Die  Kapellen. ======
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Zur Kirche gehörige und zum Teil ihr einverleibte Kapellen haben nach den vorliegenden Nachrichten sechs bestanden.
:1. Die <tt>Capella SS. postolorum et B. Walderi</tt>, über deren Ursprung und Schicksale das Ermittelte im Vorgesagten gegeben ist.
 
Sicher ist die von der Äbtissin Swanehild um die Mitte des 10. Jahrhunderts in Stein aufgeführte, während des Baues der Hauptstiftskirche vom II. bis 13. Jahrhundert zum Hauptgottesdienste benutzte Basilika eben dieselbe gewesen, welche die Äbtissin Luitgarde v. Beckenem urkundenmäßig im Jahre 1356 restauriert hat. Diese Kapelle lag nördlich von der Münsterkirche, deren nordwestlichem Teile parallel. Sie war mit derselben durch einen Umgang oder Kreuzgang (<tt>ambitus</tt>) in Verbindung gesetzt. Einer im abteilichen Archiv befindlichen Bescheinigung des Paderborner Weihbischofs zufolge wurde sie durch diesen nach ihrer Restauration nebst dem Umgange selbst, der damals wohl erst erbaut war, im Jahre 1363 consecriert. In ihr befand sich das Grabmal des Stifters Walder, sowie in der Folge das der Herstellerin Luitgarde v. Beckenem. Über die Inschriften in der Wolderuskapelle siehe den Schluß von Kap. 6 (Waltger).

Version vom 17. August 2009, 20:34 Uhr

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Die demnächstigen Erweiterungsbauten in Ansehung des Hauptgebäudes, die nach dem Vorgesagten doch nur nach der Chorseite vorgekommen sein können, wird wiederum nichts berichtet, bloß betreffs der durch die Anlage der Kapellen veranlaßten Vorbauten (s. u.) geben die über diese Kapellen vorhandenen Notizen einigen Aufschluß. Die älteren Inschriften, welche sich im Anfange des vorigen (18.) Jahrhunderts in der Kirche fanden und zum Teil noch jetzt vorhanden sind, rühren, abgesehen von dem die Jahreszahl 1442 tragenden Grabstein der Äbtissin Mechtild von Waldeck auf dem Chore, sämtlich aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, wo vermutlich das Gebäude einer Reinigung und Reparatur unterworfen worden ist: am Altar hinten auf dem Chor 1467 - sollte der Altar etwa damals infolge einer Verlängerung des Chors neu errichtet worden sein? - am abteilichen Kirchstuhl der Äbtissin Anna von Hunolstein 1484, im Gewölbe des Chors 1492, S. Hagedorn Stück II S. 158.

Die Kirche muß übrigens bis zur Reformation nicht wenige Nebenaltare gehabt haben. In den dem Verfasser zu Gesicht gekommenen Urkunden werden außer den Altären in den Kapellen erwähnt der Altar S. Simonis et. Judae Apost., gestiftet 1334, an der Nordseite der Kirche (Münsterkirchen-Archiv Nr. 4); der Altar S. Oswaldi Regis et Crucis apud columnam B. Virginis in puerperis, in ebenfalls nördlich 1445 (ebendaselbst Nr. 23); der Altar S. S. Liborii, Nicolai, Magdalenae et Catharinae 1483 (ebendaselbst Nr. 36).

Welche Bedeutung die über der südlichen Haupttür der Kirche angebrachten sieben Sonnen haben, darüber gibt es verschiedene, durchweg unverbürgte Sagen. Die glaublichste Version ist wohl die, daß sie sich auf ein während des Baues vermeintlich geschehenes Wunder, das Erscheinen von sieben Sonnen am Firmament, beziehen.

II. Die Kapellen.

Zur Kirche gehörige und zum Teil ihr einverleibte Kapellen haben nach den vorliegenden Nachrichten sechs bestanden.

1. Die Capella SS. postolorum et B. Walderi, über deren Ursprung und Schicksale das Ermittelte im Vorgesagten gegeben ist.

Sicher ist die von der Äbtissin Swanehild um die Mitte des 10. Jahrhunderts in Stein aufgeführte, während des Baues der Hauptstiftskirche vom II. bis 13. Jahrhundert zum Hauptgottesdienste benutzte Basilika eben dieselbe gewesen, welche die Äbtissin Luitgarde v. Beckenem urkundenmäßig im Jahre 1356 restauriert hat. Diese Kapelle lag nördlich von der Münsterkirche, deren nordwestlichem Teile parallel. Sie war mit derselben durch einen Umgang oder Kreuzgang (ambitus) in Verbindung gesetzt. Einer im abteilichen Archiv befindlichen Bescheinigung des Paderborner Weihbischofs zufolge wurde sie durch diesen nach ihrer Restauration nebst dem Umgange selbst, der damals wohl erst erbaut war, im Jahre 1363 consecriert. In ihr befand sich das Grabmal des Stifters Walder, sowie in der Folge das der Herstellerin Luitgarde v. Beckenem. Über die Inschriften in der Wolderuskapelle siehe den Schluß von Kap. 6 (Waltger).