Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/161: Unterschied zwischen den Versionen
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:(Kr. Königsberg N.-M.) als zugehörig bezeichnet; seit etwa 1900 erscheint — mit Berufung auf dieselbe Urkunde! — <ref>Schematismus des Bistums Breslau. </ref> die Grenze auf Wuhden und Podelzig zurückgezogen, so daß die anscheinend schon früher von der Pfarrei Frankfurt a. O. versorgten Alt und Neu Zeschdorf, Hohen und Nieder Jehsar, Karzig, Klessin, Lebus, Mallnow und Schönfließ dorthin umgepfarrt wurden und Alt und Neu Tucheband, Annahof, Genschmar, Golzow im Oderbruche, Gorgast, Göritzer Odervorwerk, Hackenow, Hathenow und Hathenower Wiesen, Henriettenhof, Herzershof, Manschnow und Neu Manschnow, Nieschen, Podelzig (Alt, Adlig und Königlich Alt, Neu P.), Rathstock mit Alt und Königlich R., Rehfeld, Reitwein, Sachsendorf, Seelow, das seit etwa 1896 von Frankfurt gastweise versehen wird, Sydowswiese, Tucheband, Wuhden und Zechin eingekircht blieben; weiterhin wurde die Grenze vorgerückt, so daß sie Libbenichen, Dolgelin, Friedersdorf, Seelow, Gufow, Platkow, Letschin (früher Missionsstation der Pfarrei Wriezen), Ortwig und Neu Lietzegöricke einschließt und die bisher bei dem Pfarrsystem Wriezen genannten Orte Letschin und Groß Neuendorf und die somit bisher dorthin gerechneten Orte Kienitz, Klein Neuendorf, Solikante, Steintoch und Werbig nach Küstrin umgepfarrt wurden. Außerdem werden bisweilen Kiehnwerder (auf der Grenze zwischen Frankfurt und Wriezen) und Wilhelmsaue (zu Wriezen gehörig) versorgt, ebenso früher bis in die 1890er Jahre die zu Frankfurt gehörigen Alt und Neu Mahlisch, Hermersdorf und Wulkow bei Trebnitz i. M. — Weiteres s. Abteilung I, Heft 2. — Tr. und St. seit Nov. 1858; Erstkm. seit 1867 (1889 fehlt); Km. und F. | |||
:'''Langsow, Alt''', bei Werbig, L. Kr. Lebus, S. Franfkurt a. O. II, m. K. P. mit dem Mal Neu Langsow seit 4. 5. 1856, vorher Teil der Kgem. und Par. Seelow, zuletzt mit Bethaus als Hilfskirche. — Tr. und St. seit 1856, vorher zusammen mit Seelow seit 1672 (Lücken: Tf. 1695—1752, Tr. 1717—39, St. 1712—17); Km. -; Km. stat-1835-56 und Kf. 1815—56 zusammen mit Seelow, Kf. allein seit 1856. — Die fünf Pfarrverweser vor der Trennung von Seelow bei A. F. Karstedt, Chronik von Seelow, Seelow 1878, S. 52. Die Pfarrer ergeben die KB.; bis zur Reformation zurück s. Seelow. | |||
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- (Kr. Königsberg N.-M.) als zugehörig bezeichnet; seit etwa 1900 erscheint — mit Berufung auf dieselbe Urkunde! — [1] die Grenze auf Wuhden und Podelzig zurückgezogen, so daß die anscheinend schon früher von der Pfarrei Frankfurt a. O. versorgten Alt und Neu Zeschdorf, Hohen und Nieder Jehsar, Karzig, Klessin, Lebus, Mallnow und Schönfließ dorthin umgepfarrt wurden und Alt und Neu Tucheband, Annahof, Genschmar, Golzow im Oderbruche, Gorgast, Göritzer Odervorwerk, Hackenow, Hathenow und Hathenower Wiesen, Henriettenhof, Herzershof, Manschnow und Neu Manschnow, Nieschen, Podelzig (Alt, Adlig und Königlich Alt, Neu P.), Rathstock mit Alt und Königlich R., Rehfeld, Reitwein, Sachsendorf, Seelow, das seit etwa 1896 von Frankfurt gastweise versehen wird, Sydowswiese, Tucheband, Wuhden und Zechin eingekircht blieben; weiterhin wurde die Grenze vorgerückt, so daß sie Libbenichen, Dolgelin, Friedersdorf, Seelow, Gufow, Platkow, Letschin (früher Missionsstation der Pfarrei Wriezen), Ortwig und Neu Lietzegöricke einschließt und die bisher bei dem Pfarrsystem Wriezen genannten Orte Letschin und Groß Neuendorf und die somit bisher dorthin gerechneten Orte Kienitz, Klein Neuendorf, Solikante, Steintoch und Werbig nach Küstrin umgepfarrt wurden. Außerdem werden bisweilen Kiehnwerder (auf der Grenze zwischen Frankfurt und Wriezen) und Wilhelmsaue (zu Wriezen gehörig) versorgt, ebenso früher bis in die 1890er Jahre die zu Frankfurt gehörigen Alt und Neu Mahlisch, Hermersdorf und Wulkow bei Trebnitz i. M. — Weiteres s. Abteilung I, Heft 2. — Tr. und St. seit Nov. 1858; Erstkm. seit 1867 (1889 fehlt); Km. und F.
- Langsow, Alt, bei Werbig, L. Kr. Lebus, S. Franfkurt a. O. II, m. K. P. mit dem Mal Neu Langsow seit 4. 5. 1856, vorher Teil der Kgem. und Par. Seelow, zuletzt mit Bethaus als Hilfskirche. — Tr. und St. seit 1856, vorher zusammen mit Seelow seit 1672 (Lücken: Tf. 1695—1752, Tr. 1717—39, St. 1712—17); Km. -; Km. stat-1835-56 und Kf. 1815—56 zusammen mit Seelow, Kf. allein seit 1856. — Die fünf Pfarrverweser vor der Trennung von Seelow bei A. F. Karstedt, Chronik von Seelow, Seelow 1878, S. 52. Die Pfarrer ergeben die KB.; bis zur Reformation zurück s. Seelow.
- ↑ Schematismus des Bistums Breslau.