Inspektor: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Juli 2009, 21:43 Uhr
Der Titel Inspektor (lat. inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.
Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „Gutsverwalter“ oder "Arrendator" oder auch "Schaumeister" (der Zunft). Der Titel Inspektor wurde in der Kirchenhierarchie für einen Superintendenten oder Dekan verwendet.