Inspektor: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Titel '''Inspektor''' (''lat.'' inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.   
Der Titel '''Inspektor''' (''lat.'' inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.   


Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „[[Gutsverwalter]]“ oder "[[Arrendator]]". Der Inspektor wurde auch in der Kirchenhierarchie für einen Superintendent verwendet.
Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „[[Gutsverwalter]]“ oder "[[Arrendator]]" oder auch "Schaumeister" (der Zunft). Der Titel Inspektor wurde in der Kirchenhierarchie für einen Superintendenten oder Dekan verwendet.




[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
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[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
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Aktuelle Version vom 9. Juli 2009, 21:43 Uhr

Der Titel Inspektor (lat. inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.

Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „Gutsverwalter“ oder "Arrendator" oder auch "Schaumeister" (der Zunft). Der Titel Inspektor wurde in der Kirchenhierarchie für einen Superintendenten oder Dekan verwendet.