Inspektor: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Titel '''Inspektor''' (''lat.'' inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.   
Der Titel '''Inspektor''' (''lat.'' inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.   


Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „Gutsverwalter“ oder "[[Arrendator]]". Der Inspektor wurde auch in der Kirchenhierarchie für einen Superintendent verwendet.
Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „[[Gutsverwalter]]“ oder "[[Arrendator]]". Der Inspektor wurde auch in der Kirchenhierarchie für einen Superintendent verwendet.




[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
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Version vom 9. Juli 2009, 21:18 Uhr

Der Titel Inspektor (lat. inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.

Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „Gutsverwalter“ oder "Arrendator". Der Inspektor wurde auch in der Kirchenhierarchie für einen Superintendent verwendet.