Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/025: Unterschied zwischen den Versionen
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:f) Werden Aufzeichnungen aus andern Kirchgemeinden oder Parochien (aus welchen?) hier bewahrt? von wann bis wann reichen sie? in besonderen Bänden oder Heften? oder in den hiesigen Kirchenbüchern? in welchem Bande derselben?" Dieselben Unterfragen a — f treten zu den folgenden Rubriken IV—VIII: | |||
„'''IV. Tr.,''' d. h. Aufzeichnungen über Eheschließungen und Trauungen. | |||
'''„V. Aufg.,''' d. h. Sammlungen oder Register von Aufgeboten und Verkündigungen Verlobter (wichtig zur Ergänzung von Personalangaben und zur Füllung von Lücken auch in auswärtigen Traubüchern). | |||
'''„VI. St.,''' d. h. Aufzeichnungen über Gestorbene und Begrabene." | |||
Bei „VII. Am., d. h. Aufzeichnungen über Kommunionen und Kommunikanten (NB! finden sich bei reformierten Gemeinden, besonders französischen, vielfach in den älteren Protokollbüchern!)" | |||
sind für die Antwort zwei Kolumnen anzuordnen: | |||
„A. stat., d. h. statistische Angaben über die Zahl der Kommunikanten (jährlich oder für die einzelnen Feiern); | |||
„B. nam., d. h. Listen mit den Namen der Kommunikanten— bei den einzelnen Feiern? oder für längere Zeiträume? oder (besonders in reformierten Gemeinden) Namensverzeichnisse kommunionfähiger Gemeindeglieder? (jährlich vorhanden? oder aus welchen einzelnen Jahren?) | |||
„VIII. Erstkm., Kf. oder Fm., d.h. Aufzeichnungen über die zum ersten Male Kommunizierenden, Konfirmierten bezw. Gefirmten (NB! finden sich bei reformierten Gemeinden, besonders französischen, vielfach in den älteren Protokollbüchern, sonst auch eingereiht in ältere Kommunikanten-Register, namentliche und summarische)." | |||
Man wird bemerken, daß hier, abgesehen von einer eindeutigen Formulierung der Unterfrage d, die Frage VIII des bisherigen |
Version vom 4. Juli 2009, 16:29 Uhr
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- f) Werden Aufzeichnungen aus andern Kirchgemeinden oder Parochien (aus welchen?) hier bewahrt? von wann bis wann reichen sie? in besonderen Bänden oder Heften? oder in den hiesigen Kirchenbüchern? in welchem Bande derselben?" Dieselben Unterfragen a — f treten zu den folgenden Rubriken IV—VIII:
„IV. Tr., d. h. Aufzeichnungen über Eheschließungen und Trauungen.
„V. Aufg., d. h. Sammlungen oder Register von Aufgeboten und Verkündigungen Verlobter (wichtig zur Ergänzung von Personalangaben und zur Füllung von Lücken auch in auswärtigen Traubüchern).
„VI. St., d. h. Aufzeichnungen über Gestorbene und Begrabene."
Bei „VII. Am., d. h. Aufzeichnungen über Kommunionen und Kommunikanten (NB! finden sich bei reformierten Gemeinden, besonders französischen, vielfach in den älteren Protokollbüchern!)" sind für die Antwort zwei Kolumnen anzuordnen: „A. stat., d. h. statistische Angaben über die Zahl der Kommunikanten (jährlich oder für die einzelnen Feiern); „B. nam., d. h. Listen mit den Namen der Kommunikanten— bei den einzelnen Feiern? oder für längere Zeiträume? oder (besonders in reformierten Gemeinden) Namensverzeichnisse kommunionfähiger Gemeindeglieder? (jährlich vorhanden? oder aus welchen einzelnen Jahren?)
„VIII. Erstkm., Kf. oder Fm., d.h. Aufzeichnungen über die zum ersten Male Kommunizierenden, Konfirmierten bezw. Gefirmten (NB! finden sich bei reformierten Gemeinden, besonders französischen, vielfach in den älteren Protokollbüchern, sonst auch eingereiht in ältere Kommunikanten-Register, namentliche und summarische)."
Man wird bemerken, daß hier, abgesehen von einer eindeutigen Formulierung der Unterfrage d, die Frage VIII des bisherigen