Handelstribunal (Arrondissement): Unterschied zwischen den Versionen

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=== Amtsgeschäfte===
=== Amtsgeschäfte===
Die Amtsgeschäfte dieses Tribunals betreffen vorzüglich die Entscheidung solcher Streitfragen, die sich auf Verpflichtungen zwischen Kaufleu¬ten etc., ihren Dienern, in so fern sie Handels¬geschäfte zum Gegenstende haben, beziehen, und endlich gehört dahin die Beurtheilung und Ent¬scheidung solcher Streitigkeiten , die als Folge eines Bankerutes zu betrachten sind.
Die Amtsgeschäfte dieses Tribunals betreffen vorzüglich die Entscheidung solcher Streitfragen, die sich auf Verpflichtungen zwischen Kaufleuten etc., ihren Dienern, in so fern sie Handelsgeschäfte zum Gegenstende haben, beziehen, und endlich gehört dahin die Beurtheilung und Entscheidung solcher Streitigkeiten , die als Folge eines Bankerutes zu betrachten sind.


==Quelle==
==Quelle==

Aktuelle Version vom 11. Juni 2009, 02:57 Uhr

Hierarchie:

Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich

Zusammensetzung

Das Handelstribunal für das Arrondissement Münster hat denselben Gerichtsbezirk, wie das Tribunal der ersten Instanz, es besteht aus1 Präsidenten, 4 Richtern und 4 Suppleanten.

Amtsgeschäfte

Die Amtsgeschäfte dieses Tribunals betreffen vorzüglich die Entscheidung solcher Streitfragen, die sich auf Verpflichtungen zwischen Kaufleuten etc., ihren Dienern, in so fern sie Handelsgeschäfte zum Gegenstende haben, beziehen, und endlich gehört dahin die Beurtheilung und Entscheidung solcher Streitigkeiten , die als Folge eines Bankerutes zu betrachten sind.

Quelle

  • Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).