Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VIII: Unterschied zwischen den Versionen

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      So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden.
      So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden.

Version vom 30. Mai 2009, 09:57 Uhr

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11
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      So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden.

      Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Bukowina ausschließlich in deutscher Sprache, für die übrigen Länder außerdem in den bezüglichen Landessprachen, und zwar: für Steiermark, Kärnten, und Krain in slovenischer, für das Österreichisch-illyrische Küstenland in italienischer, slovenischer und serbokroatischer, für Tirol mit Vorarlberg in italienischer, für Böhmen und Mähren in böhmischer, für Schlesien in böhmischer und polnischer, für Galizien in polnischer, endlich für Dalmatien in itlaienischer und serbo-kroatischer Sprache. Die Ausgabe in der zweiten, bzw. dritten und vierten Landessprache erscheint gleichzeitig mit der deutschen oder in kürzester Zeit nach derselben.

Abkürzungen und Zeichenerklärung für das Gemeindelexikon von Schlesien.

A. = Anteil d. = deutsch kaufm. = kaufmännisch
Adv. = Advokat Dek. = Dekanat L. G. Bl. = Landes-Gesetz-Blatt
Apr. = Archipresbyterat (in der Breslauer    dz. = derzeit lw. = landwirtschaftlich
         Diözese) ev. = evangelisch öff. = öffentlich
är. = ärarisch Exc. Stat. = Excurrendo Station     O. = Ortschaft (im Appendix)
A. K. = Augsburger Konfession Exp. = Expositur p. = polnisch
allg. = allgemein Fortbsch. = Fortbildungsschule R. G. Bl. = Reichs-Gesetz-Blatt
b. = böhmisch GB. = Gerichtsbezirk sch. (am Schluß des Wortes) = Schule
BH. = Bezirkshauptmannschaft (im Gm. = Gemeinde (im Appendix) StB. = Steuerbezirk
         Appendix) gw. = gewerblich (tp.) = temporär
Bsch. = Bürgerschule H. K. = Helvetischer Konfession utr. = utraquistisch
ca. = circa hl. = heilig

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Ortsg 13px.jpg Ortsgemeinde Schloss 13px.jpg Schloß, Jagdschloß Postamt 13px.jpg Postamt