Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VIII: Unterschied zwischen den Versionen
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      So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden. |       So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden. | ||
      Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt |       Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Bukowina ausschließlich in deutscher Sprache, für die übrigen Länder außerdem in den bezüglichen Landessprachen, und zwar: f |
Version vom 24. Mai 2009, 12:33 Uhr
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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11 | |
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So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden.
Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Bukowina ausschließlich in deutscher Sprache, für die übrigen Länder außerdem in den bezüglichen Landessprachen, und zwar: f