Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VIII: Unterschied zwischen den Versionen
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      So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden. | |||
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Version vom 24. Mai 2009, 12:26 Uhr
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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11 | |
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So bildet das Grundlexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Material, dessen sich nicht bloß die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Kooperationen und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden.
Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt fü