Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 10 (Strange)/001: Unterschied zwischen den Versionen
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==Notizen über die Herren von Hillesheim zu Caldenborn.== | |||
Johan Erzbischof zu Trier ernennt im J. 1535 den Johan von Hillesheim „zu None wonhafftig“ zu seinem Diener, „also das er vns uff vnser, vnsers Marschalcks, Rotmeisters vnd Amptmans, darunter er gesessen ist zur zeit, gesynnen vnd erfordern mit einem guthen reisigen pferde vnd im Harnisch woll gerust, getreulich dienen vnd helfen soll wieder allermennicklich“. Johan Ludwig Erwählter und Bestätiger zu Trier bestätigt den Johan von Hillesheim in seinem Amte durch ein neues Patent v. J. 1541. Darin ist von anderer Hand der Name Johan durchstrichen, und an den Rand, Dietherich, geschrieben, so dass dieselbe Bestallung nun für den Sohn gelten solle. | |||
Diederich von Hillesheim, dessen Mutter wahrscheinlich eine Tochter des Jacob von Caldenborn gewesen, ist nach Absterben des Peter von Caldenborn, in den Besitz der Herrschaft Caldenborn gekommen. Von Diederich stammt Conrad von Hillesheim, dessen Güter also specificirt werden: „Haus und Herrlichkeit Caldenborn, zwei Lehenstücke und Güter zu Hammerstein und Meyen. Haus zu Heymersheim nebst Land, Wiesen, Weingärten, Büschen, Zehenden und andern Gerechtigkeiten in Heymersheimer Kirspel (*), Pfandschaften und Renten zu Mertloch, Westum, Wadenheim, Bengen und Fritzdorf“. - Conrad war mit Gertrud von Gurtzgen verheirathet, und hat folgende Kinder hinterlassen: | |||
# Hans Daniel von Hillesheim, welcher mit seiner Gattin Anna von Blittersdorf im J. 1610 sechs unmündige Kinder hatte. Catharina von Hillesheim, die sich in einem 1657 zu Adenau | |||
(*) Die Güter zu Heymersheim auf der Ahr scheinen gleichfalls von Jacob von Caldenborn herzurühren. Hugo von Wiltberg zu Arendahl vergleicht sich im J. 1519 mit Jacob von Caldenborn und anderen Erbgenahmen des Evert von Freylingen wegen der Heymersheimer Mühle. |
Aktuelle Version vom 27. März 2009, 22:36 Uhr
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Notizen über die Herren von Hillesheim zu Caldenborn.
Johan Erzbischof zu Trier ernennt im J. 1535 den Johan von Hillesheim „zu None wonhafftig“ zu seinem Diener, „also das er vns uff vnser, vnsers Marschalcks, Rotmeisters vnd Amptmans, darunter er gesessen ist zur zeit, gesynnen vnd erfordern mit einem guthen reisigen pferde vnd im Harnisch woll gerust, getreulich dienen vnd helfen soll wieder allermennicklich“. Johan Ludwig Erwählter und Bestätiger zu Trier bestätigt den Johan von Hillesheim in seinem Amte durch ein neues Patent v. J. 1541. Darin ist von anderer Hand der Name Johan durchstrichen, und an den Rand, Dietherich, geschrieben, so dass dieselbe Bestallung nun für den Sohn gelten solle.
Diederich von Hillesheim, dessen Mutter wahrscheinlich eine Tochter des Jacob von Caldenborn gewesen, ist nach Absterben des Peter von Caldenborn, in den Besitz der Herrschaft Caldenborn gekommen. Von Diederich stammt Conrad von Hillesheim, dessen Güter also specificirt werden: „Haus und Herrlichkeit Caldenborn, zwei Lehenstücke und Güter zu Hammerstein und Meyen. Haus zu Heymersheim nebst Land, Wiesen, Weingärten, Büschen, Zehenden und andern Gerechtigkeiten in Heymersheimer Kirspel (*), Pfandschaften und Renten zu Mertloch, Westum, Wadenheim, Bengen und Fritzdorf“. - Conrad war mit Gertrud von Gurtzgen verheirathet, und hat folgende Kinder hinterlassen:
- Hans Daniel von Hillesheim, welcher mit seiner Gattin Anna von Blittersdorf im J. 1610 sechs unmündige Kinder hatte. Catharina von Hillesheim, die sich in einem 1657 zu Adenau
(*) Die Güter zu Heymersheim auf der Ahr scheinen gleichfalls von Jacob von Caldenborn herzurühren. Hugo von Wiltberg zu Arendahl vergleicht sich im J. 1519 mit Jacob von Caldenborn und anderen Erbgenahmen des Evert von Freylingen wegen der Heymersheimer Mühle.