Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnung


auch: Schutzverwandter, Schutzbürger




Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz  war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.<br>
Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz  war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.<br>
Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[Campensis|Seldner]], Pfahlbürger und Juden.
Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], Pfahlbürger und Juden.






[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 27. Februar 2009, 09:47 Uhr

Berufsbezeichnung


auch: Schutzverwandter, Schutzbürger


Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
Schirmverwandte waren Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.