Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen
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Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.<br> | Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.<br> | ||
Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[ | Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], Pfahlbürger und Juden. | ||
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | [[Kategorie:Berufsbezeichnung]] |