Salland: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Aufsitzer solch eines, dem Schultenhof zugewiesenem Erbes konnte "Salmann" (süd-westliches Münsterland) genannt werden. | Im Rahmen der Villikationsverfassung konnte Salland auch das im Auftrag des Grundherrn bewirtschaftete Land, das Herrenland, das einem Villikationshaupthof (lat. curia bzw. curtis, in der Literatur auch Fronhof genannt) zugewiesene Land. Die ehemaligen Haupthöfe sind in der Frühen Neuzeit noch häufig als Schultenhöfe (westl. Westfalen) oder Meierhöfe (östl. Westf.) erkennbar. Je nach der Zahl der lokalen Grundbesitzer konnte es dann mehrere Schulten- oder Meierhöfe nebeneinander in ein und derselben Bauerschaft eines Kirchspiels geben. | ||
Der Aufsitzer solch eines, dem Schultenhof zugewiesenem Erbes im [[Allod|Allodialbesitz]] des Grundherren konnte "Salmann" (süd-westliches Münsterland) genannt werden. | |||
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2009, 15:45 Uhr
Salland (Salisches Land, Terra salica, Seliland)
ein ursprünglich vom Herrenhofe unmittelbar bewirtschaftete Land; dann aber auch der im freien Eigentum stehende Grundbesitz (Allod).
Im Rahmen der Villikationsverfassung konnte Salland auch das im Auftrag des Grundherrn bewirtschaftete Land, das Herrenland, das einem Villikationshaupthof (lat. curia bzw. curtis, in der Literatur auch Fronhof genannt) zugewiesene Land. Die ehemaligen Haupthöfe sind in der Frühen Neuzeit noch häufig als Schultenhöfe (westl. Westfalen) oder Meierhöfe (östl. Westf.) erkennbar. Je nach der Zahl der lokalen Grundbesitzer konnte es dann mehrere Schulten- oder Meierhöfe nebeneinander in ein und derselben Bauerschaft eines Kirchspiels geben.
Der Aufsitzer solch eines, dem Schultenhof zugewiesenem Erbes im Allodialbesitz des Grundherren konnte "Salmann" (süd-westliches Münsterland) genannt werden.