Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/341: Unterschied zwischen den Versionen
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B. Der Generalsuperintendentur nicht untergeordnet waren die Königlichen Propsteien Altona, Pinneberg und Ranzau, desgleichen die Schloßpredigerstelle zu Glückstadt. | |||
C. Der dem Großfürstlichen Generalsuperintendenten untergebene District, über welchen der Generalsuperintendent Hasselmann | |||
noch bis an seinen Tod 1784 die Aufsicht fortführte. Es gehörten dahin die Kirchen zu Neumünster, Großen-Aspe, Brügge, Bordesholm, Flintbek, Schönkirchen, Oldenburg, Grömitz, Grube, Trittau, Siek, Eichede, Bargteheide, Bergstedt, Rahlstedt, Steinbek. Von 1784 an wurden auch diese Kirchen zur unmittelbaren Aufsicht dem Königlichen Generalsuperintendenten Struensee untergeordnet. | |||
D. Die übrigen Großfürstlich gewesenen Kirchen, welche dem Generalsuperintendenten nicht untergeben gewesen waren, als die dreizehn Kirchen der Propstei Norder-Dithmarschen, die Kirchen der Städte Kiel und Neustadt. Ueber diese Kirchen ward noch eine geraume Zeit hindurch die Aufsicht des Generalsuperintendenten nicht ausgedehnt. | |||
E. Die vormals Gemeinschaftlichen Kirchen: zu Neukirchen im Lande Oldenburg, Lensahn, Alten-Krempe, Hohenstein, Hansühn, Schönwalde, Nüchel, Blekendorf, Gikau, Schönberg, Propsteierhagen, die Fleckenskirche zu Preetz, Elmschenhagen, Barkau, Flemhude, Bovenau, Westensee, Stellau, Woldenhorn, Süllfeld, Sarau, Schlamersdorf. Die Gemeinschaftliche Aufsicht verblieb hier bis 1784 den beiden Generalsuperintendenten Hasselmann und Struensee. Seitdem aber hatte die unmittelbare Aufsicht über dieselben der Königliche Generalsuperintendent allein, bis die Vertheilung dieser Kirchen erfolgte, von der wir unten reden werden. Nur die Klosterkirche zu Preetz blieb auch von der allgemeinen Aufsicht des Generalsuperintendenten ausgenommen. Die eingetretenen Veränderungen wollen wir nun der Reihe nach bei den einzelnen Propsteien bemerken. | |||
1. Die Propstei Münsterdorf, die älteste in Holstein, blieb lange Zelt in ihrem Umfange und in ihrer Verfassung unverändert; | |||
nur ist zu bemerken, daß unterm 17. April 1813 die adlige Kirche Stellau hinzugelegt ward. Das Münsterdorfische Consistorium, das älteste und historisch bedeutsamste in Holstein, wurde seit der Reformation ein Jahrhundert hindurch, von 1544—1644, in der Kapelle zu Münsterdorf gehalten; seitdem aber das Kalandhaus und |
Aktuelle Version vom 7. Februar 2009, 13:13 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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B. Der Generalsuperintendentur nicht untergeordnet waren die Königlichen Propsteien Altona, Pinneberg und Ranzau, desgleichen die Schloßpredigerstelle zu Glückstadt.
C. Der dem Großfürstlichen Generalsuperintendenten untergebene District, über welchen der Generalsuperintendent Hasselmann noch bis an seinen Tod 1784 die Aufsicht fortführte. Es gehörten dahin die Kirchen zu Neumünster, Großen-Aspe, Brügge, Bordesholm, Flintbek, Schönkirchen, Oldenburg, Grömitz, Grube, Trittau, Siek, Eichede, Bargteheide, Bergstedt, Rahlstedt, Steinbek. Von 1784 an wurden auch diese Kirchen zur unmittelbaren Aufsicht dem Königlichen Generalsuperintendenten Struensee untergeordnet.
D. Die übrigen Großfürstlich gewesenen Kirchen, welche dem Generalsuperintendenten nicht untergeben gewesen waren, als die dreizehn Kirchen der Propstei Norder-Dithmarschen, die Kirchen der Städte Kiel und Neustadt. Ueber diese Kirchen ward noch eine geraume Zeit hindurch die Aufsicht des Generalsuperintendenten nicht ausgedehnt.
E. Die vormals Gemeinschaftlichen Kirchen: zu Neukirchen im Lande Oldenburg, Lensahn, Alten-Krempe, Hohenstein, Hansühn, Schönwalde, Nüchel, Blekendorf, Gikau, Schönberg, Propsteierhagen, die Fleckenskirche zu Preetz, Elmschenhagen, Barkau, Flemhude, Bovenau, Westensee, Stellau, Woldenhorn, Süllfeld, Sarau, Schlamersdorf. Die Gemeinschaftliche Aufsicht verblieb hier bis 1784 den beiden Generalsuperintendenten Hasselmann und Struensee. Seitdem aber hatte die unmittelbare Aufsicht über dieselben der Königliche Generalsuperintendent allein, bis die Vertheilung dieser Kirchen erfolgte, von der wir unten reden werden. Nur die Klosterkirche zu Preetz blieb auch von der allgemeinen Aufsicht des Generalsuperintendenten ausgenommen. Die eingetretenen Veränderungen wollen wir nun der Reihe nach bei den einzelnen Propsteien bemerken.
1. Die Propstei Münsterdorf, die älteste in Holstein, blieb lange Zelt in ihrem Umfange und in ihrer Verfassung unverändert; nur ist zu bemerken, daß unterm 17. April 1813 die adlige Kirche Stellau hinzugelegt ward. Das Münsterdorfische Consistorium, das älteste und historisch bedeutsamste in Holstein, wurde seit der Reformation ein Jahrhundert hindurch, von 1544—1644, in der Kapelle zu Münsterdorf gehalten; seitdem aber das Kalandhaus und