Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/339: Unterschied zwischen den Versionen

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8. Mit der Propstei Gottorf sind in diesem Zeitraume bedeutende Veränderungen vorgegangen. Zuerst wurde 1777 Hütten als
eine eigene Propstei davon abgetrennt; dagegen kamen aus dem damals aufgehobenen Domcapitelsamte einige Kirchen hinzu, 1784
auch die Kirche zu Borne, früher zu dem hernach niedergelegten Gute Dänisch-Lindau gehörig. 1793 trat abermals eine Verkleinerung der Propstei ein durch Abgang der Kirchen in den Aemtern Husum, Schwabstedt und auf den nordstrandischen Inseln. Seit 1792 wurde ein eigener Propst angestellt, nachdem bis dahin der jedesmalige Generalsuperintendent die Propstei verwaltet hatte. Der erste Propst war Detlef Nicolai Hansen, Hauptprediger am Dom, gestorben den 5. April 1797. Dann kamen die folgenden Dompastoren als Pröpste:  Matthias Friedrich Paysen von 1798 bis 1803, da er nach Kopenhagen ging; Jaspar Boysen von 1803 bis 1816, wo er Pastor zu Borsfleth wurde; Friedrich August Schröder den 1. April 1817 bis zu seiner Entlassung im December 1830; Nicolaus Theodor Boysen, des Präantecessors Sohn, bisheriger Prediger zu Sehestedt, ernannt den 3. Juni 1831. Die Zahl der zu dieser Propstei gehörigen Kirchen wurde durch die bemerkten Veränderungen seit 1793 vermindert.
 
9. Die Propstei Hütten wurde 1777 errichtet aus den Kirchen des Amtes Hütten, nämlich Hütten, Bünstorf und der Domcapitelskirche Kosel mit der Hohner-Harde, wo die Kirche zu Hohn; der Landschaft Stapelholm, wo Süderstapel, Ervde und Bergenhusen; der Stadtkirche zu Eckernförde und der Friedrichsberger Kirche zu Schleswig.
 
10. Die Propstei Eiderstedt, welche aus 18 Kirchspielen besteht, behielt unverändert ihre kirchliche Verfassung, nach welcher den Predigern der Landschaft die sonst im Herzogthume nirgends stattfindende Wahl des Propsten zusteht. Die Prediger, mit Ausnahme der beiden Hauptpastoren zu Tönning und Garding, welche der Landesherr unmittelbar ernennt, werden sämmtlich gewählt nach vorheriger Präsentation der betreffenden Kirchencollegien. Diese bestanden meistens aus den Lehnsleuten jedes Kirchspiels und mehreren anderen gewählten Mitgliedern. Auch die Prediger gehörten mit zu den Collegien.<ref>Jensen, Kirchl. Statistik. S. 765 ff.</ref> Die sämmtlichen Prediger bilden ein <noinclude>
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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8. Mit der Propstei Gottorf sind in diesem Zeitraume bedeutende Veränderungen vorgegangen. Zuerst wurde 1777 Hütten als eine eigene Propstei davon abgetrennt; dagegen kamen aus dem damals aufgehobenen Domcapitelsamte einige Kirchen hinzu, 1784 auch die Kirche zu Borne, früher zu dem hernach niedergelegten Gute Dänisch-Lindau gehörig. 1793 trat abermals eine Verkleinerung der Propstei ein durch Abgang der Kirchen in den Aemtern Husum, Schwabstedt und auf den nordstrandischen Inseln. Seit 1792 wurde ein eigener Propst angestellt, nachdem bis dahin der jedesmalige Generalsuperintendent die Propstei verwaltet hatte. Der erste Propst war Detlef Nicolai Hansen, Hauptprediger am Dom, gestorben den 5. April 1797. Dann kamen die folgenden Dompastoren als Pröpste: Matthias Friedrich Paysen von 1798 bis 1803, da er nach Kopenhagen ging; Jaspar Boysen von 1803 bis 1816, wo er Pastor zu Borsfleth wurde; Friedrich August Schröder den 1. April 1817 bis zu seiner Entlassung im December 1830; Nicolaus Theodor Boysen, des Präantecessors Sohn, bisheriger Prediger zu Sehestedt, ernannt den 3. Juni 1831. Die Zahl der zu dieser Propstei gehörigen Kirchen wurde durch die bemerkten Veränderungen seit 1793 vermindert.

9. Die Propstei Hütten wurde 1777 errichtet aus den Kirchen des Amtes Hütten, nämlich Hütten, Bünstorf und der Domcapitelskirche Kosel mit der Hohner-Harde, wo die Kirche zu Hohn; der Landschaft Stapelholm, wo Süderstapel, Ervde und Bergenhusen; der Stadtkirche zu Eckernförde und der Friedrichsberger Kirche zu Schleswig.

10. Die Propstei Eiderstedt, welche aus 18 Kirchspielen besteht, behielt unverändert ihre kirchliche Verfassung, nach welcher den Predigern der Landschaft die sonst im Herzogthume nirgends stattfindende Wahl des Propsten zusteht. Die Prediger, mit Ausnahme der beiden Hauptpastoren zu Tönning und Garding, welche der Landesherr unmittelbar ernennt, werden sämmtlich gewählt nach vorheriger Präsentation der betreffenden Kirchencollegien. Diese bestanden meistens aus den Lehnsleuten jedes Kirchspiels und mehreren anderen gewählten Mitgliedern. Auch die Prediger gehörten mit zu den Collegien.[1] Die sämmtlichen Prediger bilden ein


  1. Jensen, Kirchl. Statistik. S. 765 ff.