Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/091: Unterschied zwischen den Versionen
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Erklährung darauff erfolgen solle." Es ist aber erfindlich, dass | Erklährung darauff erfolgen solle." Es ist aber erfindlich, dass die Lehensvorschriften oft in einem ungleich höhern Grade verletzt, und dennoch, je nach Umständen, neue Belehnungen ertheilt worden sind. Wenn daher des Frh. von Harff wiederholtes Gesuch, wie ungleichen nach seinem Tod das seiner Ehegattin keine Erhörung fand, so können wir mit allem Grunde annehmen, dass die geringfügige Verletzung der Lehensvorschrift | ||
die Lehensvorschriften oft in einem ungleich höhern Grade | nur zum Vorwande genommen wurde, um das alte Amt zu beseitigen. | ||
verletzt, und dennoch, je nach Umständen, neue Belehnungen | |||
ertheilt worden sind. Wenn daher des Frh. von Harff | |||
Ehegattin keine Erhörung fand, so können wir mit allem Grunde | ==Beitrag zur Genealogie der Herren von Burtscheid.== | ||
annehmen, dass die geringfügige Verletzung der Lehensvorschrift | |||
nur zum Vorwande genommen wurde, um das alte Amt zu | |||
beseitigen. | {{NE}}Was zunächst den in Heft I. p. 57 erwähnten Richter So.de Burcheit betrifft, so bedeutet die Abkürzung Sogerus. Sogerus, Sugerus, Segerus, Sigerus sind Variationen für einen und denselben Namen. | ||
Beitrag zur Genealogie der Herren | |||
von Burtscheid. | {{NE}}Ritter Goedert von dem Bongart, nämlich jener der mit Cunigunt von Burtscheid verheirathet war, schreibt im J. 1466 nach Absterben seines swagers Wilhelm von Burtscheid an seinen andern swager Ritter Johann von Burtscheid einen Brief,worin er seines dritten swagers Diederich erwähnt, und dann,unter Mitsiegelung des Ritters Johann von Merode Herrn zu Franckenberg, mit den Worten schliesst: „Den vromen ind vesten Heren Jo. van Burtscheit Ritter Bernt Heren zo Burtscheit Marsilen ind Scheuen (Aegidius) van Burtscheit gebroederen vnsen besundern heuen swageren sementlichen ind eyn yecklich besonder". Dies verwandtschaftliche Verhältniss hatte ich nicht richtig gefasst, als ich die dritte Anmerkung in | ||
Was zunächst den in Heft I. p. 57 erwähnten Richter So. | Heft I. p. 58 schrieb. Ich hielt nämlich alle sechs Herren für Schwäger des Ritters Goedert, und verstand unter Diederich den Herrn zu Clermont. Die Sache stellt sich aber anders heraus; denn in dem Ehevertrage des Huprecht von Gertzen Herrn zu Sintzig (v. J. 1461) erscheinen die beiden Ritter,Diederich von Burtscheid Erbhofmeister und Johann von Burtscheid, als Gebrüder. Mithin heisst das Wort swager in Beziehung auf fünf Herren ungefähr soviel wie Oheim, in Beziehung auf den sechsten Bernart bedeutet es Schwiegerherr.Diese | ||
de Burcheit betrifft, so bedeutet die Abkürzung Sogerus. | |||
und denselben Namen. | |||
Ritter Goedert von dem Bongart, nämlich jener der mit | |||
Cunigunt von Burtscheid verheirathet war, schreibt im J. 1466 | |||
nach Absterben seines swagers Wilhelm von Burtscheid an | |||
seinen andern swager Ritter Johann von Burtscheid einen Brief, | |||
worin er seines dritten swagers Diederich erwähnt, und dann, | |||
unter Mitsiegelung des Ritters Johann von Merode Herrn zu | |||
Franckenberg, mit den Worten schliesst: „Den vromen ind | |||
vesten Heren Jo. van Burtscheit Ritter Bernt Heren zo | |||
eyn yecklich besonder". Dies verwandtschaftliche Verhältniss | |||
hatte ich nicht richtig gefasst, als ich die dritte Anmerkung in | |||
Heft I. p. 58 schrieb. Ich hielt nämlich alle sechs Herren für | |||
Schwäger des Ritters Goedert, und verstand unter Diederich | |||
den Herrn zu Clermont. Die Sache stellt sich aber anders | |||
heraus; denn in dem Ehevertrage des Huprecht von Gertzen | |||
Herrn zu Sintzig (v. J. 1461) erscheinen die beiden Ritter, | |||
Diederich von Burtscheid Erbhofmeister und Johann von | |||
auf den sechsten Bernart bedeutet es Schwiegerherr. |
Version vom 1. Februar 2009, 14:30 Uhr
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Erklährung darauff erfolgen solle." Es ist aber erfindlich, dass die Lehensvorschriften oft in einem ungleich höhern Grade verletzt, und dennoch, je nach Umständen, neue Belehnungen ertheilt worden sind. Wenn daher des Frh. von Harff wiederholtes Gesuch, wie ungleichen nach seinem Tod das seiner Ehegattin keine Erhörung fand, so können wir mit allem Grunde annehmen, dass die geringfügige Verletzung der Lehensvorschrift
nur zum Vorwande genommen wurde, um das alte Amt zu beseitigen.
Beitrag zur Genealogie der Herren von Burtscheid.
Was zunächst den in Heft I. p. 57 erwähnten Richter So.de Burcheit betrifft, so bedeutet die Abkürzung Sogerus. Sogerus, Sugerus, Segerus, Sigerus sind Variationen für einen und denselben Namen.
Ritter Goedert von dem Bongart, nämlich jener der mit Cunigunt von Burtscheid verheirathet war, schreibt im J. 1466 nach Absterben seines swagers Wilhelm von Burtscheid an seinen andern swager Ritter Johann von Burtscheid einen Brief,worin er seines dritten swagers Diederich erwähnt, und dann,unter Mitsiegelung des Ritters Johann von Merode Herrn zu Franckenberg, mit den Worten schliesst: „Den vromen ind vesten Heren Jo. van Burtscheit Ritter Bernt Heren zo Burtscheit Marsilen ind Scheuen (Aegidius) van Burtscheit gebroederen vnsen besundern heuen swageren sementlichen ind eyn yecklich besonder". Dies verwandtschaftliche Verhältniss hatte ich nicht richtig gefasst, als ich die dritte Anmerkung in Heft I. p. 58 schrieb. Ich hielt nämlich alle sechs Herren für Schwäger des Ritters Goedert, und verstand unter Diederich den Herrn zu Clermont. Die Sache stellt sich aber anders heraus; denn in dem Ehevertrage des Huprecht von Gertzen Herrn zu Sintzig (v. J. 1461) erscheinen die beiden Ritter,Diederich von Burtscheid Erbhofmeister und Johann von Burtscheid, als Gebrüder. Mithin heisst das Wort swager in Beziehung auf fünf Herren ungefähr soviel wie Oheim, in Beziehung auf den sechsten Bernart bedeutet es Schwiegerherr.Diese