Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/087: Unterschied zwischen den Versionen
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wohl wenige Jahre nachher kinderlos gestorben ist. Diederichs | wohl wenige Jahre nachher kinderlos gestorben ist. Diederichs Nachlassenschaft erbten folgende Descendenten seiner Schwester Sophia von Burtscheid: | ||
Sophia von Burtscheid: | :1.Adolph Quad zu Vorst Amtmann zu Monheim, Wilhelm Quad Erbschenk, Vater und Sohn. | ||
1. Adolph Quad zu Vorst Amtmann zu Monheim, Wilhelm | |||
Quad Erbschenk, Vater und Sohn. | :2.Steffen Quad Herr zu Stadeck Drost zu Hückeswagen. | ||
2. Steffen Quad Herr zu Stadeck Drost zu Hückeswagen. | |||
3. Wilhelm von Harff Herr zu Alsdorf Erbhofmeister. | :3.Wilhelm von Harff Herr zu Alsdorf Erbhofmeister. | ||
4. Johann Quad Herr zu Wickerath. | |||
Ich übergehe die Einzelheiten der von denselben im J. 1532 | :4.Johann Quad Herr zu Wickerath. | ||
vorgenommenen Theilung, und bemerke nur, dass das Schloss | |||
Gimborn dem Herrn zu Wickerath zugetheilt ward, vom Hause | {{NE}}Ich übergehe die Einzelheiten der von denselben im J. 1532 vorgenommenen Theilung, und bemerke nur, dass das Schloss Gimborn dem Herrn zu Wickerath zugetheilt ward, vom Hause Veynau aber jeder ein Viertel erhielt. Dieses Haus bildete nämlich nicht mehr ein Appertinenz des Erbhofmeister-Amtes,wie denn ja auch die übrigen Güter, womit einst Diederich Schynman belehnt worden, längst schon von diesem Amte abgekommen waren. Die nachfolgenden Erbhofmeister empfingen ihre Gebühren in Geld, oder es wurden ihnen Herzogliche Einkünfte überwiesen. — Schon vor jener Theilung, im J. 1530 ward Wilhelm von Harff zu Alsdorf vom Herzog Johann mit dem Erbhofmeister-Amt belehnt, und ist dasselbe bis zum J. 1666 | ||
Veynau aber jeder ein Viertel erhielt. Dieses Haus bildete | |||
nämlich nicht mehr ein Appertinenz des Erbhofmeister-Amtes, | |||
wie denn ja auch die übrigen Güter, womit einst Diederich | |||
Schynman belehnt worden, längst schon von diesem Amte | |||
ihre Gebühren in Geld, oder es wurden ihnen Herzogliche | |||
Einkünfte überwiesen. — Schon vor jener Theilung, im J. 1530 | |||
ward Wilhelm von Harff zu Alsdorf vom Herzog Johann mit | |||
dem Erbhofmeister-Amt belehnt, und ist dasselbe bis zum J. 1666 | |||
bei seinen Descendenten verblieben. | bei seinen Descendenten verblieben. | ||
Wie ich mich für die übrigen Linien von Harff interessirt | |||
habe, so hätte ich auch gewünscht, eine vollständige Genealogie | {{NE}}Wie ich mich für die übrigen Linien von Harff interessirt habe, so hätte ich auch gewünscht, eine vollständige Genealogie der Herren zu Alsdorf bieten zu können. Eine solche lässt sich aber nur aus den Archiv-Briefschaften zu Alsdorf zu Stande bringen, und kann ich hier blos das was schon bei Fahne steht,mit einigen Berichtigungen wiederholen. Wie und wann die Herren von Harff in den Besitz des Hauses Alsdorf gekommen, | ||
der Herren zu Alsdorf bieten zu können. Eine solche lässt | habe ich im zweiten Hefte gezeigt p. 34. Höchlich war ich erstaunt, als ich später bei Christian Quix (Schloss Bernsberg p. 31) las, dass Junker Wilhelm von Harff zu Alsdorf im J.1424 mit einem Drittel von Bernsberg belehnt worden, und dass dieser der Vater des Gotschalck von Harff gewesen. Jener Junker ist aber kein anderer, als der bereits genannte und nun jetzt zunächst folgende Herr zu Alsdorf, und muss es statt 1424 heissen 1524 (gerade wie p. 43). | ||
sich aber nur aus den Archiv-Briefschaften zu Alsdorf zu Stande | |||
bringen, und kann ich hier blos das was schon bei Fahne steht, | |||
mit einigen Berichtigungen wiederholen. Wie und wann die | ===A.=== | ||
Herren von Harff in den Besitz des Hauses Alsdorf gekommen, | |||
habe ich im zweiten Hefte gezeigt p. 34. Höchlich war ich | |||
erstaunt, als ich später bei Christian Quix (Schloss Bernsberg | {{NE}}Wilhelm von Harff erhielt von seinem Vater Johann von Harff im J. 1515 den Rittersitz Alsdorf, und wurde im J. 1530 | ||
p. 31) las, dass Junker Wilhelm von Harff zu Alsdorf im J. | |||
1424 mit einem Drittel von Bernsberg belehnt worden, und | |||
dass dieser der Vater des Gotschalck von Harff gewesen. Jener | |||
Junker ist aber kein anderer, als der bereits genannte und | |||
nun jetzt zunächst folgende Herr zu Alsdorf, und muss es statt | |||
1424 heissen 1524 (gerade wie p. 43). | |||
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Wilhelm von Harff erhielt von seinem Vater Johann von | |||
Harff im J. 1515 den |
Version vom 1. Februar 2009, 10:25 Uhr
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wohl wenige Jahre nachher kinderlos gestorben ist. Diederichs Nachlassenschaft erbten folgende Descendenten seiner Schwester Sophia von Burtscheid:
- 1.Adolph Quad zu Vorst Amtmann zu Monheim, Wilhelm Quad Erbschenk, Vater und Sohn.
- 2.Steffen Quad Herr zu Stadeck Drost zu Hückeswagen.
- 3.Wilhelm von Harff Herr zu Alsdorf Erbhofmeister.
- 4.Johann Quad Herr zu Wickerath.
Ich übergehe die Einzelheiten der von denselben im J. 1532 vorgenommenen Theilung, und bemerke nur, dass das Schloss Gimborn dem Herrn zu Wickerath zugetheilt ward, vom Hause Veynau aber jeder ein Viertel erhielt. Dieses Haus bildete nämlich nicht mehr ein Appertinenz des Erbhofmeister-Amtes,wie denn ja auch die übrigen Güter, womit einst Diederich Schynman belehnt worden, längst schon von diesem Amte abgekommen waren. Die nachfolgenden Erbhofmeister empfingen ihre Gebühren in Geld, oder es wurden ihnen Herzogliche Einkünfte überwiesen. — Schon vor jener Theilung, im J. 1530 ward Wilhelm von Harff zu Alsdorf vom Herzog Johann mit dem Erbhofmeister-Amt belehnt, und ist dasselbe bis zum J. 1666 bei seinen Descendenten verblieben.
Wie ich mich für die übrigen Linien von Harff interessirt habe, so hätte ich auch gewünscht, eine vollständige Genealogie der Herren zu Alsdorf bieten zu können. Eine solche lässt sich aber nur aus den Archiv-Briefschaften zu Alsdorf zu Stande bringen, und kann ich hier blos das was schon bei Fahne steht,mit einigen Berichtigungen wiederholen. Wie und wann die Herren von Harff in den Besitz des Hauses Alsdorf gekommen, habe ich im zweiten Hefte gezeigt p. 34. Höchlich war ich erstaunt, als ich später bei Christian Quix (Schloss Bernsberg p. 31) las, dass Junker Wilhelm von Harff zu Alsdorf im J.1424 mit einem Drittel von Bernsberg belehnt worden, und dass dieser der Vater des Gotschalck von Harff gewesen. Jener Junker ist aber kein anderer, als der bereits genannte und nun jetzt zunächst folgende Herr zu Alsdorf, und muss es statt 1424 heissen 1524 (gerade wie p. 43).
A.
Wilhelm von Harff erhielt von seinem Vater Johann von Harff im J. 1515 den Rittersitz Alsdorf, und wurde im J. 1530