Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/313: Unterschied zwischen den Versionen

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sie bestimmt aber darüber wörtlich: „sie werden den Predigern zum künftigen Gebrauche nach sorgfältiger Auswahl und unter beständiger Rücksicht auf die besonderen Erfordernisse ihrer Gemeindeglieder empfohlen; doch sollen sie nicht sklavisch an dieselbe gebunden sein.“
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===IV.===
===Reform des Volksschulwesens.===
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Während die durchgeführten oder wenigstens versuchten Verbesserungen des Schulwesens, von denen wir aus dem siebenzehnten Jahrhundert kurz zu berichten gehabt haben,<ref>J. C. Jessen (Pastor zu Grömitz), Grundzüge zur Geschichte und Kritik des Schul- und Unterrichtswesens der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Hamburg 1860. W. H. Kolster (Rector zu Meldorf), Ueber das Unterrichtswesen in Schleswig-Holstein. In der pädagog. Realencyclopädie, S. 683–729.</ref> fast nur auf die Lateinischen Schulen in den Städten und Flecken sich bezogen, verblieb dagegen der unmittelbare Volksunterricht und namentlich der in den Landschulen in einem höchst mangelhaften Zustande. Erst im achtzehnten Jahrhundert kam es nach und nach zu wirklichen Verbesserungen des Volksschulwesens. Der erste bedeutende Fortschritt in dieser Beziehung entsprang aus der allgemeinen Einführung der Confirmation am Schlusse des siebenzehnten und Anfange des achtzehnten Jahrhunderts, für welche insbesondere der Propst Trogillus Arnkiel zu Apenrade mit Erfolg wirksam war durch sein Buch „Christliche Confirmation derer Catechumenen“, welches viele Leser fand, jetzt aber eine Seltenheit geworden ist. In dem Herzoglichen Landestheile wurde bereits 1693 für alle Kirchen die Confirmation angeordnet, und in dem Königlichen Antheil war das selbst etwas früher geschehen, dagegen bei den Gemeinschaftlichen Kirchen etwas später. Die Anforderungen, welche an die Confirmanden gestellt wurden, mußten selbstverständlich die Nothwendigkeit eines gehörigen Schulunterrichts und der Erlernung des Katechismus im Allgemeinen zum Volksbewußtsein bringen. <noinclude>
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2009, 15:11 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sie bestimmt aber darüber wörtlich: „sie werden den Predigern zum künftigen Gebrauche nach sorgfältiger Auswahl und unter beständiger Rücksicht auf die besonderen Erfordernisse ihrer Gemeindeglieder empfohlen; doch sollen sie nicht sklavisch an dieselbe gebunden sein.“

IV.

Reform des Volksschulwesens.

Während die durchgeführten oder wenigstens versuchten Verbesserungen des Schulwesens, von denen wir aus dem siebenzehnten Jahrhundert kurz zu berichten gehabt haben,[1] fast nur auf die Lateinischen Schulen in den Städten und Flecken sich bezogen, verblieb dagegen der unmittelbare Volksunterricht und namentlich der in den Landschulen in einem höchst mangelhaften Zustande. Erst im achtzehnten Jahrhundert kam es nach und nach zu wirklichen Verbesserungen des Volksschulwesens. Der erste bedeutende Fortschritt in dieser Beziehung entsprang aus der allgemeinen Einführung der Confirmation am Schlusse des siebenzehnten und Anfange des achtzehnten Jahrhunderts, für welche insbesondere der Propst Trogillus Arnkiel zu Apenrade mit Erfolg wirksam war durch sein Buch „Christliche Confirmation derer Catechumenen“, welches viele Leser fand, jetzt aber eine Seltenheit geworden ist. In dem Herzoglichen Landestheile wurde bereits 1693 für alle Kirchen die Confirmation angeordnet, und in dem Königlichen Antheil war das selbst etwas früher geschehen, dagegen bei den Gemeinschaftlichen Kirchen etwas später. Die Anforderungen, welche an die Confirmanden gestellt wurden, mußten selbstverständlich die Nothwendigkeit eines gehörigen Schulunterrichts und der Erlernung des Katechismus im Allgemeinen zum Volksbewußtsein bringen.


  1. J. C. Jessen (Pastor zu Grömitz), Grundzüge zur Geschichte und Kritik des Schul- und Unterrichtswesens der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Hamburg 1860. W. H. Kolster (Rector zu Meldorf), Ueber das Unterrichtswesen in Schleswig-Holstein. In der pädagog. Realencyclopädie, S. 683–729.