Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/305: Unterschied zwischen den Versionen

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dort im 9. Verse heißt: „Die gemse liebt der felsen spitzen, Die jähen berg'; in ihren ritzen Verbergen die kaninchen sich.“ Jedoch Fabrikarbeit kann nicht anders ausfallen. Nimmt man dagegen ein Cramersches Lied wie 601: „Danket Gott, erhebt ihn! singet Gott, unserm Schöpfer“, oder andere Lieder, die wirklich aus religiöser Begeisterung entsprungen sind, so fühlt sich der Unterschied sehr stark. Und läugnen läßt sich ferner nicht, daß die an älteren Liedern vorgenommenen Veränderungen oft unnöthig, ja in der That unpassend sind. Auch ist nicht in Abrede zu stellen, daß manches schöne alte Lied, welches um einzelner unpassender oder veralteter Ausdrücke willen verworfen worden, billig hätte bleiben und den Platz finden sollen, den ungenießbare und unsingbare Lieder eingenommen haben.
 
Unser Gesangbuch kam im Jahre 1780 heraus,<ref>N. Staatsb. Mag. I, S. 938.</ref> aber gemäß einer Resolution vom 1. Januar 1781 ward um Ostern (den 15. April 1781) mit der Einführung desselben der Anfang gemacht. Diese erfolgte jedoch nicht ohne offen hervortretendes Widerstreben in manchen Gemeinden. Das nächstvorhergehende Gesangbuch bei allen Kirchen im Königlichen Landestheile war am 1. Januar 1753 eingeführt worden auf Befehl Friederichs V. und war das erste allgemeine Gesangbuch im Königlichen Antheil der Herzogthümer, während in dem Herzoglich Gottorfischen Antheil schon 1712 und 1727 allgemeine Gesangbücher autorisirt waren. Vorher hatte man sich bloßer Privatsammlungen bedient.<ref>Ueber die in dem dänisch redenden Theile des Herzogthums Schleswig gebräuchlichen dänischen Gesangbücher ist zu vergleichen: Staatsb. Mag. IV. S. 699. Abhandlungen aus den Anzeigen III, S. 166 ff.</ref> Ein Königliches Rescript vom 16. Juli 1801 verfügte, daß das Kittel'sche Choralbuch zum Schleswig-Holsteinischen Gesangbuch bei allen Kirchen angeschafft werden sollte. Zur Förderung eines verbesserten Kirchengesanges machte eine Resolution vom 27. August 1831 (Kanzleischreiben vom 13. September) es den Kirchenvisitatoren zur Pflicht, sich die Einführung des Apel'schen<ref>Man vergl. über Apel den Aufsatz im Kieler Correspondenzblatte.</ref> Melodien- und Choralbuches in den Schulen und Kirchen möglichst angelegen sein zu lassen, und der König ließ 100 Exemplare dieses Choralbuches ankaufen, die an unvermögende Kirchspiele vertheilt werden sollten. <noinclude>
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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dort im 9. Verse heißt: „Die gemse liebt der felsen spitzen, Die jähen berg'; in ihren ritzen Verbergen die kaninchen sich.“ Jedoch Fabrikarbeit kann nicht anders ausfallen. Nimmt man dagegen ein Cramersches Lied wie 601: „Danket Gott, erhebt ihn! singet Gott, unserm Schöpfer“, oder andere Lieder, die wirklich aus religiöser Begeisterung entsprungen sind, so fühlt sich der Unterschied sehr stark. Und läugnen läßt sich ferner nicht, daß die an älteren Liedern vorgenommenen Veränderungen oft unnöthig, ja in der That unpassend sind. Auch ist nicht in Abrede zu stellen, daß manches schöne alte Lied, welches um einzelner unpassender oder veralteter Ausdrücke willen verworfen worden, billig hätte bleiben und den Platz finden sollen, den ungenießbare und unsingbare Lieder eingenommen haben.

Unser Gesangbuch kam im Jahre 1780 heraus,[1] aber gemäß einer Resolution vom 1. Januar 1781 ward um Ostern (den 15. April 1781) mit der Einführung desselben der Anfang gemacht. Diese erfolgte jedoch nicht ohne offen hervortretendes Widerstreben in manchen Gemeinden. Das nächstvorhergehende Gesangbuch bei allen Kirchen im Königlichen Landestheile war am 1. Januar 1753 eingeführt worden auf Befehl Friederichs V. und war das erste allgemeine Gesangbuch im Königlichen Antheil der Herzogthümer, während in dem Herzoglich Gottorfischen Antheil schon 1712 und 1727 allgemeine Gesangbücher autorisirt waren. Vorher hatte man sich bloßer Privatsammlungen bedient.[2] Ein Königliches Rescript vom 16. Juli 1801 verfügte, daß das Kittel'sche Choralbuch zum Schleswig-Holsteinischen Gesangbuch bei allen Kirchen angeschafft werden sollte. Zur Förderung eines verbesserten Kirchengesanges machte eine Resolution vom 27. August 1831 (Kanzleischreiben vom 13. September) es den Kirchenvisitatoren zur Pflicht, sich die Einführung des Apel'schen[3] Melodien- und Choralbuches in den Schulen und Kirchen möglichst angelegen sein zu lassen, und der König ließ 100 Exemplare dieses Choralbuches ankaufen, die an unvermögende Kirchspiele vertheilt werden sollten.


  1. N. Staatsb. Mag. I, S. 938.
  2. Ueber die in dem dänisch redenden Theile des Herzogthums Schleswig gebräuchlichen dänischen Gesangbücher ist zu vergleichen: Staatsb. Mag. IV. S. 699. Abhandlungen aus den Anzeigen III, S. 166 ff.
  3. Man vergl. über Apel den Aufsatz im Kieler Correspondenzblatte.