Zivilstandsregister: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Oktober 2005, 15:55 Uhr
Zivilstandsregister bezeichnen Personenstandsregister, die in von französischen Truppen seit der Revolution von 1789 besetzten Gebieten geführt wurden. Sie enthalten Eintragungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle. In einigen Regionen (z.B. im linksrheinischen Rheinland und im Bergischen Land) wurden sie nach Ende der französischen Besatzung fortgeführt. Sie wurden durch die 1874 in Preußen und 1876 im übrigen Deutschen Reich eingeführten Personenstandsregister abgelöst.