GOV:STOLPEJO54CD: Unterschied zwischen den Versionen

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(Land-Handwerker im adl.Gut Depenau von den ersten Nachrichten 1655 bis zur Gewerbefreiheit 1867, Offizielle Listen konzessionierter Land-Handwerker, Schriftverkehr über Anträge auf Konzession)
 
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Depenauer Hefte
#REDIRECT [[Stolpe]]
 
„H A N D W E R K E R B U C H“
 
Land-Handwerker im adl.Gut Depenau von den ersten Nachrichten 1655 bis zur Gewerbefreiheit 1867
 
Enthalten :
Offizielle Listen konzessionierter Land-Handwerker
Schriftverkehr über Anträge auf Konzession
 
Uwe-Jens Brauer
Schulstr.30
23 738 Damlos
Tel. 04363 / 710
 
G l i e d e r u n g
 
 
1.  1.  Grundlegung
 
2.  Eingeschränktes Land-Handwerk
 
2.  2. Die Daten der Volkszählung von 1803
2.  3. Bedarf - Selbsthilfe - Handwerk
2.  4. Das Bannmeilengesetz von 1711
 
3.  Nachrichten aus der Zeit der Leibeigenschaft
 
3.  5. Frühe Kunde über Land-Handwerker
3.  6. Zimmermann Grundt - "der Liebe wegen"
3.  7. Zimmermann Claus Schlüter - Freibrief für seinen Sohn
 
4.  Die Liste der Handwerker aus dem Gute zwischen 1600 und1800
 
4.  8. Die Sammelliste aller Landhandwerker und Gewerbetreibender bis 1800
4.  9. Die Schmiede im Gut - "Schmiede-Dynastie" Sievers - Kontrakt mit dem Gutsschmied  Asmus Friedr.Riecken        
4.10. Kontrakt mit dem Müller Johann Friedr.Thee
 
5.  Das konzessionierte Land-Handwerk
 
5. 11. Die Verordnungen von 1773 und 1805
5. 12. Das Verzeichnis der konzessionierten Handwerker von 1824
5. 13.1. Anträge auf Konzession - Hans Hinrich Horst, Tischler
5. 13.2. Anträge auf Konzession      - Johann Hinrich Schnack, Tischler
5. 13.3. Anträge auf Konzession - Asmus Friedr.Schlüter, Tischler
5. 13.4. Anträge auf Konzession - Johann Christian Riecken, Böttcher
5. 14. Das Verzeichnis der konzessionierten Handwerker von 1835
5. 15. Schmiede Klüver - Lantau - Suhr
5. 16. Beschwerde der Rademacher
 
6. Die Handwerker im Gute Depenau - Auszüge aus den Volkszählungen
 
6. 17. Handwerker nach der Vz von 1835
6. 18. Handwerker nach der Vz von 1845
6. 19. Handwerker nach der Vz von 1864
 
7. 20. Tabellarische Übersichten
 
7. 21. Das Heraufkommen der "Gewerbefreiheit"
 
          A n h a n g
 
8. 22.  Weitere Handwerker-Listen bzw. Einzelauskünfte aus den Dörfern Stolpe und Wankendorf "nach 1867"
 
9. 23.  Handel und Gewerbe im Lichte einiger Gerichtsprotokolle in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
 
10.24.  Einige Handwerkerfamilien mit ihrer Herkunft und in weiterer Entwicklung
 
 
 
1.  Grundlegung nach S.Göttsch
 
Das vorliegende Thema behandelt die Landhandwerkern im Gutsdistrikt Depenau, vornehmlich in den Dörfern Stolpe und Wankendorf. Der in der Regel unzünftige Landhandwerker läßt sich m.E. am besten auf dem Hintergrund der städtischen Handwerkszünfte abbilden, die in ihm den lästigen Konkurrenten auf dem Lande, den billig anbietenden Pfuscher sahen.
Bevor dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Obrigkeit um der Wirtschafts- und Steuerkraft der kleineren und größeren Orte wegen den Zünften die Landhandwerker vom Leibe hielt, sollte Silke Göttsch mit einigen Streiflichtern aus ihrem Aufsatz "Auf Brüder, laßt uns wandern ..." [in:"Altes Handwerk in Schleswig-Holstein", Herausgeber Heinrich Mehl, Verlag Boyens & Co.] zu Worte kommen. Diese werden dann die Situation insbesondere zwischen 1750 und 1867 (Beginn der Gewerbefreiheit) zum besseren Verständnis erhellen.
 
"Mit der Herausbildung der Städte im Mittelalter entwickelte sich die handwerkliche Produktion zu einem der zentralen städtischen Wirtschaftszweige. Handwerker gehörten in den Städten zu den führenden Schichten und waren in den Magistraten vertreten. Zunehmende Spezialisierung, Verbesserung der Produktion sowie Markt- und Exportorientierung kennzeichnen diese Zeit, die als >Goldene Zeit< des Handwerks gelten kann. Als Ausdruck des gewonnenen Selbstbewußtseins organisierte sich das Handwerk in Zünften. Die Zunftverfassung gewährleistete die weitgehende ständische Autonomie [Unabhängigkeit, Selbstbestimmung]. Um die Reputation [den Ruf] eines ehrbaren Handwerks aufrechtzuerhalten, versuchten die Zünfte den Arbeits- und Produktionsbereich weitgehend zu verregeln. Bestimmungen wie die Ausgrenzung des Landhandwerks, die Aufrechterhaltung des Zunftzwanges in den Städten, die Begrenzung der Zahl der zu beschäftigenden Lehrlinge und Gesellen sowie Qualitätskontrollen dienten der materiellen Absicherung."
 
Als die Zünfte durch bestimmte Veränderungen "an politischer und ökonomischer Macht verloren, wirkte diese Entwicklung auf das Handwerk als Lebens- und Arbeitsform zurück und prägte in jener Zeit [im 18.Jahrhundert] den Habitus [die Gestalt, die Erscheinung] des Handwerkers mit spezifischen Formen der Sozialisation [Stellung in der Gesellschaft] und der Bildung heraus. Die Grundmuster bürgerlicher Tugenden wie Fleiß, Sparsamkeit, Genügsamkeit, das Streben nach Bildung wurden in der Handwerkerfamilie ausgeprägt. Nicht zufällig sind die ersten bürgerlichen Erziehungsromane in Deutschland im handwerklichen Milieu [Umfeld] angesiedelt [z.B."Wilhelm Meister", Goethe].
 
Trotz aller Monopolisierungsversuche der Zünfte spielten das nichtzünftige städtische Handwerk und das Landhandwerk für die Versorgung der Bevölkerung auch vor Aufhebung des Gewerbezwanges [in S-H erst 1867] ... eine wichtige Rolle. So gab es z.B. in Hamburg 1789 neben 120 zünftigen Schuhmachermeistern, die mit ungefähr 200 Gesellen arbeiteten, ca. 2 000 sogenannte >Bönhasen< [weiter unten].
Der Entwicklungsstand  des Landhandwerkers war wesentlich vom Grad der Arbeitsteilung zwischen Handwerk und Landwirtschaft innerhalb eines Dorfes [Gutsdistrikts] abhängig. ... Viele der Landhanderker hatten zünftig gelernt und sich aufgrund der schlechten Aufstiegschancen in der Stadt auf dem Dorf niedergelassen, arbeiteten dort aber durchaus auch für städtische Auftraggeber.
[So sind u.a.die "fremden" Namen von Handwerkern im Gut zu erklären, die sich zeitlich begrenzt oder auch über Generationen in den Dörfern niederlassen. Die Kirchenbücher geben zuweilen Auskunft.]
Die Reichshandwerkerordnung von 1731 führte die >Kundschaften< [zunfteigener Ausweis] verbindlich ein, die Kontrolle darüber verblieb aber bei den Zünften. 1745 wurde für Schleswig-Holstein verordnet, daß die von den Zünften vorgeschriebenen Wanderjahre genau einzuhalten wären: Zünfte, die keine bestätigten Artikel [eigene Regelungen] hätten, sollten niemanden zum Meister annehmen, der nicht wenigstens ein Jahr in der Fremde bei einem tüchtigen Meister gearbeitet hätte. 1762 wurden diese Bestimmungen dahingehend erweitert, daß nun den Schmiede-, Rademacher-, Tischler-, Maurer- und Zimmergesellen eine fünfjährige Gesellenzeit, von der mindestens drei im Ausland bzw. zwei Jahre in Kopenhagen verbracht werden mußten, vorgeschrieben werden. Damit war die Dauer der Gesellenzeit und die des Wanderns obrigkeitlich geregelt, aber die Überwachung der Routen, des Verhaltens und des Verhältnisses von Arbeiten und Wandern oblag weiterhin den Zünften durch die in der Reichshandwerkerordnung von 1731 vorgeschriebenen Kundschaften, die den Gesellen [auch] als Legitimation diente. Das änderte sich, als 1830 Wanderbücher verbindlich eingeführt wurden, die nun Kontrollinstrument der Obrigkeit waren, und die bis dahin gebräuchlichen Kundschaften, also die zunfteigenen Ausweise, verboten wurden."
 
Die aus den Jahren danach bekannten Zahlen "weisen nicht nur auf das wachsende Mißverhältnis von wandernden Gesellen zu Arbeitsmöglichkeiten hin, sondern zeigen auch, daß die Zahl der wandernden Gesellen im 19. Jahrhundert erheblich ansteigt. ... In Heiligenhafen ... , einer Stadt, die nicht unbedingt an den Hauptverkehrswegen lag, wurden vom 1.Januar 1846 bis zum 17.Mai 1847 insgesamt 1 471 Wanderbücher vorgelegt, in Plön waren es im gleichen Zeitraum 3 576 Wanderbücher. ... In den Wagrisch-Fehmarnischen Blättern wird über die Zahl fremder, wandernder Handwerksgesellen, welche das Land in allen Richtungen durchziehen, Klage geführt ... In Scharen von 3-6 Personen treiben diese Leute sich, fechtend [ein anderes Wort für das Betteln] und bettelnd, von Dorf zu Dorf, erpressen oft durch Drohungen, was sie durch Bitten nicht erreichen können, ängstigen auf diese Weise die Landbewohner ... Durch die geringe Aussicht, Arbeit zu finden, und die Weigerung von Meistern und Gesellen, weiterhin für das Reisegeld aufzukommen, wurde ein nicht geringer Teil der wandernden Handwerksgesellen aus dem traditionellen Kontext [Zusammenhang] >Aufgehobensein in der Zunft< hinausgedrängt.
 
Zwar hatte die Obrigkeit mit den Wanderbüchern das Mittel in der Hand, die Routen der Gesellen zu überwachen, aber das arbeitslose Umhertreiben konnte damit auch nicht verhindert werden. Hinzu kam eine zunehmende Politisierung in der Gesellenschaft in den 1830er Jahren, die die Obrigkeit zwar mißtrauisch zur Kenntnis nahm, der aber mit den herkömmlichen Mitteln kaum beizukommen war. Angriffspunkt waren die Gesellenbruderschaften oder                    -Vereine. Sie unterlagen in den 1830er und 1840er Jahren [auch in Schleswig-Holstein] einer ständigen Überwachung.
 
Als die Gesellen des städtischen Handwerks höhere Löhne und niedrigere Arbeitszeiten verlangten, hatten die Gesellen den geschlossenen Zunftzusammenhang, in dem das Verhältnis Meister - Geselle definiert war, aufgegeben. .... In den 1840er Jahren organisierten sich die Meister auf Gewerbekongressen, z.B. in Altona, und in Gewerbevereinen, zu denen den Gesellen der Zutritt verwehrt wurde. Eine Antwort darauf war die Gründung des Rendsburger Arbeitervereins durch Handwerksgesellen 1848. ... Damit waren die Zünfte, obwohl sie in Schleswig-Holstein mehr als 50 Jahre länger als in Preußen bestanden, in ihrer alten Form zur leeren Hülle geworden. Erst mit der Gründung der Innungen am Ende des 19.Jahrhunderts gelang es dem Handwerk, sich wieder berufsständisch zu organisieren." 1 [Silke Göttsch, S. 9-23]
 
Es bleibt zu ergänzen, daß die beschriebenen Entwicklungen durch zunehmende Industrialisierung (verbilligte Massenware) und die vielen auf den Arbeitsmarkt drängenden Menschen (z.B.Reformen in der Landwirtschaft, Anwachsen der Bevölkerung) bewirkt bzw. beschleunigt wurden.
 
Jahreslisten aller konzessionierten [zugelassenen] Handwerker im Gutsdistrikt Depenau zwischen 1824 und 1835, dazu Anträge auf Konzession mit folgendem Schriftverkehr etc. erlauben - im Kontext mit der Gesamtsituation des Handwerks - einen sehr aufschlußreichen Blick durch dieses schmale Zeitfenster von nur 12 Jahren auf die Lage des Landhandwerks im Gut.
Die Gerichtsprotokolle (sie umfassen die Zeit von 1805 bis 1867) der Güterdistrikte sind erfüllt auch von den Klagen berechtigter (konzessionierter) Handwerker und Gewerbetreibender gegenüber jenen, die verbotenerweise in ihren Bereichen "wildern". Ebenso sind die Anträge auf Konzession Fundgruben für Familien- und Heimatforscher. Wir erfahren aber auch von den Nöten jener Zeit und empfangen sogar einen Nachhall aus der Zeit wandernder Handwerksgesellen, die Silke Göttsch angesprochen hat.
Die Auswertung der Volkszählungen bis 1864 ergeben das gegenüber der Bevölkerungsvermehrung verhältnismäßig stärkere Ansteigen der Handwerkerzahlen. Vielfach werden soziale Nöte zum Grund dafür Konzessionen zu erteilen. 
Erst als Schleswig-Holstein 1867 preußische Provinz wird, werden die Beschränkungen des Landhandwerks und der Sonderstatus der traditionsreichen Zünfte mit der Verkündung der Gewerbefreiheit aufgehoben.
 
Ausblick:
Das übergeordnete Interesse auch dieser Arbeit aber besteht darin, die Bevölkerung des Gutes Depenau im angegebenen Zeitraum von den unterschiedlichen  Themen her so zu strukturieren, daß sich ein überschaubares Gesamtbild ergibt. Wir werden im Zusammenhang mit anderen diesbezüglichen Arbeiten die Namen und die Lebensumstände der Bauern und Katenbewohner, der Landinsten, der Handwerker und der Lehrer erfahren und auf diese Weise versuchen, die Einzelaspekte zu rekonstruieren und zusammenzuführen in einer zunächst durch die Leibeigenschaft verengten und geprägten dörflichen Welt, die sich schließlich langsam zu öffnen begann.
Ziel ist schließlich die Einzelbetrachtung der etwa 15 Kernfamilien in ihren Entwicklungen und innerhalb des bezeichneten Zeitraums, so daß am Ende zumindest der Rahmen dessen entstehen könnte, was man als Orts-Sippenbuch bezeichnet. 
 
2. Eingeschränktes Land-Handwerk
 
Natürlich beschäftigt, wenn beispielsweise frühe Volkszählungs-Listen der Landbevölkerung vorliegen, den Betrachter die daraus ersichtliche soziale Struktur, zu der ganz wesentlich die Erwerbstätigkeit der aufgeführten Personen zählt. Es ist gewiß nicht gerade verwunderlich, daß die landwirtschaftliche Betätigung bei weitem überwog, vom heutigen Standpunkt aus gesehen muß aber doch auffallen, daß damals Gewerbetreibende und Handwerker fast an den Fingern einer Hand abzuzählen waren!
 
2. 2. Die Daten der Volkszählung von 1803
 
Die Volkszählung des adligen Gutes Depenau von 1803 einschließlich der Dörfer Wankendorf und Stolpe, des Haupthofes und seiner (damaligen) Meierhöfe Löhndorf, Horst und Nettelau wies gerade mal 5 Handwerker auf. Die Autoren Irmtraut und Herbert Engling ["Altes Handwerk im Kreis Plön", Wachholtz-Verlag] belegen diese Zahl, indem sie schreiben, daß innerhalb "verbotener" Distrikte nur je ein Grobschmied, Rademacher, Böttcher, "Bauernschneider" und "Bauernschuster" ihr Handwerk ausüben durften.[Tatsächlich führt die Tabelle 2 dortselbst, S.205 und S.211, für Gut Depenau 1 Schneider (Meierhof Horst), 1 Schmied, 2 Rademacher und 1 Tischler auf (alle in Stolpe)]. 2
_
Der Bauernschuster stellte keine neuen Schuhe her, sondern war eher Schuhflicker, der allenfalls derbes Schuhzeug besohlte. Ebenso galt der Bauernschneider als jemand, der grobe Kleidung ausbesserte. Nur die zünftigen Handwerker der umliegenden größeren Ortschaften durften neues Schuhwerk und neue Kleidungsstücke anfertigen, die sie für die Landbevölkerung gern auf den Jahrmärkten anboten.
 
2. 3. Bedarf - Selbsthilfe - Handwerk
 
Der Begriff eines "verbotenen" Distriktes bedarf der (späteren) Erläuterung. Zunächst soll die Frage beantwortet werden, wie die Gutsbevölkerung Depenaus von im Jahre 1803 gezählten:
775 Personen [Haupthof  95, die Meierhöfe Horst 37, Nettelau 37, Löhndorf 26, die Dörfer Stolpe 293 und Wankendorf 287] mit ihrem dringlichen Bedarf von nur wenigen Handwerkern versorgt werden konnte. Die Feststellung, daß die Haushalte ganz allgemein mit festen und beweglichen Gütern sehr einfach und nur spärlich ausgestattet waren, erklärt diesen Zustand erst zu einem Teil. Wichtiger ist die Aussage, daß die Menschen auf dem Lande sich selbst halfen. Weil alle Arbeit von Hand ging, Fertigungsweisen und Materialien altvertraut waren, bedurfte es keiner großen Kunst, z.B. Schäden an Gebäuden zu reparieren. Notfalls half man sich gegenseitig, und "Experten" in den unterschiedlichen Techniken fanden sich immer.
So nimmt es nicht wunder, daß der Gutsherr in den Pachtverträgen die Instandhaltung seines Eigentums (der "herrschaftlichen" Gebäude) den Pächtern anbefiehlt. In einem 1826 abgeschlossenen Pachtvertrag mit Hans Jürgen Riecken, Stolpe, heißt es unter § 14: "An den ihm verpachteten Gebäuden übernimmt Häurer die Reparatur der Lehmdiele, Lehmwände, Fenster, der Festen auf dem Dach und überhaupt alles dasjenige, was er selbst bessern kann. Die größeren Reparaturen übernimmt Verhäurer." 3
 
Die Menschen wuchsen mit praktischen Arbeiten auf, und die Klüterkammer auf den Hofstellen zumindest gehörte einfach dazu. Grobe Arbeitskleidung und "hölten Tüffel" erstand man auf Jahrmärkten, den besseren Anzug - manchmal den einen für das ganze Leben - und das eine Paar lederner Schnürstiefel ließ man von "zünftigen" Handwerkern des nahen Fleckens, z.B.Preetz, anfertigen. Wer mehr über den Umfang schlichten Hausrates jener Zeit wissen möchte, der braucht sich nur die Listen von Hinterlassenschaften in Todesfällen anzusehen [Otto Kock,"Bilder Aus dem Amt Wankendorf"]: z.B. Nachlaß des Stellmachers und Insten Hans Linnau, Stolpe, 1782; Seite 52). 4
 
Die vorstehenden Absätze zeigen, daß auf den Gütern nur eine begrenzte Anzahl von Handwerkern gestattet war, wie aber infolge bescheidener Verhältnisse, gewohnter Selbsthilfe und anderer Einkaufsquellen die Versorgung bei niedrigstem Bedarf dennoch gesichert erschien.
 
Liste der fünf im adl. Gut Depenau tätigen Handwerker nach dem Stand
der Volkszählung von 1803:
 
1. Siewert Claus Gerhard Mh. Horst Schneider
2. Busch Nicolaus Rüsch* Tischler
3. Tietjen Paul Stolpe Rademacher
4. Wüstenberg August Conrad Stolpe Schmied
5. Horst Asmus Friedr. Stolpe Tischler
 
*Eine kleine Anzahl zum Haupthof gehörender Katen amWege nach Löptin, auch Poggensee genannt - heute nicht mehr existent. - Mh.= Meierhof.         
 
2. 4. Das Bannmeilenrecht von 1711
 
Die Anzahl der Handwerker und die Art ihrer Berufe waren, wie oben erwähnt, für alle Güter, so auch für das Gut Depenau im Preetzer Güterdistrikt, vorgeschrieben. Das galt dann, wenn diese Güter in "verbotenen Distrikten" lagen. Das Verbot bezog sich auf die Nähe zu Orten wie Preetz, Plön, Kiel, Neumünster oder Segeberg, deren Handwerker in Zünften organisiert waren, welche sich die lästige Konkurrenz vom Halse zu halten trachteten. Das Zauberwort hieß "Bannmeile". 
 
Engling definiert diesen Begriff wie folgt: "Die Bannmeile war die Schutzzone einer Stadt, die städtisches Handwerk und Gewerbe als wichtige Steuerquelle für den Landesherrn vor der Konkurrenz der Landhandwerker bewahren sollte".5 Hier deckten sich also die Interessen der zünftigen Handwerker mit denen des Landesherrn.
"Im Jahre 1711 wurde für alle Städte und Flecken in den Herzogtümern ein einheitliches Bannmeilenrecht erlassen. Die für Landhandwerker verbotenen Distrikte bestanden in Kreisen mit einem Radius von 3 Meilen (= ... km) um die mit diesem Recht ausgestatteten Orte. Das Gut Depenau befand sich demnach in den Bannmeilen von Preetz, Plön, Segeberg und Neumünster." Ich folge den Autoren Engling, die weiterhin schreiben, daß die in den Gütern zugelassenen Handwerker "ihre Waren weder auf Jahrmärkten verkaufen, noch Arbeiten für Leute außerhalb ihres Bezirks anfertigen durften. Alle anderen Handwerker hatten sich innerhalb von sechs Monaten in eine Stadt oder einen zunftberechtigten Flecken zu begeben. Diese Verordnung blieb bis zur Einführung der Gewerbefreiheit im Jahre1867 als "das gewerbliche Grundgesetz" für Stadt und Land in Kraft." 6
 
Dazu bemerkt Karl-S. Kramer in seiner diesbezüglichen Untersuchung des Gutes Schönweide:
"Der wirtschaftliche Niedergang der Flecken und Städte war eher ein allgemeines Problem; die Bedrohung der städtischen Wirtschaft durch Handwerker, die auf dem Lande saßen und sich der Zunftpflicht entzogen, schon früher erkannt. Das Problem wird abermals am 20.10.1773 in der >erneuerten Verordnung wider das in den Herzogthümern im Schwange gehende bürgerliche [oder: städtische] Gewerbe auf dem Lande< angesprochen. Dort ist ausdrücklich formuliert: Durch die auf den Dörfern arbeitenden Handwerker und den Landhandel sei es zu einem großen Abbruch und Verfall der Städte gekommen. Diesem schädlichen Einfluß zu steuern, wird diese Verordnung erlassen.
Darin heißt es, daß nur in den unverbotenen Landdistrikten Handwerk und Handel ohne Einschränkung zugelassen seien. In den verbotenen Bezirken um die Städte hingegen werden
1) keine Brauer, Bäcker und Branntweinbrenner und keine anderen Professionsverwandten [verwandte Berufe] oder Handwerker geduldet - mit alleiniger Ausnahme eines Rademachers, eines Grobschmidts, eines Bauernschneiders und eines Bauernschusters ... auf jedem adeligen Gut,
2) kein Handel oder Krämerey mit einigen anderen, als den in dem Hökerreglement vom 6.Juni 1755 benannten und bestimmten Waren gestattet. 7 [Kramer, S.273]
 
Nach Engling wurden diese Bedingungen jedoch pragmatisch abgewandelt, indem z.B.den Gütern noch im Jahre 1711 "auch Zimmerleute, Böttcher und Leineweber, sie seyen Leibeigene oder Fremde" zugestanden wurden. 1737 verschaffte der König den Webern wegen des großen Bedarfs an Leinen ungehinderte Freizügigkeit, und 1751 (1764 auf Plöner Gebiet, 1791 auf ehem. Großfürstlichen und gemeinschaftlich von König und Herzog regierten Gebieten, zu denen auch das der Preetzer Güterdistrikt gehörte) wurde den Landwebern gar gestattet, Gesellen und Lehrlinge zu halten sowie Arbeiten aus der Stadt anzunehmen. Zeitweise nahmen Zünfte sogar Landhandwerker auf  "gegen das Versprechen, ihnen in der Stadt keine Konkurrenz zu machen". Andererseits "pochten die städtischen Handwerker auf ihr altes Zunftmonopol und die davon abgeleiteten Böhnhasenjagden. Sie spürten Landhandwerker - sofern diese ihnen in die Quere gekommen waren- innerhalb der Bannmeile auf, gingen auf die sog. Böhnhasenjagd und legten ihnen das Handwerk." 8
[Katzen wurden Böhnhasen genannt, und, wie diese ihre Jungen häufig versteckt auf dem Heu-Boden ablegen, so würde unerlaubtes Landhandwerk in versteckten Werkstätten (z.B. auf Böden) den Zünftigen ins Handwerk pfuschen.H.Mehl, Altes Handwerk in S-H, S.81]
 
Diese Beschreibung mag genügen, die besonderen Bedingungen herauszuheben, unter denen die Landhandwerker in begrenzter Zahl und in wenigen Berufen ausschließlich gutsbezogen arbeiten durften. 1744 war (erstmals) die Einsendung von Landhandwerker-Listen seitens der Güter angeordnet worden, sie wurde aber, wie auch später, nicht oder nur in Ausnahmefällen befolgt.
 
3. Nachrichten aus der Zeit der Leibeigenschaft
 
3. 5. Frühe Kunde über Land-Handwerker
 
In den Bornhöveder Kirchenbüchern liegen jene Daten vor, aus denen sich eine Liste aller im 17. und 18. Jahrhundert erwähnten Handwerker ohne Garantie auf Vollständigkeit zusammenstellen ließ.  Berufsangaben enthalten die Kirchenbücher bis 1764 zwar nur selten, diesbezüglich aber gab es durch spätere Angaben im Rückschluß befriedigende Ergebnisse.
 
In seinem Kapitel "Erste Nachrichten" über Namen und Berufe von Landhandwerkern nennen die Autoren Engling aus dem alten Bornhöveder Kirchenbuch für das Gut Depenau folgende:
 
1656 Schmied Clement Sievers im Dorf Horst
1658 Rademacher Hinrich Loendorp in Stolpe
1663 Schneider Clas Haerß (wohl: Horst) in Stolpe
1664 Schmiedeknecht Tim Kracht in Wankendorf
1664 Schmiedeknecht Hinrich Lübke "aus der Horst"
1669 Schneider Hartlieb Schulten in Stolpe
1671 Glasmeister Georg Gundelach zu Depenau
 
Nochmals seien die Autoren Engling zitiert: Die Masse der Landhandwerker befand sich in den Gutsdistrikten. Sie waren Insten und Leibeigene, durch das Schollenband an das Gut gebunden und zu Hofdiensten verpflichtet. Sie betrieben ein Handwerk als Nebenerwerb oft mit stillschweigender Duldung des Gutsherrn, manchmal aber auch gegen "ein gewisses" an Geld.9 (E.S.166) Im Zusammenhang mit den besonderen Bedingungen der Leibeigenschaft werden die Fälle des Ove Schlüter wegen eines Freibriefs zur Erlernung eines Handwerks und des Zimmermannes Grundt genannt, der sich aus "Liebesgründen" freiwillig in die Leibeigenschaft begab.
 
Hier sei direkt aus der Quelle [Kock, Bilder aus dem Amt Wankendorf] zitiert:
 
3. 6. Zimmermann Grundt - "der Liebe wegen"
 
Am 4. Oktober1732 nahm der Zimmermann Joachim Hinrich Grundt die Depenauer Leibeigenschaft an, um Cathrina Dorthe "Lähndorpsche" heiraten zu können. Er machte allerdings zur Bedingung, daß er nur zu Zimmermannsarbeiten herangezogen werden dürfe. 10
 
3.7. Zimmermann Claus Schlüter - "Freibrief" für seinen Sohn
 
Demnach der wohlgeborene Herr, Herr Joachim Brockdorff, Obrister und Herr auf Depenau, unsere von Gott rechtmäßige Obrigkeit, dem wir Unterschriebene mit der Leibeigenschaft erblichst verbunden, auf unser Vater und Sohn bittliches Absuchen geneiget und behilflich sein wollen, meinem Sohn Oven, um das Zimmermannhandwerk zu erlernen, einen Freibrief, so er dem Amtsmeister vorzuzeigen, und ohne den er seinen Zweck nicht erreichen könne, erteilen und ausfertigen wolle, (also) erkennen wir (deswegen) gegen unsere wohlgemeldete Herrschaft mit höchstgebührlichem Dank und versichern anbei, daß sotaner Freibrief zu nichts weiter nutze noch uns zu statten kommmen solle oder könne, denn daß zuvorderst mein Sohn sein Handwerk erlerne, und weiter, besonders ich, Ove Schlüter, nebst meinem Vater hiermit reservieren und verpflichten, daß, wenn uns diese mit der Hilfe Gottes ich mein Handwerk erlernet, ich meiner Herrschaft für alle Güte, so sie mir hierin erweisen wollen, desto mehr verbunden, auch nochmals ausdrücklich reserviere, daß der vorgemeldete unter solchem Schein mir erteilte Freibrief inkünftig mich nicht schützen zu statten kommen soll, besonders ich jedesmal und auf Anfordern mit meiner erlernten Kunst meiner Herrschaft auch in allem mich erweisen wolle, wie einem leibeigenen Untertanen zustehet, eignet und gebühret wessen wir uns beide unterschreiben als Vater und Sohn, pflichtig machen. So wahr uns Gott helfen soll.
 
Depenau, den 26. März Anno 1692
Claus Schlüter                                                                                                Oven Schlüter
Hinrich Schlüter 11
 
[Claus Schlüter, Vater von Ove, war selbst Zimmermann.]
 
"Das Zimmerhandwerk wurde als ein bürgerliches Gewerbe [also städtisch-zünftiges] angesehen und eine Zimmerwerkstatt auf dem Lande war nur dann möglich, wenn der betreffende Handwerker Mitglied einer städtischen Zimmerzunft war oder eine besondere, z.B. gutsherrschaftliche Konzession vorweisen konnte." 12
[Kramer, S.287 / 289]
 
4.  Die Liste der Handwerker im Gute Depenau - 1600-1800, Kontrakte
 
4. 8. Die Sammelliste aller Landhandwerker und Gewerbetreibender bis 1800
 
Es folgt die oben angekündigte Liste jener Handwerker, die, zwischen ca.1620 und 1800 geboren, im adligen Gut Depenau ihr Handwerk ausübten. Auf sie treffen alle im Zusammenhang mit Landhandwerkern gemachten Feststellungen zu.
Wenn in der Spalte ganz rechts die Lebenszeit der Personen genannt wird, ist natürlich zu berücksichtigen, daß deren handwerkliches Wirken erst rund 30 Jahre nach dem Geburtsdatum einsetzt, insgesamt also zwischen etwa 1650 und 1830. 
 
Liste aller im adligen Gut Depenau tätig gewesenen Handwerker, welche nach Auskunft der Bornhöveder Kirchenbücher im 17. und 18. Jahrhundert geboren wurden.
(Ab 1655, Kirchenbuchlücke von 1689 bis 1712, weiter bis 1800)
 
Nr./Zuname Vorname Beruf Wohnort Lebenszeit*
_________________________________________________________________________
  1)  Baudewin ?      Ziegler Ziegelhof Dep. ~*1600
  2)  Grambow Clas    Glasmacher Depen.Gl.*        ~1600-1675
  3)  Löhndorf Hinrich Rademacher Stolpe 1620-(1658)
  4)  Hartz Claus  Grobschmied Depen. Boest ~*1620
  5)  Schlüter Claus   Zimmermann Horst / Wdf. 1640-1720
  6)  Sievers    Clement Schmied        Horst            1656 genannt
  7)  Haerß      Clas    Schneider      Stolpe          1663 gen.
  8)  Kracht  Tim    Schmiedekncht. Wankendf.        1664 gen.
  9)  Lübke      Hinrich Schmiedekncht. aus der Horst    1664 gen.
10)  Schulten    Hartlieb Schneider    Stolpe            1669 gen.
11)  Gundelach    Georg  Glasmeister    Depen.Gl.        1671 gen.
12)  Leptien   Kleinschmidt Depen.Gl. 1700 gen.
13)  Riecken Johann  Köhler Depen.Gl. 1700 gen.
14)  Schlüter Claus   Köhler Depen.Gl. 1700 gen.
15)  Schlüter Ove   Zimmermann Stolpe 1700 gen. Kätner 1/2Hufn.
16)  Sieck Claus   Weber Horst/Ho'felde 1679-....
17)  Teyen* Claus Müller Stolper Mühle ~1660-1739
18)  Sievers Christ. Gerth Grobschmied Depen. Boest 1680-1744   
19)  Enders Hans Jürgen Schneider Stolpe ~1690-1745
20)  Thee* Joch.Fr. Müller Stolper Mühle 1690-1756
21)  Riecken Claus Rademacher Stolpe 1698-1786
22)  Kummerfld Hinrich Schuster Wankendf. 1700-1783
23)  Wulf        Johann Schneider Wankendf. ~1700       
24)  Möller Johann Schuster Stolpe ~1715-  ?
25)  Sievers Christ. Hinr. Grobschmied Depen. Boest 1718-1775 Hufschmied St.
26)  Tietgen Hinrich Böttcher/Häuersm Wankendorf 1719-1786
27)  Linnau Hans Stellmacher Stolpe 1721-1781
28)  Schnack Hans Weber Nienbrüch 1727-1794
29)  Sievers Hs. Berend Weber Poggensee(Rüsch) 1728-1781
30)  Schlüter Claus Stuhlmacher      Wankendorf 1730-1816  vorher Heuersmann, Vollhufner
31)  Rosener Christ. Ludw. Schneider Frkft./MainWdf. ~1730- 1780
32)  Ruge Claus Fr. Schmidtges. Tiendickshörn  1732-1784
33)  Lange hom. Samuel Schuster Wankendorf ~1735-  ?
34)  Grundt Joch.Hinr. Zimmermann Depenau ~1732
35)  Opfermann Joh.Peter Fr. Schuster Stolpe ~*1735
36)  Sieck Hinrich Weber Stolpe 1736-1821
37)  Drenkhan    Hs. Jacob Chr. Zimmermann Depen. Mühle 1736-1806
38)  Sievers Jochim Hinr. Grobschmied Dep.Boest ~*1740
39)  Dose Peter Schneider Wdf./Köllgbk. ~1740-  ?
40)  Sievers Detlev Friedr. Weber Stolpe 1745-1797
41)  Sielitzer ? Weber/Häuersm. Stolpe, Kkp. 1746-1786
42)  Sievers Joh. Hinr. Grobschmied Depen. Boest 1747-1801
43)  Dittmann Joh.Hinr. Weber Wdf./Obendf. 1779, + erw.
44)  Tietgen Claus Böttcher Wdf./1780 St. 1749-1819
45)  Körner Dav.Mich.Bend. Glaser Holzbg./Dep. 1750-1814
46)  Kummerfeld  Chr. Gerh. Schneider Kkp/ Wdf. 1751-1802
47)  Naumann Adolph Grobschmied Depen. Mühle 1756-1816
48)  Sievers Hinrich Tischler Depenau 1763-  ?
49)  Horst Asm. Friedr. Tischler Stolpe 1766-  ?
50)  Delscher* Anton Schuhmacher Stolpe ~1770-  ?
51)  Maaß ? Schneider Stolpe ~1770-  ?
52)  Sievers Hinr. Gerh. Grobschmied Stolpe 1774-1804
53)  Wiggers Hans Schneider Horst 1745-1819
54)  Löhndorf Hans Christ. Rademacher Wankendorf 1744-1798  geb.Theden, adoptiert
55)  Schmidt Claus Hinr. Abdecker Depenau + 1768
56)  Ewers Berend Gottfr. Böttcher Nettelau ~*1770
57)  Vohsgrau Claus Christ. Schuhflicker Stolpe 1771-1802
58)  Sören Joh.Peter Schusterges. Stolpe 1778,+Sohn1J.
59)  Dose/Dugg    Andr.Chrstph. Mauermann Wankendorf 1780-*                                                 
60)  Sturm Mars Schneider Stolpe ~* 1780
61)  Sievers Christ.Hinr. Weber Stolpe 1784-1815
62)  Sellmer* Heinrich Schneider Stolpe ~1785-  ?
63)  Horst Hans Tischler St./Kastenbg. 1789-  ?
64)  Häseler Hans Hinr. Weber, Schulmstr.Stolpe bis 1803
65)  Horst Claus Gerh. Schneider Wankendorf 1789-1815
66)  Schlüter* Claus Schneider Wankendorf 1792-  ?
67)  Tietgen Hans Christ. Rademacher Rüsch/Köllgbk. 1797-  ?
68)  Wendt Joh.Pet.Christph. Zimmerges. Depenau oo 1811 13
 
Gl.= Glashütte
 
Glasmacher 2 - Köhler 2 -  Schmied 8 (+ 3 Ges.) - Kleinschmidt 1 - Rademacher 2 - Stellmacher 1 - Böttcher 3 - Ziegler 1 -  Maurer 1 - Zimmermann 4 (+ 1Ges.) - Schuster 5 (+ 1Ges.) - Schneider 11 - Tischler 3 - Glaser 1 -  Weber 8 - Müller 2 - Stuhlmacher 1 - Abdecker 1 - Lohmüller 1 -
 
Müller sind während dieser Zeitspanne u.a.noch Freese, Duggen -- Lohmüller u.Heuersleute in Wdf./Obendorf sind, aufeinander folgend, Marx, Hinrich u.Joh.Chr.Theden
 
In dieser Aufzählung treffen wir auf die für einen Gutsdistrikt üblichen Gewerke, darüber hinaus auf gutsseitig betriebene bzw.verpachtete Gewerbe wie Ziegler, Müller, Glasmacher, Köhler, Kleinschmidt, Abdecker, Lohmüller. Die gutsfremden Namen scheinen die von S.Göttsch hervorgehobene Tatsache zu bestätigen, daß mancher zünftige Handwerker auf das Land auswich, um hier vermutete Lücken in der Versorgung zu füllen.
 
[Anmerkungen zu :
Nr.1 Bereits Mitte des 17.Jhdts.muß es einen Ziegeleibetrieb gegeben haben, 1669 bekommt Tochter Petronella ein Kind.
Nr.2, Nr.15 Vater u.Sohn, durch die Eingabe (weiter unten) bekannt; Ove ist "Kätner", was damals einigen Landbesitz bedeutete. In Stolpe 1700 3 Kätner = 1 Halb-, 2 Viertelhufner.
Nr.13, Nr.14, die Köhler Riecken und Schlüter werden bei der Erstverheuerung (1700) von "baven Obendorf" an Paul Riecken den Alten genannt; er hat eine gemeinsame Grenze mit den beiden "Kölings". Der Kleinschmidt Löptin (Nr.12) war Vorgänger von Paul R.und arbeitete mit Bestimmtheit an der alt.Dep.Glashütte.
Nr.17, Nr.20, Vater u. Sohn, beide Müller, mehr darüber in der Arbeit über den "Pfeifenkopf".
Nr. 18, 25 und 38, sind Vater, Sohn und Enkel - eine Schmiededynastie! Und dazu wird auch Clemens Sievert "von der Horst" (Nr.8) gehören! Die Gutsschmiede befand sich in Depenauer Boest. Vor der neuen Brücke (Nadelloch) gelangten die Kunden durch eine Furt an den gegenüberliegenden Abhang, Zufahrt zur Furt über die Mühlen-Einfahrt dieseits der Mühlenaue (auch "alte" Schwentine genannt). (Karte von 1729).  
Nr. 27, der Stellmacher Linnau, bekannt durch die Liste seiner nachgelassenen Gegenstände. ("Bilder aus dem Amt", Kock)
Nr. 30, war Häuersmann, dann Vollhufner (nach der allgemeinen Einkoppelung -ca. 1780 / 90- entfiel der besondere Status eines Häuersmannes), schließlich -als Inste- Stuhlmacher.
Nr.35, Joh.Peter Fr.Opfermann, (1745-1773), "Musketier vom Jütschen geworbenes Regiment zu Fuß, vom Esquadron Major v. Eyben. Laut Pass: + Fridericia, 2.3. 1773, ein Schuster seines Handwerks, welches er zu Stolpe trieb. Still beigesetzt."
Nr.37, aus seiner Familie gingen eine Reihe von Mühlenbetreibern hervor; ein Sohn war Müller auf jetzt "Depenauer (vorher: Stolper) Mühle".
Nr.50 Anton Delschers Vater, der Gerber Aug.Delscher, stammt aus Königsberg / Preußen. In erster Ehe heiratet Anton D.eine Tochter des Fischers (Johann) Schlüter, in zweiter Ehe eine Zieglerstochter aus Timmdorf / Eutin.
Nr.59, eigentlich Duggen, genannt Dose.]                                                                                                                             
 
Nr.64 Eintrag in das B.Kirchenbuch, Sterberegister:
Inste Hans Hinr.Häusler + 29.10.1823, ehem.Weber u.Schullehrer.
Sein Vater Caspar Hinr.Häuseler war Schullehrer in Stocksee.
ooI Sophie Hinzen (Ehe durch Consistorium geschieden.)
ooII Elisabeth Löhndorf -  2 Kinder:  Magd.Dor., Anna Cath.
" Ehemals Schullehrer in Stolpe und mußte dort dem an seiner Stelle eingesetzten Seminaristen weichen. Er bekam aber eine jährliche Pension" 14
 
"Es arbeiteten nicht nur Gesellen aus der näheren Umgebung bei den Landschustern, sondern auch Handwerksgesellen, die auf iher Wanderschaft waren.... Häufig handelt es sich bei diesem Personenkreis um heruntergekommene Handwerksgesellen, die keinen vernünftigen Arbeitsplatz mehr erhalten, nachdem sie einmal außerhalb der Zunft gearbeitet oder aus anderen Gründen keine Arbeit aufgenommen oder sogar handwerksfremde Arbeit betrieben haben. So wurden Schuhmacher- und Schneidergesellen lt.Gerichtsprotokollen (1811) z.B.beim Betteln angehalten und an ihre Heimatorte bzw. an ihre letzte Arbeitsstelle zurücktransportiert." 15 [Kramer, S.291]
 
4. 9. Die Schmiede im Gute Depenau - "Dynastie Sievers"- Kontrakt mit Asm.Fr.Riecken
 
Die Familien Sievers im Gut Depenau stammen aus dem Dorf Horst und wurden nach Niederlegung des Dorfes auf den Haupthof und auf die Meierhöfe umgesetzt. Erst spät und vereinzelt gelangen sie in die Dörfer.
Hervorzuheben ist die Schmiededynastie der Sievers:
1) Clement Sievers, "Schmied von der Horst", +1657, 70 Jahre, *~ 1587
Hier fehlen die zwei oder drei Zwischenglieder, die es (als Schmiede) wohl gegeben hat.
2) Christ.Gerth Sievers, 1680-1744, oo 1717 An.Margr...? Schmied "auf Dep.Boest"
3) Christ.Hinr.Sievers, 1718-1775, oo ... An.Hedew.Dortmund, 1716-1780
Dep.Boest, Huf-u.Grobschmied, vielleicht in seinen letzten Jahren schon in Stolpe
4) Jochim Hinr.Sievers, 1747-1801, oo 1772 Anna Löhndorf, 1749-1794 
Huf-u.Grobschmied, Stolpe
[Ein Sohn von 4), Carl Fr.Sievers, lebte als Holzvogt in der heute noch bestehenden Holzvogtskate an der Neuen Brücke !
Ein Sohn von 2), Gerth Sievers, Heuersmann in Horsterfelde, war verh.mit Cath.Magd.Kummerfeld von der Heuerstelle Fehrenrögen. Diese heiratete in 2.Ehe den Schmied Joh.Georg.Steuerwald (später Stürwold)!
- Eltern: Kunstdrechsler Joh.Herm.Steuerwald u. An.Marie Brantstedter, Grafschaft Schlitz in Franken -]
 
Nachfolger der Schmiede Sievers in Stolpe sind Aug.Wüstenberg, die Lantau, Suhr und Hansen, z.B.
a) Aug.Conr.Wüstenberg, (~1768-1825), begann als Schmied in Stolpe und kaufte dann die volle Hufe Nr.IV (später verlegt: Holm) oo Dor.Soph.Cathr.Drenkhan, Tochter des Dep.Wassermüllers
b) Joh.Joach.Wilh.Hansen, Schmidtges., St. oo 1811 Dor.Riecken Wdf.
Auf dem Gut war nach Trennung der Guts- von der Bauernwirtschaft (1805) Schmied Friedrich Klüver, der schließlich genauso seine Konzession erhielt wie Hinrich Lantau. Klüvers Nachfolger war auf längere Zeit Asmus Friedr. Riecken. Sein Kontrakt mit der Gutsherrschaft sei hier mit all seinen interessanten Eigenheiten vorgestellt:
 
LAS 125.3 - Nr.19 - S.148 ff
 
Depenau 30.4.1828
No 25
Zwischen der Herrschaft des adelichen Haupthofes Depenau und dem Schmied Asmus Friederich Riecken ist nachstehender Contract vom 1ten Mai 1820 neu abgeschlossen worden.
 
§1
Es wird dem Schmied Asmus Friedrich die Schmiede mit dazugehöriger Wohnung nebst den Garten überlassen, auch freie Weide und Futter zu zwei Kühen. Zur Feuerung erhält der Schmied drei Faden eichen oder buchen Kluftholz, 6 Fuß hoch und weit, 2 1/2 Fuß lang, wie auch zehn Tausend Soden Torf. Den Haulohn für das Holz und das Stechen des Torfs muß der Schmied bezahlen.
§ 2
Wenn der Schmied gleiche Preise mit den benachbarten Schmieden hält, wird ihm die Arbeit des Haupthofes Depenau, der Meierhöfe Löhndorf und Nettelau und der hiesigen Mühle zugesichert, jedoch unter den Bedingungen, daß die Arbeit stets gut und untadelhaft und möglichst zur zu bestimmenden Zeit von an, wo die.Arbeit her ist, verrichtet.
 
§ 3
Über die Depenauer Hofarbeit wird folgendes festgesetzt und bestimmt: Der Schmied erhält für das Beschlagen sämmtlicher Pferde des Haupthofes, deren Zahl jedoch nicht über 36 steigen soll, die Unterhaltung aller Bauwagen, momentan das Beschlagen neuer Ställe (Gestelle?) und Räder mit alten Eisen mitbegriffen ist, die Unterhaltung der Pflugeisen, wie auch alles Eisengeschirres an allen Pflügen und Eggen, jährlich die Summe von Ein Hunderth Reichsthaler Courant. Werden Pferde vernagelt, oder durch das Beschlagen ruiniret, so steht der Schmied allen Schaden und Kosten so daraus entsteht. Über die Arbeit, welche nicht in der begriffen, wird ein Contra-Buch gehalten, womit der Schmied jeden Sontagmorgen nach dem Hofe kommen muß, und die darin eingetragene Arbeit der abgelaufenen Woche ..-...... zu lassen. Wenn neue Wagen beschlagen werden sollen, werden sie...............und besonders bezahlt.
 
§ 4
Der Schmied darf nur dann fremde Arbeit annehmen, wenn die Arbeit sämmtlicher Hufen und der Mühle dadurch nicht versäumt wird.
§ 5
Der Schmied darf durchaus nicht Krug halten oder Brandtwein schenken, auch keine Zusammenkünfte (von) Dienstleuthen in seinem Hause gestatten, auch keine Fremde, ohne Anzeige auf dem Hofe, bei sich auf- oder in Dienst nehmen, bei Vermeidung einer Brüche von 5 Rbthlr.
§ 6
Häurer hält sich zur Bornhöveder Kirche und bezahlt die in dieser Hinsicht herkömmlichen Gebühren, ist an die Stolper Schule verpflichtet, wozu er jährlich 24?Lübsch zu bezahlen hat. Er muß sein Brodt, Grütze und Mahlkorn auf der Depenauer Mühle mahlen lassen oder kaufen, auch seinen Bedarf an Brandtwein von der dortigen Brauerei nehmen. Er steht mit den Seinigen unter der Depenauer Gerichtsbarkeit, und hat allen von Herrschaftswegen erlassenen polizeilichen Verfügungen auf das strengste Folge zu leisten. Er muß, so lange er hier wohnt, die errichtete Todtengilde der hiesigen Lande mithalten.
§ 7
Die Unterhaltung der Wohnung und Schmiede übernimmt die Herrschaft, jedoch muß der Schmied die Fensterscheiben auf eigene Kosten unterhalten, so wie er auch das Ausweißen der Wohnung und Schmiede nebst Reinigen der Schornsteine selbst besorgen und bezahlen muß.
§8
Häurer muß zwei Jagdtage thun, und an jedem Tage wenn es verlangt wird, zwei Mann, mithin zusammen vier Mann schicken, wohin sie bestellt werden, und zwar unentgeldlich.
§ 9
Für die gedachte Schmiede mit den vorbeschriebenen Genüßen bezahlt der Schmied jährlich Ein Hundert Reichsthaler Courant, welche Summe bei der halbjährigen Berichtigung seiner Rechnung zur Hälfte von dem  .................... zurückbehalten wird.
§ 10
Die Dauer dieses Contractes wird auf unbestimmte Zeit angenommen, indem es beiden Theilen freistehet, denselben vor dem 1ten Novbr. jeden Jahres zu kündigen, auf diesen Fall ist derselbe am nächstfolgendem Maitag nach geschehener Kündigung verlassen, und muß der Schmied alsdann die Wohnung und  Schmiede räumen. Urkundlich ist dieser Contract in duplio ausgefertiget, von beiden Theilen und dem Krüger Jürgen Ricken, als Bürge für seinen Sohn Asmus Fr. Ricken, für die genaue Erfüllung derselben eigenhändig unterschrieben und ausgewechselt.
 
So geschehen Depenau
den 30ten April 1828
Luckner,
 
Asmus Friedrich Ricken
 
Jürgen Ricken
Daß Asmus Friedrich Ricken vorstehenden Contract nachdem ihm solcher vorgelesen und erklärt worden eigenhändig unterzeichnet, bescheinige ich
                      Unterschrift
16
 
4. 10. Kontrakt mit dem Müller Johann Friedr.Thee
 
Unter allen Handwerken sollte neben der Schmiede auch die Stolper Mühle exemplarisch hervorgehoben werden. Beide liegen damals in unmittelbarer Nachbarschaft, und die Kinder ihrer Betreiber heiraten auch untereinander. Im Jahre 1737 schließen Graf Brockdorff von der Depenau und Johan Friedrich Tehe folgenden Kontrakt:
 
Zu wissen sei hiermit, daß heute dato zwischen dem Königl.Pollinischen und Kursächsischen Kammerherrn und Obristen, Herrn Christian Detleff Brockdorff, Erbherr auf Depenau und Löhndorff, an eines- und dem Müller Johan Friedrich Thee andernteils folgender Kontrakt aufgerichtet und vollzogen worden.
1. Es verhäuret und überläßt hochgedachter Herr Kammerherr und Obrist an vorerwähnten Müller Johan Friedrich Thee auf dessen Gute belegene Wassermühle nebst der dabei befindlichen Aalkiste, nebst dem Mühlenhause und das dahinter liegende Land, Böst genannt, wie auch die kleinen Höfe mit den Obstbäumen, und dessen vor diesen, bei der Mühle gewesenen (zur Mühle gehörigen) Wiesen. Also und dergestalt, daß er selbige drei Jahr gebrauchen, eigenen Gefallens damit schalten und walten und seinen Nutzen, jedoch ohne Schaden der Herrschaft, daraus suchen möge.
2. An Matten genießt derselbige, wie alten Herkommens noch Gebrauch gewesen, sollte er aber widerrechtlich mehr nehmen und solches, sowohl als daß er mit dem Korn auf der Mühle nicht richtig sollte handeln, ihm erwiesen werden könnte, verfällt er deswegen in der Obrigkeit willkürlichen Brüche (wird er von der Gutsherrschaft entsprechend bestraft).
3. Was an Bauholz, wenn etwa (für) die Mühle oder das Wohhaus selbiges benötiget wäre, soll dazu vom Hofe, werden auch dessen erforderliche Unkosten von der Herrschaft gut getan werden. Was aber an Eisen und Steinenschlet (?) betrifft, muß der Müller gebührendermaßen vorstehen, und da denn im Beisein des Müllers Johan Friedrich Thee die beiden Mühlensteine gemessen und sich in der Dicke an Zollen befunden haben, als der oberste Stein 15 1/2 Zoll, und der unterste 8 1/2 Zoll dick, da denn derselbe schuldig und gehalten ist, nach Verfließung der Häuerjahre, von ab Nutzung der beiden Steine, von Wert des Einkaufs, die Zolle zu bezahlen.
4. Sollte aber durch des Müllers oder seiner Leute Verwahrlosung, entweder der Mühle oder aber auch dem Wohnhause durch Feuer oder sonsten, welches Gott in Gnade verhüten wolle, einiger Schaden zuwachsen, so ist derselbe schuldig, solchen wieder zu ersetzen.
5. Ist dem Müller erlaubt, daß die Lepthiner Mühlengäste durch hiesigen Schlagbaum mit ihrem Mühlenkorn fahren mögen, sonsten aber nichts durchbringen können.
6. Verspricht der Herr Kammerherr, daß der Müller Johan Friedrich Thee zwei von seinen Pferden auf den Stauen soll geweidet haben, a Stück für acht Mark, ohne seine Häuer gerechnet.
7. Dahingegen verspricht der Müller Johan Friedrich Thee dem hochwohlgeborenen Kammerherrn und Obristen Christian Detllef Brockdorff an guten Dänischen Curanter Münzen siebenhundert und achtzig Mark, und zwar in zwei Terminen als die Hälfte 390 Mk auf Martyni Anno 1737 und die andere Hälfte als 390 Mk den nächstfolgenden Maitag Anno 1738. Wie auch in den anderen folgenden Jahren.
8. Nicht weniger ist derselbe gehalten, alles Hofkorn Matten frei zu mahlen, auch die Mühle in einem tüchtigen Stande zu halten. Und hierzu verpflichtet sich derselbe bei Verpfändung seiner Hab und Güter, wie auch eines gefänglichen Verhafts. Dawider ihm keine Exceptiones, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, schützen oder befreien sollen. Anderwegen denen allen, als was sie wörtlich hierin verfasset sein, er sich gütlich unterwirft.
Urkundlich sind hierüber zwei gleichlautende Exemplare verfertiget und von beiden Seiten Kontrahenten unterschrieben, und jedenteils eines als vongegeben worden.
So geschehen Depenau, den 27.März Anno 1737 17
 
                            Ch.Brockdorff von der Depenau
        Johan Friedrich Tehe
 
5.  Das konzessionierte Land-Handwerk
 
5. 11. Die Verordnungen von 1773 und 1805
 
Mit der Aufhebung der Leibeigenschaft wurde die Bevölkerung zwangsläufig mobiler und die Gefahr der Konkurrenz für die städtischen durch die Landhandwerker wuchs. Deswegen wurde in diesem Jahr (1805) eine Verordnung erlassen, "nach der in den Landdistrikten überhaupt niemand ein Handwerk ohne königliche Konzession gegen Entrichtung einer Gebühr betreiben durfte". "1819 wurde auf Klagen der Städte verfügt, daß in den ...Gutsbezirken innerhalb der Bannmeile nur die erlaubten Handwerker in der vorgeschriebenen Anzahl ohne besondere Konzession arbeiten durften. Gutsbesitzer ... wurden verpflichtet, auf die Einhaltung der Verordnungen von 1773 und 1805 zu achten und künftig jährlich Verzeichnisse der Landhandwerker in ihren Bezirken einzureichen." 18 [Engling, S.185]
An einer Besteuerung der Landhandwerker über den Konzessionszwang hatte auch der Staat ein Interesse, wie dies in der Verordnung von 1823 zum Ausdruck kam.
Jährlich wurden folgende Gebühren erhoben: 8 Rbtlr.(Reichsbanktaler) die Bäcker, Färber, Maler, 6 Rbtlr. die Schlachter, 4 Rbtlr. die Glaser, Rademacher, Schmiede, Zimmerer, Tischler, 2 Rbtlr. die Böttcher, Drechsler, Maurer, Schneider, Schuster. 19 [E.- S.187] 
Während man insgesamt die Konzessionierung der Landhandwerker immer mehr reglementierte, hob die Regierung andererseits für einige den bisherigen Zwang dazu auf. Man billigte 1805 den Schmieden und Zimmerleuten zu, Gehilfen einzustellen, die ausdrücklich nur als Handlanger, jedoch nicht als Gesellen oder Lehrjungen anzusehen waren." Korb-u. Pantoffelmacher durften ihre Tätigkeiten frei ausüben. 1826 wurde den konzessionierten Landbäckern erlaubt, ihr Brot durch Brotträger in den Landdistrikten austragen zu lassen. Konzessionierte Maurer, Zimmerleute und Tischler konnten sich, wenn sie im gleichen Distrikt wohnten, zur Ausführung eines Baues zusammenfinden." 20 [E. - S.187 / 188] Nach und nach wurde die Ausübung einfacher Tätigkeiten erleichtert.
Engeling zitiert Hähnsen, der diese Maßnahmen "als Wohlfahrtspflege und Fürsorge für die ärmere Bevölkerung" ansieht, er selbst meint, "den Hauptaspekt bildete aber doch wohl die überall einsetzende Entwicklung zur Gewerbefreiheit"
 
5. 12. Das Verzeichnis der konzessionierten Landhandwerker von 1824
 
Verzeichniß
der am 31ten Dezember 1824
im Bezirk des adelichen Gutes Depenau
vorhandenen Handwerker
oder sonstiger städtisches Gewerbe treibender
Eingesessenen.
 
Nr. Zuname Vorname Alter Wohnort Gewerbe
________________________________________________________________________
 
A. Landesherr(schaft)lich konzessioniert :
 
1)  Busch Carl Martin 27 J.      Dep.          Tischler                                 
2)  Holm Peter 42 J. "Kloster" Schuster
3)  Sieck Hinrich Friedr. 27 J. Ochsenkppl.  Schneider           
4)  Helm(er)s Johann Wilhelm 50 J.  Nienbrüch Rademacher*
5)  Mansfeldt Joh. Ludwig 50 J. Stolpe Zimmermann
6)  Horst Asmus Friedr. 58 J. Stolpe Tischler
7)  Tietgen Christian Hinr. 21 J. Köllgbk. Böttcher
8)  Delscher Anton Stolpe Schuster
9)  Schnack Asmus Friedr. 35 J. Stolpe Schuster
10) Löhndorf Clement (Claus!) 27 J. Stolpe Schuster
11) Tietgen Claus Vollrath 31 J. Stolpe Schuster
12) Sellmer Caspar Hinrich 41 J. Stolpe Schneider
13) Eggers Johann Jochim 41 J. Stolpe Schneider
14) Riecken Jürgen (Christ.) 48 J. Stolpe Weißbäcker
15) Löhndorf* Hans Christ. 54 J. Wankendorf Rademacher                               
16) Schlüter Hans Hinr. Wankendorf Tischler
17) Dose/Dug Andreas Chrph. 45 J. Wankendorf Mauermann
18) Eggers Jürgen Heinr. 34 J. Wankendorf Schuster
19) Kummerfeld Nicol. Hermann 39 J. Wankendorf Schneider
20) Schlüter Claus 32 J. Wankendorf Schneider
21) Lill Hans Christ. 32 J. Wankendorf Schneider
 
B. Gutsherr(schaft)lich konzessioniert :
22) Klüver Friedrich  Depenau Schmied
23) Drenckhan Christian Dep. Mühle Müller, Krüger, Branntwbrenner
24) Schmidt Jürgen 31 J. Mhf. Horst            Rademacher, Krüger                   
25) Lantau Hinrich Stolpe Grobschmied
26) Mordhorst Johann 27 J. Stolpe Schneider    
27) Jahnsen Johann 31 J. Stolpe Weber
28) Schlüter Johann Danie 28 J. Wankendorf Weber
29) Petersen Claus 32 J. Wankendorf Weber
"außerdem sind noch in Stolpe Joh. Julius Petersen, Schneider (Liste 1, Nr.19). Hat ein Gesuch um Concession eingegeben, aber den Bescheid erhalten, erst die Session 1825 abzuwarten.
Hans Chr.Petersen, dto.(Schneider), hat auf sein Gesuch unterm 25.Juli 1824 eine Concession erhalten unter Erlegung von 2 Rbthlr. im Ploener Amtsregister.
Hinrich Löhndorf, Schuster (Liste 1, Nr.66).
In Wankendorf Johann Theden, Schneider (Liste 2, Nr.30). Hat auf sein Gesuch unterm 25.Juli 1824 nunmehr Concession erhalten gegen Erlegung einer Gebühr von 2 Rbthlr ans Ploener Amtsregister." 21
 
Zusätzlich im Dokument enthaltene Bemerkungen :
zu 14) Demselben ist auch von der Königl. Concurscommission der Scheelschen Masse eine Concession zur Treibung der Hökerei und Krügerei ertheilt.
zu 25) Bendix Hinrich Lantau hat unterm 12. Januar 1824 auf sein allerunterthänigstes Gesuch eine Landesherrliche Conzession erhalten.
 
Der Besitzer des Haupthofes Depenau mit der Mühle und dem Meierhofe Löhndorf, auch Nettelau, ist der Herr Graf Carl Nicolaus von Luckner.
Den Meierhof Horst hat der Herr von Schilden als eigenthümlichen Besitz erstanden, und ist vom Haupthofe getrennt.
Herr Senator Jenisch in Hamburg ist jetzt Besitzer der Dorfschaft Stolpe und vom Haupthof
getrennt. Dasselbe gilt für die Dorfschaft Wankendorf.
[Anmerkungen:
Nr.2    "Kloster" - eine Kate nahe Löhndorf, damals am Rande eines Gehölzes.
Nr.8    Delscher - Familie aus Königsberg/Ostpr.
Nr.15  Hans Christ. Löhndorf -  eigentlich Theden, von der Hufe "Op de Wach", Stolpe, adoptiert von Hans Chr. Löhndorf (*1778), Rademacher in Wankendorf [dessen Frau war eine Schwester]
Nr.14    Jürgen Chr. Riecken, Wirt des "Pfeifenkopfes" in Stolpe.
Nr. 23  Sohn des Zimmermanns Hs.Jacob Chr. Drenckhahn, Dep.(vormals: Stolper-) Mühle. Müller waren häufig gleichzeitig Zimmermann und konnten so ihre Mühle ständig in Schuß halten.]
 
Die Spalte "Alter" wurde nach Angaben aus Kirchenbüchern und Volkszählungen nachträglich eingefügt; ebenso einige den Wohnort erläuternde Zusätze.
 
1820 genannt Böttcher Loose zu Kielerkamp (Bruchsache, Causa 16, 1820)
 
Die Auswertung der konzessionierten Handwerker der Liste von 1824 ergibt - in Klammern davon die gutsherrschaftlich konzessionierten :
 
2 (2) Schmiede - 3 (1) Rademacher* - 1 Böttcher - 1 Maurer - 1 Zimmermann - 3 Tischler -  6 (1) Schuster - 7 (1) Schneider - 3 (3) Weber - 1 Krüger, Höker, Weißbäcker ("Pfeifenkopf") - 1 Müller, Krüger, Brenner (Dep.Mühle) - * Mhf.Horst: Krüger u.1 Rademacher / 2 Schneider u.1 Schuster erhalten im Jahresverlauf die Konzession, sind also hinzuzurechnen = 7 Schuster, 9 Schneider
 
Eine [verschollene] Volkszählung von 1822 ergab rund 1 350 Einwohner. Wenn Krüger und Höker als Dienstleister gesehen werden, kommen auf diese Zahl 33 Handwerker, incl. des Brenners.
Der Sprung von 5 Handwerkern für 775 Einwohner auf 33 für 1350 ist groß. Während die Anzahl der Handwerker sich gut versechsfacht, verdoppelt sich die Einwohnerzahl nur knapp.
Die Erklärung besteht darin, daß die Aufhebung der Leibeigenschaft zwanzig Jahre zuvor den Erwerbssinn geweckt hat, wozu beiträgt, daß die Dörfer und das Gut getrennte Herrschaften haben. Nach einigen Konkursen hat der Hamburger Senator Jenisch (bereits Besitzer des Gutes Perdoel) die Dörfer erworben.
Im Vergleich zu anderen Gütern hatte Depenau 1803 allerdings eine extrem kleine, nämlich die offiziell erlaubte Zahl von Handwerkern. Die Gesamtbevölkerung des Gutes betrug 775 Einwohner, im einzelnen:
Haupthof Dep.(95) - Mhf.Löhndorf (26*) - Mhf.Nettelau (37) - Mhf.Horst (37) - Stolpe (293) - Wankendorf (287)
* Die Kopfzahl von Löhndorf erscheint viel zu niedrig, weil die Bewohner der Löhndorfer Katen Wankendorf zugerechnet wurden. Es wird sich um 30, 40 Personen gehandelt haben.
Das Böttcherhandwerk auf eigene Rechnung mußte Kunden unter den Hufnern zu suchen, die Böttcherware für ihre Milchwirtschaft, für Vorratshaltung im Keller u.a. benötigten. Dorfböttcher waren nach wie vor verpflichtet, von ihrer Instenstelle aus Hoftage zu leisten bzw.dafür eine Abgeltung an Geld zu zahlen. 22 [1805, 1814 - Kramer, S.285 ff]
Gelernte Böttcher verdingten sich als Meiereiknechte in der Gutsmeierei. Sie hatten für den Bestand an Holzgeräten zu sorgen, der in der Meierei verwendet wurde. Dafür hatten sie eine eigene Werkstätte. Hier wurden z.B. Buttertonnen zur Verwahrung oder Versendung von Butter hergestellt. Zur Böttcherarbeit in der Gutsmeierei gehörte übrigens auch die Mithilfe beim "Milchen auf der Regel" [Melkplatz auf der Weide] oder im Stall! 23 [Kramer, S....]
"Rademacher: Beim Rademacher Albrecht in Sellin arbeitete 1839 ein 26-jähriger Geselle, der, im Gut Muggesfelde  bei Segeberg geboren, nach seiner Konfirmation beim Rademacher Helms im Gut Depenau bei Preetz gelernt hatte [die ehemalige Holzvogtskate an Nienbrüch], nach 2 Jahren Lehre Geselle geworden war und anschließend mehrere Jahre "im Auslande" auf Wanderschaft war. Wie die Böttcher achteten also auch die Rademacher auf Handwerksgerechtigkeit und -brauch." 24 [Kramer, S....]
 
5. 13. 1. Anträge auf Konzession - Tischler Hans Hinrich Horst
 
Allerunterthänigster Pflichtschuldiger Bericht des adl. Gutes Depenau über anliegendes Gesuch des Tischlers Hans Hinr.Horst in Stolpe in Stolpe um Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischler Handwerks,
erstattet den 30ten April 1827
 
Über nebiges Gesuch des Tischlers Hans Hinr.Horst in Stolpe ermangelt das adl.Gut Depenau nicht allerunterthänigst zu berichten, daß der Inhalt desselben der Wahrheit gemäß ist. Dieser Mensch war beim Verstärkungsbataillon angesetzt, aber wegen seiner Untüchtigkeit wieder cassiert. Er ist fortwährend schwächlich, hat Familie, wie im Gesuch angegeben, und ist unvermögend und hat keinen Landbetrieb. Außer ihm sind jetzt, nach dem Tode seines Vaters, noch zwei Tischler im Bezirk des Gutes Depenau. Das Gut hat ein Areal von circa 5 000 Tonnen und nach der im März 1822 statt gehabten Volkszählung  1 350 Seelen enthält, welche Zahl sich ... bedeutend vermehrt hat seit der Zeit. Der Wohnorth des Suplicanten ist vom Flecken Preetz nicht völlig 2, von Neumünster 2, Segeberg 2 1/2 Meilen und von den übrigen anliegenden Städten ( Plön, Kiel) weiter entfernt.
Wenn Euer Königliche Majestät allergnädigst ihm seine allerunterthänigste Bitte um unentgeldliche Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischlerhandwerkes huldreichst gewähren, wird er sich mit seiner Familie hoffentlich nothdürftig ernähren können, weshalb dieses sehr zu wünschen.
Die Concession für den verstorbenen Vater des Bittenden folgt anbei zurück.
Allerunterthänigst,
                            Langeheine, Gutsverwalter,
in Abwesenheit der Gutsherrschaft
 
Abschrift:
Großmächtigster König,
Allergnädigster Erbkönig und Herr !
 
An Se. Königl.Majestät
 
Ich bin ein schwächlicher Mensch von 33 Jahren alt, habe in meiner Jugend das Tischlerhandwerk hieselbst von meinem leiblichen Vater erlernt, der nicht in dem sogenannten Tischleramte [=Zunft] war. Da ich nun durch Treibung dieses erlernten Handwerks meinem Vater sein Brodt nicht gerne berauben wollte, so verrichtete ich Tagelöhner-Arbeiten. Allein seit 11 Jahren aber habe ich in meiner rechten Seite einen merklichen Schaden gehabt, welcher, obschon ich ohnerachtet zur Heilung desselben viele Kosten verwandt habe, so erheblich wurde, daß, da ich 1822 zum Militair-Dienste gezogen, und einberufen ward, des angeführten Schadens wegen 1823 von selbigem cassirt wurde. Zur größten Noth (verrichtete) ich damals noch einige Tagelöhner-Arbeiten, allein der Schaden vergrößerte sich von Zeit zu Zeit so sehr, daß ich vor circa 3 Jahren solche Arbeiten gänzlich aufgeben mußte.
Da nun mein Vater, von welchem ich das Tischlerhandwerk erlernt habe, diesen Winter gestorben, hier also in diesem Dorfe kein Tischler jetzt ansässig ist, und ich bei der bedeutenden Schwächlichkeit meines Körpers demohngeachtet eine Frau mit 3 Kindern zu ernähren habe, so sehe ich mich in die Notwendigkeit gesetzt, Ew.Königliche Majestät allerfußfälligst zu bitten, mir zur (Ausübung) meines erlernten Tischlerhandwerkes bei der sehr großen Schwächlichkeit meines Körpers, wie auch in Hinsicht meines Unvermögens, eine Allerhöchste Concession unentgeldlich zu Theil werden zu lassen.
 
Für welche Gnade ich in tiefster Ehrfurcht ersterbe.
 
                                                        Ew. Königlichen Majestät
                                                        unterthänigster Knecht
 
Stolpe, im Gute Depenau                                                      Hans Hinrich Horst           
bei Preetz, den 27ten April 1827
 
Eingegangen Depenau den 19. Juli 1827
 
Namens Sr.Königl. Majest.
 
wird dem Besitzer des adelichen Gutes Depenau hiemittelst aufgegeben, die urschriftlich beyfolgenden Conceßionen für den Tischler Hans Hinrich Horst in Stolpe, Guts Depenau, und für den Böttcher Hans Christian Tietgen in Stolpe, Guts Depenau, den gedachten Handwerkern mittheilen zu laßen und zugleich zu veranlaßen, daß das verlangte Porto mit 16 f v. Cour. für jede Conceßion portofrey an den Obergerichtscopiisten Knoop hieselbst eingesandt werde. 25
 
Königl. Holsteinisch.Lauenburgisches Obergericht
zu Glückstadt den 9ten July 1827
                                     
                                                  Levsen, ...( Name, unleserlich)
 
Das verlangte Porto ist per Juli eingesandt mit der Post    /  Mohrhagen
 
Die Größe des Gutes, die Volkszahl, die bereits vorhandene Handwerker einer Sparte, die Entfernung von benachbarten Städten u.Flecken sowie die soziale Lage des Antragsstellers waren die 
die für die Entscheidung über den Antrag wichtigen Merkmale.
 
[Anmerkungen: 1) Diese Familie Horst war in der "Steen - Kate" ansässig. 2) Wir erfahren, daß zu dieser Zeit in Stolpe kein Tischler, in Wankendorf aber derer zwei tätig sind. 3) Deutlich werden die Kriterien der Bannmeilen-Verordnung, der Flächengröße und der Bevölkerungszahl genannt. 4) Es soll im März 1822 eine Volkszählung stattgefunden haben, deren Unterlagen zur Zeit leider unauffindbar sind. 5) Die o.a.Kriterien werden gutsbezogen angewandt, d.h.daß die Dörfer Stolpe und Wankendorf zusammen gesehen werden. Deswegen ist eine Trennung auch dieses Themas in Zahlen für einzelne Bevölkerungsteile schlecht vorzunehmen. 6) Konzessionen sind nicht erblich. 7) Der Vater von H.H.Horst war nicht zünftig.]
 
Hans Hinrich Horst  * 1794  oo    Magdalena Duggen * 1792
Eigenkätner ohne Land, Tischler - Verfasser der Eingabe um Konzession
Kinder nach Vz 1835: Ida Cathr.(15), Asmus Fr.(9), Hans Fr.(6), Margaretha (3)
Asm.Fr.wurde in der 3.Generation wiederum Tischler - Hans Fr.wurde Mauermann
Beide wohnten wie ihre Voreltern in der noch heute in ursprünglicher Gestalt sich befindenden Kate von Walter Steen und Frau.
 
Seine Eltern:
Asmus Fr.Horst *6.9.1766 Stolpe oo 1793 Abel Magdal.Seeger *Neumstr.,Vater:Tuchmacher
Inste mit Land - Tischler
Kinder (1803): Sophie Henriette (10) - Hans Hinr.(8) - Claus Fr.(6) - Cath.Marg.(4) -
Dazu: Hans Horst, Vater des Hausvaters, 72 J.,Witwer
 
Eltern von Asmus Fr.:
Hans Horst  * 1732 St. ooI 1765 Cath.Marg.Horst *1746 St.- ooII 1789 An.Cath.Marg.Mißfeld *1755 St.
Häuersmann
Kinder: aus I.Ehe 8 - aus II.Ehe 2
Die I.Frau war Tochter des Vollhufners Hans Horst, der aus bekannten Gründen 1770 von seiner Hufe gegenüber der späteren Schule, zwischen "Steinfeld" u."Böttiger", 26 geworfen wurde - 
 
5. 13. 2. Anträge auf Konzession - Tischler Johann Hinrich Schnack
 
Namens Sr.Königl.Majestät
 
Bei durchschriftlicher Mittheilung des von dem Depenauer Justitiariat eingegangenen Berichts über das mitangeschlossene Gesuch des Musquetiers Johann Hinrich Schnack über eine Concession zur Treibung des Tischlerhandwerks, sowie unter einer Anlegung einer Abschrift der Äußerung des Generalkriegscommissariats über das Gesuch des Supplicanten, hat man den Besitzer des Gutes Depenau aufgeben wollen, hierüber Bericht und Bedenken, namentlich über die Zahl der Tischler, die Volkszahl und über die Entfernung der umliegenden Städte und Flecken vom Gute, mit dem ..... ? anhero zu erstatten und dabei die Originalanschlüsse zu remittiren.
 
Königl.Holsteinisch Lauenburgisches Obergericht zu Glückstadt den 29sten August 1833
 
                          v.Brockdorf Levsen
 
An den Besitzer des Guts Depenau    pr: Preetz
 
Auf das bei Sr.Königl.Majestät allerhöchst unmittelbar eingereichte, und vom Allerhöchst demselben der Kanzlei zur Erstattung ihres allerunterthänigsten Bedenkens zugestellte Gesuch des Musquetiers bei dem Oldenburgischen Infanterieregiments Jochim Hinrich Schnack aus dem adelichen Gute Depenau, um Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischlerhandwerks in dem genannten Gute, wird demselben Namens Sr.Königl.Majestät und in Folge Allerhöchst unmittelbarer Resolution, hiedurch der Bescheid ertheilt, daß diese Bitte nicht bewilligt werden könne.
Urkundlich unterm beigedruckten Königl.Insiegel. Gegeben Königl.Schleswig-Holsteinisch Lauenburgische Kanzlei, den 12ten Novbr.1833
 
Moltke Köpp  Thornsen
 
Dumreicher Francke
 
Bescheid für den Musquetier Jochim Hinrich Schnack aus dem adelichen Gut Depenau
 
Eing.d.11.März 1834
 
Auf das Gesuch des Jochim Hinrich Schnack aus dem adel.Gute Depenau um Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischlerhandwerks daselbst, wird dem Supplikanten Namens Sr. Königl.Majestät hiedurch der Bescheid ertheilt, daß diese Bitte nicht bewilligt werden könne.
Urkundlich unterm beigedruckten Königl.Insiegel. Gegeben Königl.Schleswig-Holstein. Lauenburgische Kanzlei den 8.März 1834
 
Weitergeleitet, 27.März 1834 L.S.Löbcke
An Sr.Königl.Majestät Allerunterthänigste Berichterstattung des Guts Depenau über das Gesuch des Tischlergesellen Jochim Hinrich Schnack um Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischlerhandwerks.
 
Mit zurückfolgendem Gesuch Allerhöchst erfordert den 23.Jan.und allerunterthänigst erstattet Depenau den 10.Febr.1834.
Im Jan.1833 war von dem Supplicanten ein ähnliches Gesuch eingereicht, welches dem Gute Depenau unterm 29.August vorigen Jahres zur berichtlichen Erklärung zugesandt, und worauf unterm 12.Sept.vorigen Jahres die darüber vom Gute zu gebende Erklärung an das Königl. Höchstpreisl.Holstein Lauenburgische Obergericht eingesandt worden ist. Von dieser erlaube ich mir, indem das Gut demselben nichts hinzuzufügen vermag, eine Abschrift hiebei ganz unterthänigst anzulegen, und nur noch zu bemerken, daß unter dem 12.Nov.1833 von der Königl.Schleswig-Holsteinisch Lauenburgischen Kanzlei ein abschlägiger Bescheid darauf erfolgt ist.
 
Allerunterthänigst M. Observationsverwalter, in Abwesenheit und Auftrag der Gutsherrschaft 27
 
Vz 1864
Jochim Hinrich Schnack  *~ 1807  Rüsch  oo hristina Ohrtmann  *~ 1811 Plön Tischler in Wankendorf, seit 1843 Eigenkätner Kate Nr.13 Woldtor
 
Eltern Vz 1803:
Hans Christian Schnack *~ 1774  oo 1801 Elsabe Tietjen (1780-1818)
Tagelöhner, Inste ohne Land in Poggensee (Rüsch), später Wdf./Köllingbek
1818: 7 unmündige Kinder 28
 
5. 13. 3. Anträge auf Konzession - Tischler Asmus Friedr.Schlüter
 
Namens Sr. Königl. Majestät
 
Bey urschriftlicher Mittheilung des von dem Depenauer Justitiariat eingegangenen Berichts über das mit angeschlossenem Gesuch des Unterjägers August Friedrich Schlüter um Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischlerhandwerks hat man dem Besitzer des Gutes Depenau aufgeben wollen, hierüber Bericht und Bedenken, namentlich über die Zahl der Tischler, über die Volkszahl und die Entfernung der umliegenden Städte und Flecken vom Gute wie auch unter Berücksichtigung der Militair-Verhältnisse des Supplicanten ... anhier zu erstatten und dabey die Anschlüsse zu ..mittieren.
Königl. Holsteinisch. Lauenburgisches Obergericht zu Glückstadt, den 29.Aug.1833
 
v. Brockdorff      Levsen
                                              / Löck
 
 
An
Se. Königl. Majestät
allerunterthänigste Berichterstattung des Gutes Depenau
über das Gesuch des Asmus Friedrich Schlüter um Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischlerhandwerks.
 
Mit zurückfolgenden Anlagen
Gesuch des Supplicanten
Bericht von der Gerichtshalterschaft
 
Allerhöchst erfordert den 29.Aug. und allerunterthänigst erstattet,                                              Depenau den 12.Septbr.1833
 
Der Supplicant Asmus Friedrich Schlüter steht im L.R.(Lageregister) des Gutes Depenau Lage I Nr.64. Den 1.März 1833 zu 23 Jahr alt aufgeführt, und ist laut Allerhöchster Resolution vom 8.Janr.1831 beim Holst.Infant.Regiment angesetzt, wobey er also noch 6 Jahre dienen muß.
Im hiesigen Gute sind zwei unconcessionierte Tischler wohnhaft, welche sich kaum zu ernähren im Stande sind, und weiß ich deshalb keinen Grund zu finden, mich von Seiten des Gutes für den Supplicanten zu verwenden, wenn es gleich schlimm, daß derselbe bereits verheiratet ist, und wohl schwerlich auf andere Weise Gelegenheit finden wird, seine Familie zu ernähren.
Das Gut enthält circa 5 000 Tonnen Landes und 1 500 Seelen, und ist von Preetz 1 1/4 Meilen, von Ploen 2, von Neumünster 2, von Segeberg und Kiel 3 Meilen entfernt.
 
allerunterthänigst ... Observationsverwalter
In Abwesenheit und im Auftrag der Gutsherrschaft
 
P.M.
Auf  Ew. W gefälliges Schreiben vom 24 v.M. betreffend die Anfrage, wieviel concessionierte im Bezirke des Gutes Depenau sind,  ermangele ich nicht zu erwidern, daß sich zwei Tischlermeister hieselbst befinden, welche sich kaum zu ernähren im Stande sind, jedoch wünschen muß, indem der Häuerling und Tischler Asmus Friedrich Schlüter verheirathtet ist, daß ihm eine Concession zur Treibung seines erlernten Handwerks ertheilt würde, weil derselbe als Verheiratheter nicht gut als Gesell auf Reisen gehen und seine Familie verlassen kann, obgleich nicht in Abrede zu stellen ist, daß dieses zur Vervollkommnung seines Handwerks für ihn zum Nutzen sein würde.
Asmus Fr.Schlüter steht im L.Register des Gutes Depenau L.I Nr.64, den 1. März 1833 zu 23 Jahre aufgeführt und ist laut Allerhöchster Resolution vom 8.Janr.1831 beim Holst. Infant. Regt. angesetzt.
Depenau, den 9.Aug.1833
                                          M. / Observ.
 
Se.Hochwohlgeboren,
dem H. Justitiarius Boje,
Kiel
 
Abschrift:                              Eing. den 15 Novbr.1833
 
Auf das bei Sr.Königl. Malestät allerhöchst unmittelbar eingereichte, und von Allerhöchst Demselben der Kanzlei zur Erstattung ihres allerunterthänigsten Bedenkens zugestellte Gesuch des Unterjägers bei dem Holsteinischen Infanterieregiment Asmus Friedrich Schlüter aus dem adl. Gute Depenau, um Ertheilung einer Concession zur Treibung des Tischlerhandwerks in Wankendorf, Guts Depenau, wird demselben Namens Se. Königl. Majestät und in Folge Allerhöchst unmittelbaren Resolution, hiedurch der Bescheid ertheilt, daß diese Bitte nicht bewilligt werden könne.
Urkundlich gegeben Königl. Schleswig-Holst.Lauenburgische Kanzlei, den 12.Novb.1833
Moltke
                      Höpp              Thomsen
                               
                                Dumreicher
 
Bescheid
für den Unterjäger
Asmus Friedrich Schlüter
aus dem adl.Gut Depenau                            /  Francke
 
(Neuer Bescheid auf wiederholtes Gesuch)
Namens Seiner Königlichen Majestät wird dem Tischler Asmus Schlüter zu Wankendorf, adl. Guts Depenau, auf dessen unterm 15ten d.Mts.cum adjctis.hieselbst eingereichtes Gesuch um Erlassung der Expeditionsgebühr für die ihm zur Treibung des Tischlerhandwerks im Gute Depenau bewilligte Consession hiedurch ein abschlägiger Bescheid ertheilt. 29
Urkundlich unterm vorgedruckten Königl.Insiegel.
Gericht der Schlesw.Holsteinischen Regierung auf ... 23ten April 1835
Siegel, Unterschriften
[ Diesmal wurde die Concession erteilt; die Portokosten wurden jedoch nicht erlassen]
 
[Anmerkungen: 1) Im Gut sind zwei Tischlermeister tätig, die ihre Familien kaum ernähren können. Dieser Hinweis auf die wirtschaftlichen Aussichten ist Ursache für die Ablehnung des ersten Gesuches. 2) Der Hinweis auf den Brauch, daß Gesellen nach wie vor auf Wanderschaft zu gehen haben, bevor sie sich niederlassen. 3) Das Holsteinische Infanterie-Regiment war in der Festung Rendsburg stationiert.4) Das Lageregister der Gebäude in den Dörfern ist leider, wie schon die interne Vz von 1822, nicht feststellbar. - Die Perdöler Besitzer der Dörfer könnten diese Unterlagen im eigenen Gutsarchiv untergebracht oder der Verwaltung in Depenau übergeben haben. Von dort mögen sie im Zuge der damaligen Verwaltungsreformen an die Gemeinden gelangt sein.]
 
"Seit 1816 war es den Zünften als >Handwerksmißbrauch< verboten, verheirateten Gesellen die Arbeit zu verweigern"; entsprechend gab auch die Obrigkeit den Gesuchen des "Unterjägers" Asmus Fr.Schlüter auf Konzession schließlich doch statt.
Und immer noch wurde auf das Zunftideal der Wanderzeit für Gesellen >zur Vervollkommnung seines Handwerks< verwiesen. "Das (Aus-) Bildungserlebnis machte noch Ende des 18.Jahrhunderts das Wandern auch für die Obrigkeit unabdingbar: Daß ein Handwerksgesell nach geendigten Lehrjahren verbunden ist, eine bestimmte Zeit sich in der Fremde aufzuhalten, hat den gemeinnützlichen Zweck, den Handwerkern Veranlassung zu geben, mehreres zu sehen und zu erlernen, als wozu sich gerade an einem und demselben Orte Gelegenheit darbietet." 30 [Göttsch, S.21]
 
Vz 1835 Wankendorf, Kate Nr.14*
Asm.Fr.Schlüter *~1810 Häuerling und Tischler oo (ooI ?) Chatrina Horst *~1799 - dient zur Zeit beim Holst.Infant.Regmt.
Kd. Ida (1)
 
Vz 1845 Stolpe, Kate Nr.4 - bei dem Katenbesitzer u.Tischlergesellen Zacharias Köhnke [später: Kate Tischlermeister Heinrich Riecken]
Asmus Fr Schlüter *~1810 Stolpe, Drechsler oo (ooII ?) Anna Sievers *~1818
Kd.: Anna (13)
 
Vz 1864 Stolpe, Kate Nr.35 [Heiratsberg]
Asmus Fr.Schlüter *1810 Stolpe, Arbeitsmann oo Anna Sievers *~1818 Mißmaaßen
Kd.*: Magdalena (*Klein Moor), Johann (*Stolpe) 31
 
*Die jeweils veränderte Zählrichtung läßt leider keinen direkten Vergleich der Gebäudenummern der Volkszählungen zu.
*Es werden nur die jeweils noch zu Hause wohnenden Kinder aufgeführt.
 
 
5. 13. 4
 
Gutsarchiv Depenau:
Eingabe, das Böttcherhandwerk ausüben zu dürfen.
 
Allerunterthänigster pflichtschuldiger Bericht des adelichen Gutes Depenau über anliegendes, allerunterthänigstes Gesuch des Böttgers Johann Christian Riecken zu Stolpe, hiesigen Gutes, um eine landesherrliche Concession zur Treibung seines Böttgerhandwerks.
 
Depenau, den 27sten Juny 1827
Der Suplicant Johann Christian Riecken, 24 Jahre alt, im hiesigen Lageregister als Landmilitair-Reserve aufgeführt, aber wegen eines Brustleidens zur Cur empfohlen, ist bereits verheiratet und hat ein Kind, wohnt bei seinem Vater und hat keinen Landbetrieb und denkt, sich durch das erlernte Böttgerhandwerk ernähren zu können, es gibt hier jetzt außer ihm 3 concessionierte Böttger im Gute.
 
Der Wohnorth dieses Menschen  ist vom Flecken Preetz  reichlich 1, von Neumünster 2, der Stadt Plön 2, Segeberg und Kiel 3 Meilen und den übrigen umliegenden Flecken und Städten weiter entfernt.
 
Es hat dieses Gut ein Areal von 5000 Tonnen Landes, und nach der im Jahre 1822 stattgehabten Volkszählung 1330 Seelen, welche Zahl sich seitdem sehr vermehrt hat.
Da Johann Christian Riecken wegen seiner körperlichen Schwäche nicht geeignet ist, durch schwere Arbeiten sich und die Seinigen zu ernähren, auch sonst nichts gelernt hat, so ist es sehr der Gnade Euer Königlichen Majestät zu empfehlen, seiner allerunterthänigsten Bitte Allergnädigste Erhörung zu gewähren, und ihm zur Treibung seines Handwerks eine Concession rücksichtlich seines Vermögens und Schwächlichkeit zu ertheilen,
                         
allerunterthänigst
 
    Langenheinz
       
Gutsverwalter, in Abwesenheit der Gutsherrschaft
 
Großmächtigster König,
 
Allergnädigster Erbkönig und Herr!
 
                                 
An
                                 
Se. Königliche Majestät
 
Ich habe in verwichenen Jahren das Böttgerhandwerk erlernt. Da ich aber eine sehr schwache Brust und überhaupt einen schwächlichen Körper, auch eine Frau nebst einem Kinde zu ernähren habe, so sehe ich mich in die Nothwendigkeit gesetzt, Ew Königlichen Majestät allerfußfälligst zu bitten:
 
mir, um meine Frau nebst meinem Kinde zu ernähren, und wegen der Schwächlichkeiten meines Körpers, zur Betreibung meines Böttgerhandwerks eine Allerhöchste Concession, meiner Unvermögenheit wegen, unentgeldlich zu Theil werden zu lassen.
 
Für welche Gnade ich in tiefster Erfurcht ersterbe.
 
                                 
 
Ew. Königl. Majestät
 
 
Stolpe im Gute Depenau                      unterthänigster Knecht
 
bei Preetz, den 23sten May 1828        Johann Christian Riecken
 
 
Verzeichnis
 
der am 31sten December 1829
im Bezirk des adelichen Guts Depenau
vorhandenen Handwerker oder sonstiges
städtisches Gewerbetreibenden Eingesessenen
unter Bemerkungen, die der Liste vorangehen:
 
Johann Christian Riecken in Stolpe ist unterm 6ten Juli 1828 eine Concession als Böttger ertheilt, wofür er jährlich 2 Rbthlr auf der Amtsstube in Neumünster bezahlen soll. Hierüber ist keine Anzeige bisher eingegangen und sonach Joh.Chr. Riecken nicht auf umstehendes Verzeichnis, wovon zwei Abschriften dem Obergerichte eingesandt worden, aufgeführt ist, er muß jedoch C.T. mit aufgeführt werden.
 
Die Ertheilung dieser Concession ist hier erst zufällig den 5ten May 1829 von der Plöner Amtsstube angezeigt, weil Riecken irrig daselbst bezahlt hatte, und in Neumünster auf der Amtsstube entrichtet werden soll.
 
Johann Christian Riecken heiratete 1826 Anna Catharina Maria Lüttjohann, die er 1834 als Witwe mit zwei Töchtern hinterließ. 32
 
Joh.Chr.Riecken *1803 +1834 oo 1826 Anna Cathr.Maria Lütjohann Kielerkamp, Böttcher, Eigenkätner Ellerstrücken
Kinder: Cathr.Margr.Elisab. (*1826), Magdal.Elisab. (*1833)
 
Eltern:
Claus Riecken *1771 Wdf.+ .... oo 1799 Anna Dor.Elisab.Horst (Tochter v.Tischler Asm.Fr.Horst !) 1803 National-Soldat - 1815 Erbpächter Hufe Ellerstrücken
Kinder: Asm.Fr.(*1800 St.), Joh.Chr.(*1803 St.), Jürg.Hinr.(*1807 Ochskppl.), Hans (*1813) sowie Cathr.Els., Joh.Dor.Christ., Magd.Elisab.
 
Großeltern:
Joh.Riecken *1730 Wdf. + .... oo 1759 Magdal.Enders *1731 Stolpe (To.v.Schneider H.J.Enders,St) Vollhufner in Wankendorf
Kinder: Hinr., Hans Jürgen, Cathar., Johann, Elsabe, Claus *1771, Christ.Fr. 33
 
5. 14. Das Verzeichnis der konzessionierten Land-Handwerker von 1835
 
Verzeichniß
der am 25.Februar1835
im Bezirk des adlichen Guts Depenau
vorhandenen Handwerker
oder sonstiger städtisches Gewerbe treibender
Eingesessener
 
Nr.Zuname          Vorname        Wohnort        Alter            Gewerbe          konzessioniert ab
________________________________________________________________________
 
1.  Busch Carl Martin Rüsch 38 J. Tischlermstr. 1824Glaser
2.  Sieck Hinr. Friedr. Ochsenkppl. 38 J. Schneider 1826
3.  Holm Peter Kloster 53 J. Schuster 1823
4.  Mannsfeld Joh. Ludw. Stolpe 61 J. Zimmermann 1824
5.  Helms Joh. Wilh. Stolpe 61 J. Rademacher 1823
6.  Schnack Asm. Friedr. Stolpe 46 J. Schuster 1823
7.  Tietgen Claus Vollra. Stolpe 42 J. Schuster 1823
8.  Sellmer Casp.Hinrich Stolpe 52 J. Schneider 1823
9.  Eggers Joh. Joach. Stolpe 52 J. Schneider 1823
10. Tietgen Hinr. Christ. Stolpe 73 J. Böttcher 1823
11. Riecken Jürg. Christ. Stolpe    (+1832,56 J.) Bäcker Höker, Krüger 1823                                                                                       
12. Horst Hans Hinr. Stolpe 46 J. Tischler 1827
13. Suhr Claus Stolpe 39 J. Grobschmidt 1828
14. Tietgen Hans Chr. Stolpe 40 J. Böttcher 1827
15. Petersen Joh. Julius Stolpe 37 J. Schneider 1825
16. Petersen Hans Christ. Stolpe 41 J. Schneider 1825
17. Theden Johann Wankendorf 35 J. Schneider 1824
18. Kummerfeld Nicol. Hinr. Wankendorf 50 J. Schneider 1823
19. Schlüter Claus Wankendorf 43 J. Schneider 1823
20. Lill(en) Hans Wankendorf 43 J. Schneider 1823
21. Löhndorf Hans Christ. Wankendorf 57 J. Rademacher 1823
22. Duggen Andr.Chph. Wankendorf 56 J. Mauersmann 1823
23. Eggers Jürg. Hinr. Wankendorf 45 J. Schuster 1823
24. Oldenburg Jo.Hin.Mart.  Wankendorf 38 J. Böttcher 1827
25. Riecken Asmus Depenau 32 J. Grobschmidt*
26. Holst Joh. Hinr. Dep. Mühle 33 J. Müller Krüger Branntweinnbrenner 
27. Schmidt Jürg. Joh. Horsterfelde 42 J. Rademacher
28.Jahnsen Johann Stolpe 42 J. Weber*
29.Schlüter Johann Stolpe* 39 J. Weber
30.Schümann Hinrich Stolpe 33 J. Weber
31.Schlüter Joh. Daniel Wankendorf 28 J. Weber
32.Petersen Claus Wankendorf 43 J. Weber
33.Tietgen Hans Wankendorf 45 J. Weber
34.Tietgen Hans Christ. Köllingbeck 32 J. Rademacher 1835
35.Schlüter Asmus Wankendorf 26 J. Böttcher* 1835
36.Voß Hans Hinr. Mihsmaahs. 32 J. Schuster 1835
37.Witt Claus Rüsch 22 J. Schneider 1835 34
 
* Die Pächter von Gewerben am Hofe sind ohne Konzession
* Die Weber sind ohne Konzession
 
Aus der amtlichen Handwerker-Liste von 1835 (es liegen 11 Listen von incl.1824 bis 1835 vor) lassen sich folgende Zahlen der einzelnen Gewerke nennen:
2 Grobschmiede - 4 Rademacher - 1 Mauermann - 1 Zimmermann - 4 Böttcher - 2 Tischler (einer ist gleichzeitg.Glaser) - 5 Schuster - 10 Schneider - 6 unkonzessionierte Weber, dazu 1 Weißbäcker - 1 Müller - 1 Brenner.
 
Auf fast 1 600 Einwohner entfallen demzufolge 37 Handwerker. Während die Volkszahl stetig ansteigt, ist die Anzahl der Handwerker nach 10 Jahren strengerer Aufsicht etwa gleich geblieben. Interessant ist die Steigerung von 1 auf 6 bei den Webern, die allein die Handwerkerzahl gegenüber 1824 geringfügig steigen läßt - und ebenso die der Böttcher von 1 auf 4.
 
[Anmerkungen: Die Handwerker-Listen, die vom Gut jährlich einzureichen waren und amtlich überarbeitet an das Gut zurückgingen, sind für den Zeitraum von 1824 bis 1835 im Landesarchiv enthalten. Auch Anträge auf Konzessionen wurden vom Gut, nach sozialen und gutswirtschaftlichen Maßstäben begutachtet, eingereicht. Die Regierungsstelle entschied, manchmal auch nach sachlich bedingten Nachfragen.]
 
5. 15. Schmiede Klüver - Lantau - Suhr
 
Namens Sr.Königl. Majestät
 
Unter Beziehung auf das von dem Besitzer des Gutes Depenau unterm 4ten d.M. hieselbst eingesandte Verzeichniß der Handwerker demselben unter Hinweisung auf die Verfügungen vom 8ten April 1711 und vom 14ten Septbr.1736 hiedurch zu erkennen geben wollen, daß die Parcellierung eines Gutes die Vorschriften jener Verfügungen nicht abändern könne, und daher einem der beiden Grobschmiede Fr.Klüver und Hinr.Lantau das Arbeiten ohne landesherrliche Concession nicht zu gestatten. 35
 
Königl.Holsteinisch Lauenburgisches Obergericht zu Glückstadt den 10ten Febr.1824
M.Feldmann  H.Levsen
                                            abgez. Langreuter
 
Abschrift:
 
Wir, Frederik der Sechste von Gottes Gnaden, König zu Dänemark der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg pp.
Thun kund hiemit, daß Wir, auf geschehenes allerunterthänigstes Ansuchen concedirt und bewilligt haben, wie Wir auch hiemit und Kraft dieses allergnädigst concediren und bewilligen, daß Claus Suhr in Stolpe, adl.Guts Depenau, das Schmiedehandwerk im Gute Depenau mit einem Gehülfen, solange er in seinem jetzigen Hause wohnt, gegen eine Erlegung von einer jährlichen Recognition von Vier Reichsbankthalern ins Ploener Amtsregister und unter der Verpflichtung, diese Unsere Concession, bei Verlust derselben und bei sonstiger willkürlicher Strafe, sowohl dem Gerichtshalter des gedachten Guts als auch den beikommenden Hebungsbeamten vorzuweisen, ungehindert treiben und sich und den Seinigen dadurch den nöthigen Unterhalt zu erwerben suchen möge.
Wonach sich ... iglich allerunterthänigst zu achten.
Urkundlich unter Unserem vorgedruckten Königl. Insiegel. Gegeben in Unserer Königlichen Residenzstadt Kopenhagen, den 30ten August 1828.36
 
      L.S.
Laut Se.Königlichen Majestät allergnädigsten Befehl.
Rothe                Hammerich                  Köpp                  Langheim
 
Concession für Claus Suhr in Stolpe, adl. Guts Depenau, zur Treibung des Schmiedehandwerks im Gute Depenau.       
 
[Anmerkung: Die "Parcellirung" des Gutes dadurch, daß das Stammgut Depenau einerseits und die beiden Dörfer andererseits unterschiedliche Besitzer hatten, sollte zunächst nicht dazu führen dürfen, daß es je einen Gutsschmied und einen Dorfschmied gab. Meines Wissens gab es spätestens seit der
Trennung der Guts- von der Bauernwirtschaft (1805) auch getrennte Schmieden.]
 
5. 16. Beschwerde der Rademacher
 
Landesarchiv Schleswig - Abtlg.125.3 Band 9 - Causa 21,1835
 
Beschwerde derselben gegen
Tietgen zu Köhlingbek, ebendeshalb.
 
Auf die Beschwerde der Rademacher (Johann Wilhelm) Helms (Neuenbrücke) und (Hans Christian) Löhndorf (Wankendorf) war vorgefordert der Rademacher Tietgen zu Köhlingbek und brachten Citanten [Kläger] in Ansage, daß Tietgen, obgleich er kein concessionierter Rademacher sei, dennoch das Rademacherhandwerk treibe.
Er mußte einräumen, keine Concession zu besitzen, glaubte sich aber zur Ausübung des Handwerks berechtigt, weil der Rademacher Löhndorf ihm solches früher verstattet.
Erkannt, daß Hans Tietgen sich bei 8 Rbthlr Brüche der Treibung des Rademacherhandwerks ferner zu enthalten habe. 37
 
[Anmerkung: Nicht nur die zünftigen Handwerker der Städte u. Flecken achteten argwöhnisch auf die versteckte Arbeit von "Böhnhasen". Im Gut selbst achteten jetzt die konzessionierten Handwerker eifersüchtig auf die Tätigkeit der unkonzessionierten.]
 
6.  Die Handwerker im Gut Depenau (nebst Meierhöfen)
 
6. 17. Handwerker nach der Vz von 1835
 
Da über 1835 hinaus keine amtlich abgesegneten Listen mehr vorliegen, sind in der Folgezeit die Volkszählungen geeignet, im Vergleich die Veränderungen im ganzen und im einzelnen aufzuzeigen
 
Handwerker im ehemals adligen Gut Depenau nach der Volkszählung von 1835
 
Haupthof  Depenau
 
1) Wilhelm Harms, Böttcher, 32 J. Meierei
2) Claus Witt, Schneider, 22 J. Rüsch
3) Christian Köpke, Zimmrgeselle, 34 J. Rüsch
4) Asmus Riecken, Schmidt, 32 J. Schmiede
5) Wilhelm Klock, Schmidtgesell 32J              „                                                                                                                                                                  6) Hans Köpke, Ziegelmeister, 44 J. Ziegelei
7) Hinrich Sieck, Schneider, 38 J. Ochsenkoppel
 
Depenauer Mühle
 
8) Johann Holst, Müller, Branntweinbrenner 33 J.
9) Wilhelm Ibens, Müllergeselle 29 J.
10) Johann Ibens, Müllergeselle 27 J.
 
Meierhof Nettelau
 
11) Carl Baasch, Böttcher 28 J.
 
 
 
Meierhof Löhndorf
 
12) Christian Tietgen, Rademacher, 32 J. Köllingbeck
13) Peter Holm, Schuster, Holzvgt. 43 J. "Kloster"
 
Meierhof Horst
 
13) Johann Möller, Zimmermann 66 J. Haupthaus
14) Carl Steding, Böttcher 30 J. Haupthaus
15) Joachim Goldenbeck, Schmidt, 53 J. Kate bei Hofe
16) Jürgen Schmidt, Rademacher, 42 J. Horsterfelde
 
Dorf Stolpe
 
17) Claus Suhr, Schmidt, 39 J. Kate Nr.1
18) Johann Petersen, Schneider, 37 J. Nr.3
19) Johann Schlüter, Weber, 28 J. Nr.4
20) Detlev Wüstenberg, Schmidtges. 28 J. Nr.6
21) Carl Schnack, Korbmacher, 60 J. Nr.8
22) Johann Jahnsen, Weber, 42 J. Nr.12
23)    Claus Zimmermann Weberges.     "
24)    Hans Hildebrand Weberges.              "
25)    Asmus Theden Glaser 42 J. Nr.15
26) Hinrich Lantau, Weber, 27 J. Nr.17, Eigenkätner
27)  Joachim Greve Weberges.                "
28) Christian Sievers, Weber, 32 J. Nr.18
29) Hans Tietgen, Böttcher, 40 J. Nr.19, Eigenkätner
30) Hans Horst, Tischler, 46 J. Nr.24, Eigenkätner
31) Caspar Selmer, Schneider, 52 J. Nr.33, Eigenkätner
--      [Sohn Detlef Selmer, 20 J., "will Seminarist werden"] 
32) Marx Schümann, Weber, 33 J. Nr.35, Eigenkätner
33)  Claus Lienau Weber-Lehrlg.       
34)    Johann Mannsfeld Zimmermeister Nr.46a, Gasthof z.Pfeifenkopf
35) Johann Helms, Rademacher, 61 J. Nr.47a, Neuenbrücke, Eigenkätner
36)    Claus Eggers Weberlehrlg. Nr.49 Kronsberg
37) Martin Busch, Tischlermeister  38 J. Nr.50, Mühlenberg, Eigenkätner
38)    Carl Henne Tischlerges.     "
39)    Heinrich Jensen Tischlerlehrlg.     "
40)  Claus Braasch Tischlerlehrlg.     "
41) Hans Löhndorf, Dachdecker, 46 J. Nr.54b, Kielerkamp
42)    Johann Hingst Pferdehdlr.,Hufn. 53 J. Nr.59, Hufengeb.Kkp./Wittenberg
43)    Hinr.Freese Schneider Nr.64, Hufengeb.Brammerberg
44) Christ.Freese Schneider ( Brüder der Ehefrau Pries)
45) Hinrich Voß, Weber, 32 J. Nr.66, Mihsmaahsn, Erbzinsmann
46) Christian Tietgen, Böttcher, 73 J. Nr.68, Mihsmaahsen, Erbzinsmann
47) Claus Tietgen, Schuster, 42 J. Nr.68, Mihsmaahsen, Erbzinsmann
 
Wankendorf
 
48) Johann Oldenburg, Böttcher, Nr.2,  Eigenkätner
49) Claus Petersen, Weber, Nr.9,  Eigenkätner
50)    Hans Mihs Weber Nr.11
51) Hinrich Schlüter, Weber, Nr.14, Eigenkätner
52) Asmus Schlüter, Tischler, Nr.14
53) Hans Tietgen, (Landin) Weber, Nr.21
54) Hans Löhndorf, Rademacher, Nr.24,  Hufengebäude (Tietgen)
55) Andreas Duggen, Maurer, Nr.26 (genannt Dose)
56) Johann Theden, Schneider, Nr.26
57) Johann Stender, Schneider, Nr.27,  Eigenkätner
58)  Hinr.Kummerfeld Pferdehändler Nr.30
59) Hans Schuhmacher, Weber, Nr.31,  Eigenkätner
60) Hans Lill, Schneider, Nr.36
61) Claus Schlüter, Schneider, Nr.37
62)    Claus Tietgen Steinhauer     "
63) Jürgen Eggers, Schuster, Nr.38,  Eigenkätner
64) Hein Tödt(er), Schuster, Nr.42
65) Joh.Schlüter (Landin.) Weber Nr.49
66)    Hans Sturm Weberlehrbur.     "
67) Joh.Hinr.Riecken Weißbäcker Pfeifenkopf s.o. 38
 
Gegenüber der amtlichen Liste der konzessionierten Handwerker zeigt der Auszug aus der Vz 1835 einige Abweichungen, die vor allem darin bestehen, daß hier 9 Gesellen und 5 Lehrlinge einbezogen sind. Ein Handwerker gilt als umso erfolgreicher, je mehr Gesellen u. Lehrlinge er beschäftigt:
Schmiede 2 (+ 2 Ges.) - Rademacher 4 - Ziegelmeister 1 - Böttcher 6 - Zimmermann 2, davon 1 Zimmermeister (+ 1 Ges.) - Maurer 1 - Dachdecker 1 - Glaser 1 - Tischler 2, davon 1 Tischlermeister (+ 1 Ges.2 Lehrlg.) - Schuster 4 - Schneider 10 - Weber 12 (+ 3 Ges.u.3 Lehrlg.) - Pferdehändler (Roßkämmer) 2 - Steinhauer 1 - Korbmacher* 1 - Müller 1 (+ 2 Ges.) - Weißbäcker 1
 
Vergleich mit der amtlichen Liste:
- Tischler (+1) - Schuster (-1) - Schneider (-2) - Böttcher (+1) - Schmied (+1), aber statt Weber = 6 hier: 11 !     
 
Die Weber sind als Sonderfall zu betrachten, weil aus ökonomischen Gründen diesem Handwerk keine Fesseln angelegt werden; sie bedürfen keiner Konzession (siehe S.3; 1737)
 
66 Handwerker (incl.9 Gesellen u. 5 Lehrlingen) kommen auf knapp 1 600 Einwohner. Mancher Handwerker ist Eigenkätner; von 31 Handwerkern in Stolpe und Wankendorf sind es 1835 bereits 18, die eine Kate ihr Eigen nennen. Seit 1830 werden fortlaufend die kleinen Insten Eigentümer ihrer Katen. Die Landinsten werden erst Anfang der 80er-Jahre Eigentümer von Kate und Landbesitz.
 
Einzelheiten über Wandergewerbe wie den Korbmacher fand Kramer in einem Gerichtsprotokoll des Gutes Schönweide:
"Daneben gab es die typischen Wandergewerbe, deren Vertreter zwar mit Mißtrauen beobachtet wurden, die man jedoch gewähren ließ, weil ihre Waren dringend benötigt wurden, z.B.die Korbmacher. Aus einem Gerichtsprotokoll von 1866 heißt es: "Auf die Frage, wo er die Materialien zu den Körben, die er auf seiner Reise verfertige, erhalte, antwortete er: Er erhalte von den Leuten öfters Erlaubnis, umsonsten Wehden zu schneiden, erwerbe sich bisweilen die Erlaubnis durch Gegentausch von seiner verfertigten Arbeit, könne aber nicht leugnen, daß er öfters die Wehden, wo er sie antreffe, ohne Erlaubnis schneide. Die jetzt bei sich führenden grünen, gerade erst abgeschnittenen Wehden habe er bei dem nächsten hiesigen Dorfe, das an einem See läge, ohne Erlaubnis abgeschnitten." Das Protokoll enthält noch eine steckbriefartige Beschreibung des Korbmachers: Er "ist bekleidet mit einer blau und weiß gedruckt leinernen Jacke, einer rot lakens Weste, worunter noch eine gestreifte baumwollene, mit einem schwarzseidenen Halstuche mit bunter Kante, gelbledernen Pantelons [Beinkleidern], kurzen Stiefeln und einem runden Hute." Und nun das Transportmittel, das er für seinen Berieb benutzte: "Er führte bei sich eine Schiebkarre mit einem vorgespannten schwarzen Hunde, 3 fertige Körbe, einige Materialien zum Korbmachen, ein blau lakens Rock, einige alte Frauenskleider, 1 Paar Bettlaken, 1 Teekessel und eine halbe Bouteille." 39 [Kramer, S.277/278]
Zu den Wandergewerben gehören die Kesselflicker und Scherenschleifer, selbst Uhrmacher die über Land zogen und Uhren reparierten und schließlich auch Musikanten, sofern sie nicht ortsansässig und konzessioniert waren. Immer wieder sind es Gerichtsprotokolle, die Auskunft geben!
 
6. 18. Handwerker nach der Vz von 1845
 
Handwerker im ehemals adligen Gut Depenau
nach der Volkszählung von1845
 
Haupthof Depenau
 
1) Jürgen Tanck Grobschmidt 35 J. Schmiede
2) Bernhard Koepke Ziegler 28 J. Ziegelei
3) Paul Schümann Zieglergehilfe      27 J.      "
4) Hinrich Sieck Schneider 48 J. Ochsenkoppel
5) Christian Koepke Zimmermann 45 J. Rüsch
6) Johann Horst Schneider 29 J. Rüsch
 
Depenauer Mühle
 
7) Johann Holst Müller 43 J.
8) Friedr. Langmack Müllergeselle 32 J.
 
Meierhof Nettelau
 
Gut Löhndorf
 
9) Hinrich Koch Böttcher 28 J. Haupthaus
10) Hinrich Beuck Rademacher 32 J. Köhlingbeck
 
Gut Horst
 
11) Wilhelm Kloock Schmied 40 J. Meiereigeb.
12) Christian Theen Böttcher 28 J. Meiereigeb.
13) Jürgen Schmidt Rademacher 52 J. Horsterfelde / Wirtshaus
        Sachau Hinrich           Radem.Geh. 25 J.
        Müller Christ., Zimmermann, 75 J.
 
Dorf Stolpe
 
14) Nicolaus Hansen Schmied 37 J. Schmiede, Nr.1
15) Johann Hüttmann Schmiedeges. 21 J. Schmiede
16) Hans Wendtorf Schmiedeges. 29 J. Schmiede
17)    Hinrich Tietgen Steinhauer 55 J. Kate, Nr.2
18) Joh. Petersen 1/4Huf u Schneider  47 J. Hufengeb., Nr.3
19) Joh. Tietgen Schneiderges.      19 J.       "
20) Asmus Schlüter Drechsler 35 J. Kate, Nr.4
21) Carl Schnack Korbmacher 70 J. Nr.8
22) Johann Schnack Korbmacher 38 J. Nr.8
23) Hans Schlüter Weber 36 J. Nr.10
24) Johann Jahnsen Weber 52 J. Nr.15
25) Friedrich Krüger Weberges. 51 J. Nr.15
26)  Christian Tietgen Steinhauer 42 J. Nr.17
27) Hinrich Lantau Weber 37 J. Nr.21, Besitzer
28) Hans Kruse Weber 30 J. Nr.22, Besitzer
29) Hans Tietgen Weberges.            33 J.     "
30) Hans Mehs Weberges.        30 J.     "
31) Hinrich Freese Schneider 36 J. Nr.22
32) Hans Tietgen Böttcher 49 J. Nr.23, Besitzer
33) Gottfried Martens Maurer 42 J. Nr.24
34) Hans Horst Tischler 51 J. Nr.28, Besitzer
        Claus Horst Brenner 48 J.
35) Hinrich Selmer Schneider 65 J. Nr.36, Besitzer
36) Marx Schümann Weber 44 J. Nr.39, Besitzer
37) Hans Petersen Schneider 52 J. Nr.44
38) Asmus Tietgen Weber 36 J. Nr.46
39)  Joh.Hinr.Riecken Bäcker 45 J. Nr.50 Pfeifenkopf
40) Hans Tietgen Rademacher 48 J. Nr.52
41) Christian Freese Schneider 30 J. Nr.58, Brammerberg
42) Hinrich Voß Weber 42 J. Nr.61, Missmaaßen, Besitzer
43) Hans Löhndorf Decker 56 J. Nr.66, Kielerkamp
44) Claus Eggers Weber 29 J. Nr.79, Kronsberg, Besitzer
45) Asmus Horst Schuhmacher 29 J. Nr.79
46) Carl Busch Tischler, Glaser 48 J. Nr.84, Mühlenberg, Besitzer
47) Johann Lütjohann Schuhmacher 30 J. Nr.86, Steinberg
48) Asmus Sieck Tischler 28 J. Nr.87, Kastenberg
 
Wankendorf
 
49) Claus Riecken Weber 24 J. Kate Nr.1
50) Johann Schnack Schneider 30 J. Nr.2
51) Asmus Lütjohann Böttcher 32 J. Nr.4
52) Johann Schlüter(Landin) Weber 49 J. Nr.4
53) Johann Oldenburg Böttcher 49 J. Nr.5
54) Hans Sienknecht Schuhmacher 25 J. Nr.6
55) Claus Petersen Weber 53 J. Nr.14, Besitzer
56) Hans Petersen Weber                  22 J.     "
57) Jürgen Petersen Weber              19 J.     "
58) Hinrich Schlüter Weber 44 J. Nr.24, Besitzer
59) Johann Oldenburg Böttcher              25 J.        "
60) Martin Kruse Weber 31 J. Nr.27
61) Asmus Schlüter Rademacher 28 J. Nr.28
62)  Hinrich Kummerfeld Roßkämmer 48 J. Nr.30
63) Claus Tietgen Steinhauer 60 J. Nr.36
64) Hans Tietgen  (Landin)  Weber 55 J. Nr.38
65) Asmus Riecken(Landin)  Decker 51 J. Nr.41, Besitzer
66) Hans Riecken Decker                          "
67) Johann Theden Schneider 44 J. Nr.42
68) Andreas Duggen Maurer 75 J. Nr.44, Besitzer
69) Hans Schlüter Drechsler 35 J. Nr.46, Besitzer
70) Joachim Schnack Tischler 38 J. Nr.50, Besitzer
71) Hans Schumacher Weber 39 J. Nr.51, Besitzer
72) Hans Sieck Decker 39 J. Nr.58
73) Hans Lütjohann Schuhmacher      28 J.     "
74) Hans Horst Schuhm.-Ges. 25 J. Nr.66, Hufengeb., Düsternbrook
75) Claus Eggers Weber 29 J. Nr.72, Altentls.-Kate, Jägersberg
76) Christian Eggers Schuhm.-Ges.      25 J.     "
77) Johann Schlüter Schuhm.-Ges. 34 J. Nr.73, Altenthls.-Kate, 40 Bockelh.
 
Die Gesamtzahl aller Handwerker steigt rapide an. Sie beläuft sich 1845 auf 77, incl.der Gesellen. Auch die Volkszahl des Gutes steigt, sie beträgt nunmehr 1 755 Personen. Von Interesse ist sicherlich eine Aufschlüsselung:
Haupthof Dep.(209) - Nettelau (38) - Löhndorf (112) - Horst (59) - Stolpe (723) - Wankendorf (614) Schmiede 3 (+2Ges.) - Radem. 4 - Ziegler 1 (+1Ges.) - Maurer 2 - Zimmerm. 1 - Dachdecker 4 - Steinhauer 3 - Böttcher 6 - Tischler 4 (1 Glaser) - Drechsler 1 - Schuster 4 (+3Ges.) - Schneider 9 (+1Ges.) - Weber 18 (+3Ges.) - Korbmacher 2 - Müller 1 (+1Ges.) - Bäcker 1 - Roßkämmer 1
 
Neue Berufe erscheinen bzw. weiten sich aus. Erstmals erscheint ein Drechsler; Dachdecker und Korbmacher haben Zulauf. Vor allem erstaunt der weiterhin rapide Anstieg der Weber (18), deren Zahl sich in 10 Jahren verdoppelt hat - sie benötigen keine Konzession, weil der Bedarf an Ware riesig ist, z.B.wird das Gesinde der Bauern teils in Linnen etc.entlohnt. Die anderen Berufe stagnieren oder nehmen nur bescheiden zu. Der Roßkämmer in Wankendorf handelt mit Pferden.
 
Das Webergewerbe vererbte sich vom Vater auf den Sohn. Ein Sohn erklärt ..., daß sein Vater ihm das Webertau überlassen habe (1811). Unter Webertau versteht man einen einfachen Webstuhl.
 
6. 19. Handwerker nach der Vz von 1864
 
Handwerker im ehemals adligen Gut Depenau nach der Volkszählung von 1864
 
Haupthof Depenau
 
1) Heinrich Tanck Grobschmied 55 J. 5.Hofkate
2) Bernhard Köpke Zieglermeister 50 J. 6.Ziegelei
3) Ernst Matz Böttcher 19 J. 7 .Meierei
4) Jochim Osterhof Unterböttcher 17 J.
5) Christian Köpke Zimmermann 63 J. 8.Hofkate
6) Carl Möller Däcker 72 J. 8.Hofkate
 
Depenauer Mühle
 
7) Wilhelm Sebelin Müller, Besitzer 42 J. 1.Mühlengeb.
8) Emil Kreh Müllergeselle 25 J.                  "
9) Carl Pinn Müllergeselle      25 J.        "
 
Gut Horst
 
10) Christian Bornhöved Böttcher 25 J. 2.Pächterhaus
11) Joachim Fick Grobschmied 47 J. 7.Hofkate
12) August Schmiede-Ges. 19 J.       "
13) Carol. Schmidt Rademacher 56 J. 10.Hofkate Horsterfelde
14) Ernst Schmidt Radem.-Geselle 24 J.            "
15) Christian Schmidt Radem.-Lehrlg. 16 J.
 
Gut Nettelau
 
16) Hans Duncker Böttcher 22 J. 1.Herrenhaus
 
Gut Löhndorf
 
17) Hinrich Schmidt Rademacher 26 J. 1.Herrenhaus
18) Johann Joost Hasselschneider 64 J.
19) Johann Hansen Schmied 32 J. 2.Schmiede
20) Joachim Wrede Schmied-Geselle 25 J.          "
21) Ernst Kroll Böttcher 21 J. 3.Meierei
22) Claus Lütjohann Weber 19 J. 10.Köllingbeck
 
Dorf Stolpe
 
23) Carl Witten Schuster 25 J. 2.Kate, Kleinmoor
24) Heinrich Schulz Müllergeselle 35 J. 4.        Mühlenberg
25) Ernst Busch Glaser 35 J. 4.  "            "
26) Detlef Sievers Weber 39 J. 5.  "            "
27) Hinrich Kahl Böttcher 53 J. 5.  "            "
28) Asmus Sieck Tischler 57 J. 6.  "  , Kastenberg
29) Joh.Hinr.Riecken Weißbäcker 64 J. 7. Hufengeb., Pfeifenkopf
30) Friedr.Wolfram Bäcker-Ges. 7.        "
31) Emil Schyth Bäcker-Lehrlg.
32) Heinrich Suhr Grobschmied 35 J. 10.Schmiede
33) Friedrich Gloe Schmiedegeselle 35 J. 10.      "
34) Claus Tietjen Weber 45 J. 14.Kate
35) Johann Horst Schuster 43 J. 15.  "
36) Hans Tietjen Rademacher 66 J. 21.  "
37) Marx Schümann Weber 63 J. 22.  "
38) Georg Stamer Grützmacher 62 J 22.  "
39) Hans Tietjen Schuster 41 J. 24.  "
40) Carl Bauer Maler 34 J. 25.  "
41) Johann Tietjen Schneider 42 J. 25.  "
42) Zacharias Köhnke Tischler 68 J. 31.  "
43) Johann Duggen Böttcher 39 J. 36.  "
44) Asmus Tietjen Weber 56 J. 36.  "
45) Hans Horst Maurer 35 J. 37.  "
46) Asmus Horst Tischler 38 J. 37.  "
47) Hinrich Lütjohann Steinhauer 41 J. 40.  "
48) Hans Schlüter Schuster 36 J. 43.  "  , Neuenbrück
49) Friedrich Harms Böttcher 59 J. 43.  "  ,        "
50) Johann Lütjohann Schuster 48 J. 45.  "  ,        " (?)
51) Claus Schlüter Schustergeselle 40 J. 45.
52) Georg Schlüter  Weber 46.  "
53) Hinrich Freehse Schneider 55 J. 60.  "  , Kielerkamp
54) Hans Tietjen Weber 52 J. 62.    , Kielerkamp
55) Claus Tietjen Weber 31 J. 62. Abn.Kate, Kielerkamp
56) Hans Vohs Weber 36 J. 66.  "  , Mißmaaßen
57) Claus Vohs Weber 34 J. 70.  "  ,          "
58) Claus Priehs Schuster 31 J. 73.  "  , Brammerberg
59) Hans Schlüter Weber 55 J. 78.Dorfkate                                 
60) Johann Theden Glaser 28 J. 84.Abnahme-Kate
61) Claus Lütjohann Schneider 29 J. 86.Dorfkate
62) Hinrich Lantau Weber 56 J. 87.  "
63) Carl Köhnke Webergeselle 25 J. 87.  "
64) Hans Kruse Weber 49 J. 88.  "
65) Johann Schlüter Webergeselle 88.  "
66) Johann Lütjoh. Weberlehrlg.
 
Wankendorf
 
67) Johann Riecken Däcker 30 J. 9.Dorfkate
68) Joachim Schnack Tischler 57 J. 13.  "
69) Hinrich Busch Tischler 42 J. 13.  "
70) Johann Schlüter Schuster 15.  "
71) Hans Schlüter Dachdecker 59 J. 16.  "
72) Christian Harms Weber 38 J. 17.  "
73) Andreas Duggen Maurer 44 J. 17.  "
74) Hinrich Sievers Schuster 39 J. 19.  "
75) Johann Oldenburg Böttcher 44 J. 21.  "
76) Claus Schlüter Pantoffelmacher 67 J. 24.  "
77) Johann Schnack Schuster 43 J. 26.  "
78) Asmus Schlüter Rademacher 48 J. 27.  "
79) Christian Tietjen Rademacher 33 J. 31.  "
80) Hans Mi(e)hs Weber 49 J. 32.  "
81) Christian Sieck Pantoffelmacher 46 J. 32.  "
82) Claus Petersen Weber 68 J. 34.  "
83) Hans Schlüter Webergeselle 34.  "
84) Claus Petersen Schuster 30 J.
85) Christian Fr.Riecken Weber 26 J. 36.  "
86) Joh.Dieder.Riecken Sattler 31 J. 36.  "
87) Ludwig Japp Weber 36 J. 39.  "
88) Hinrich Riecken Tischler 40 J. 40.  "
89) Hans Riecken Dachdecker 45 J. 40.  "
90) Doris Eggers, verh. Schneider(in) 35 J. 42.  "
91) Asmus Lütjohann Steinhauer 40 J. 43.  "
92) Hans Lütjohann Däcker 34 J. 44.  "
93) Andreas Vohsgrau Schneider 38 J. 46.  "
94) Carl Kruse Schuster 39 J. 47.  "
95) Friedrich Lütjohann Schuster 47 J. 55.  "  , Kölling
96) Carl Sieck Schneider 53 J. 55.  "  ,    "
97) Nicolaus Kummerfeld Schneider 79 J. 76.  "
98)    Johann Riecken             Steinhauer 52 J.      80.  " 41
 
 
Es fehlen die Daten der Katen / Gebäude 64-66
_
Schmiede 4 (+ 2 Ges.) - Rademacher 5 (+ 1 Ges.) - Ziegler 1 - Maurer 2 - Zimmerm.1 - (Dach-) Decker 5 - Steinhauer 3 - Böttcher 7 - Tischler 6 - Drechsler / - Glaser 2 - Maler 1 - Schuster 11 (+ 1 Ges.) - Sattler 1 - Schneider 7 (darunter 1 Schneiderin) - Weber 18 (+ 3 Ges.) - Pantoffelmacher 2 Müller 1 (+ 2 Ges.) - Grützmacher 1 - Weißbäcker 1 (+ 1 Ges.)
 
Schmiede u. Böttcher mehren sich leicht, weil die ehem.Meierhöfe aufrüsten. Seltsam erscheint, daß es immer nur einen Zimmermann und nur ein oder zwei Mauermänner gibt. Erklärung vielleicht: Die meisten Gebäude sind "herrschaftlich", d.h., sie gehören der Gutsherrschaft; im übrigen herrschen immer noch Fachwerk, Lehmwände und Strohdach vor. Allenfalls Backhäuser, Schmiedegeb. oder Neubauten werden neuerdings hart gedeckt. Neu sind "Nur"-Glaser, Maler und Sattler. Die Dachdecker haben sich in der Zahl gut gehalten. Der Drechsler ist ausgeschieden. Erstmals findet sich ein weiblicher Handwerker (Doris Eggers, verh., Schneiderin).
 
Die Gesamtbevölkerung des Gutes beträgt 1 838  Einwohner. Sie gliedert sich wie folgt auf:
Haupthof Depenau (187) - Mhf.Horst (83) - Mhf.Nettelau (64) - Mhf.Löhndorf (149) - Stolpe (710) - Wankendorf (645)
92 Handwerker incl.Gesellen, aber ohne Lehrburschen, kümmern sich um die Bedürfnisse der Gutsbewohner.
 
Genannt seien sonstige Tätigkeiten, zumal auf den Höfen:
Gutsinspektor, Verwalter, Schreiber, Erzieher(in), Haushälter(in), Hausmädchen, Kindermädchen, Köchin, Jäger, Scheunenvogt, Nachtwächter, Knecht, Gärtner, Kuhhirte, Kutscher, Meierei-Haushalter, Lehrmeierin, Meiereimädchen, Balgenmädchen, Schweinehirt, Tagelöhner, Polizeidiener, Schäfer, Hasselschneider (biegsame Haselruten als Material zum Korbflechten), Holzvogt (Aufseher im Walde und bei Waldarbeiten), Handelsmann, Makler, Lehrer, Hausierer, Fischer, Hebamme, Gänsehirte, Pantoffelmacher, Musiker, Saatzüchter, Cigarren-Fabrikant (in Handarbeit), Höker (Handel mit allem, was die Dorfbewohner für ihre Haushalte benötigten)
 
7. 20. Tabellarische Übersichten 
 
B e r u f e 1655-1800 1824 18351 1835 1845 1864      
Depenauer Glashütten
Glasmacher          2 - - - - -
Köhler 2 - - - - - 
Kleinschmied 1 - - - - -
Gut Depenau gehörig
Ziegler *2 1 1 1 1 (+1)6 1
Müller * 1 1 1 (+2) 1 (+1) 1 (+2)
Brenner * 1 1 1 - -
Fischer * 1 1 1 1 1
Bauberufe
Maurer 1 1 1 1 2 2
Zimmermann 4 1 1 2 (+1) 1
Dachdecker - - - 1 4 5
Glaser 1 - 1 1 1 2 
Landwirtschaftlicher Bedarf
Schmiede 8 2 2 2 (+2) 3 (+2) 4 (+2)
Rademacher 2 2 (3)5 4 4 4 5 (+1)
Stellmacher 1 - - - - -
Böttcher 3 1 4 6 6 7
Sattler - - - - - 1
Häuslicher Bedarf
Schuster 5 6 (7) 5 4 4 (+3) 11 (+1)
Schneider 11 7 (8) 10 10 9 (+1) 73
Tischler 3 3 24 24 (+1,+2) 44 6
Drechsler - - - - 1 1
Maler - - - - - 1
Stuhlmacher 1 - - - - -
Weber 8 3 (6) 6 12 (+3,+3) 18 (+3) 18 (+3)
Dienstleistung / Nahrungsmittel
Krüger 2 2 2 2 2
Höker 1                          1 1                          1                          1                                                                                                                                 
Weißbäcker 1 1 1 1 1 (+1)
Sonstige Tätigkeiten
Grützmacher - - - - 1
Zigarrenfabrikant - - - - 1
Musiker - - - -
Handelsmann - - - - 1
Hausierer
Pantoffelmacher - - - - 2
Korbmacher - - 1 2
Steinhauer - - 1 3 3
Pferdehändler - - 2 1 1
Schäfer - - - - 1
Saatzüchter - - - - 2
Lehrer 2 2 2 2 2 (+
Polizeidiener7 1 1 1 1 1
 
 
1) 1835: a Konzessionierten-Liste, b Volkszählung
2) 1655-1800 Müller, Brenner, Fischer, Ziegler werden extra aufgezählt, soweit bekannt
3) unter 7 Schneidern eine Schneiderin!
4) davon jeweils 1 Glaser
5) 1824 konzessionierte, in Klammern mit unkonzessionierten Handwerkern (...)
6) mit Gesellen, mit Lehrlingen (+...,+...)
7) bzw. Landreuther etc.
 
Bevölkerung 1803 1835 1845 1864
Haupthof Depenau 95 176 209 187
Meierhof Löhndorf 26 135 112 149
Meierhof Horst 37 83 59 83
Meierhof Nettelau 37 36 38 64
Stolpe 293 608 723 710                                                                                                                                                                                                                   
Wankendorf 287 523 614 645
 
Gesamtbevölkerung1 775 1 552 1 755 1 838
 
1) Gemäß der verschollenen Vz 1822 : 1 300 Einwohner - in Texten erwähnt
 
7. 21. Das Heraufkommen der "Gewerbefreiheit"
 
Viele neue Berufe erscheinen in den Listen der Volkszählungen. Sie zeigen, wie mit den steigenden Bedürfnissen der Bewohner sich die Tätigkeiten auffächern und Dienstleistungen neben die alten Kernberufe treten. Und natürlich entsteht bei ansteigender Bevölkerung der Druck, jede Gelegenheit zu ergreifen, seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
 
Zwischen den beiden letzten hier angesprochenen Volkszählungen von 1845 und 1864, wenn nicht schon vorher, hatten die beiden Ständeversammlungen von Schleswig und von Holstein festgestellt, daß Neuregelungen in der Gewerbepolitik dringend notwendig seien. 1844 brachte Graf Reventlow-Jersbeck vor der Holsteinischen Ständeversammlung den damaligen Zustand auf den Punkt:
"Der Handwerksbetrieb ist in der vollkommensten Unordnung im Lande, es ist ein Zustand der Gesetzlosigkeit und der Rechtlosigkeit, viele Rechte werden gekränkt, ja es gibt kaum eine Gesetzmäßigkeit, da die Gesetze, welche existieren, so unpractisch sind, daß sie nicht gehalten werden können ... Wir wissen es alle, daß factisch bei uns eine Gewerbefreiheit besteht, dieselbe ist aber durchaus principlos, hunderte von Handwerkern sind concessioniert und eben so viele treiben sich herum, ohne Concessionen zu haben." 42
_Ein neuer Gesetzesentwurf sollte einen neuen Ausgleich der gegensätzlichen Interessen von Stadt und Land treffen. Zum Schutz des städtischen Handwerks sollte ein verändertes Konzessionssystem beibehalten werden, während das ländliche Handwerk steuerlich stärker belastet werden sollte, " um zu verhindern, daß Handwerker aus der Stadt in die Landdistrikte übersiedelten und deren Überfüllung verstärkten ..." Auf die Frage, warum es so viele unkonzessionierte Handwerker auf dem Lande gab, lautete die Antwort des Etatsrates Esmarch:" Der Grund, warum sie toleriert würden, liege theils in Mitleidsrücksichten, theils in dem Mangel an gehöriger Aufsicht, theils in der Annehmlichkeit, welcher dieser Zustand den Landbewohnern gewähre." 43
_Genau dieser Eindruck konnte auch in der Betrachtung der Listen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt entstehen: Stärker als die Einwohnerzahlen stieg im Verhältnis die Zahl der Handwerker, welche in Konkurrenz zueinander ihr Auskommen suchten. Andererseits nahm die Zahl der Einwohner zu, die Lohn und Brot nicht mehr in landwirtschaftlicher Tätigkeit fanden und auf andere Einkommensquellen sinnen mußten.
Viele Einheimische verließen ihre Heimat, um anderswo ihr Glück zu probieren.
Nach vielem hin und her, nach dem mißglückten Krieg der Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark, der seine Fortsetzung im Feldzug des Deutschen Bundes gegen Dänemark fand, "brachten erst die völlig veränderten politischen Verhältnisse durch den Anschluß an Preußen eine zeitgemäße Lösung im Jahre 1867".
Eine 16 Paragraphen umfassende Verordnung durchschlug gewissermaßen den Gordischen Knoten
allen bisherigen Wirrwarrs und schuf das, was wir heute die Gewerbefreiheit nennen. Alle bisherigen Beschränkungen wurden aufgehoben. Es gab keine Unterschiede zwischen Landhandwerkern und städtischem Handwerk mehr. Damit konnte jedermann sein handwerkliches Können, seine unternehmerischen Fähigkeiten an jedem Ort begründen und ausweiten. Das altehrwürdige Zunftwesen hatte ausgedient und machte später einer modernen Handwerksordnung Platz.
 
Jochim Hinrich Schnack - Tafel
 
8. 21. Weitere Handwerkerlisten aus den Dörfern Stolpe und Wankendorf nach 1867
 
Wankendorf:
Bei Erwerb einer Eigentumskate (Erbe oder Kauf : Jahresangabe, aber nur nach 1864 - und unter Ausschluß der Liste von 1894 als Handwerker genannt: 44
 
1879 Joh.Aug.D.Petersen, Dachdecker
  ?  Asmus Fr.Riecken jun., Dachdecker
  ?  Johann Riecken, Dachdecker
  ?    Johann Schlüter, Schuster
1873 Andreas Duggen, Maurer
1868 Hinrich Schumacher, Weber
    ?  Hans Tietgen, Schneider
 
Bei Parzellenverkäufen an landlose Insten (unter 62 anderen) werden 1894 auch 19 Handwerker genannt: 45
 
Carl Tietgen, Maurer
Andreas Voßgrau, Schneider
Hans Stender, Stellmacher
Christian Gloe, Schuhmacher
Hans Beckmann, Maurer
Heinrich Busch, Tischler
Hinrich Theden, Glaser
Heinrich Bruhs, Bäcker
Heinrich Möller, Maler
Johann Riecken, Sattler
Carl Riecken, Tischler
Christian Theden, Dachdecker
Friedrich Blunck, Schmied
Wilhelm Gloe, Schuhmacher
Diedrich Langmaack, Müller
Claus Duggen, Maurer
Johann Riecken, Dachdecker
Wilhelm Löhndorf, Schlachter
Christian Lütjohann, Schuhmacher (Kölling)
 
Leider gibt es keine unter diesem Titel angelegten Namenslisten der Handwerker im Gut Depenau ausgangs des 19.Jahrhunderts und des gesamten 20.Jahrhunderts, es sei denn versteckt auf den Dachböden der Ämter. Nur Zufallsfunde wie der über Wankendorf (s.o.) geben (unvollständige) Daten her.
 
In der Stolper Schulchronik werden, wenn auch keine Namen, so doch immerhin Zahlen genannt:
 
- 1904: "An Handwerkern wohnen im Dorfe 1 Schmied , 3 Sattler, 1 Korbmacher, 2 Stellmacher, 6 Schuhmacher, 4 Tischler, 2 Weber, 2 Maler, 2 Bäcker, 2 Maurer, 1 Steinhauer, 1 Schneider, insgesamt 23. Von diesen arbeiten der Schmied und ein Stellmacher mit je 2 Gehilfen, alle übrigen aber ohne Hilfe.
1 Landinste betreibt Schäferei. Die Milch wird von den Landleuten einem Meiereibesitzer geliefert. Mit Kolonialwaren handeln 5 Krämer. 2 Gastwirtschaften sind vorhanden."
 
- 1929: "Von den Bewohnern sind 21 Handwerker, 5 Gastwirte, 7 Höker, 7 Beamte und außerdem sind 31 in eigener Landwirtschaft tätig. 4 Gewerbebetriebe: 1 Ziegelei, 1 Meierei, 1 Mühle u.1 Fischerei.
Von den Handwerkern sind: 2 Maler, 2 Schlachter, 4 Schuster, 1 Schmied, 1 Stellmacher, 2 Sattler, 1 Tischler, 2 Schneider, 2 Schneiderinnen, 2 Maurer, 1 Schlosser u. 1 Gärtner." 
 
 
9. 22.
Handel und Gewerbe
im Lichte einiger Gerichtsprotokolle in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
 
Im Zusammenhang dieser Arbeit, die sich in erster Linie mit dem Handwerk befaßt, ist ebenfalls interessant, welchen Gesetzen Handel und Gewerbe auf den Dörfern unterworfen waren.
Alle Bauern des Gutes waren z.B.zwangspflichtig gegenüber der hiesigen Mühle, ebenso gegenüber der hier ansässigen Schmiede. Der Pfeifenkopf-Wirt besaß die Kruggerechtigkeit und das Monopol des Handels mit Hökerwaren über beide Dörfer. Außerdem hatte er die Konzession als Weißbäcker. Privatpersonen war es nicht erlaubt, kleineren Gruppen im eigenen Haus zum Tanz aufzuspielen oder diesen Bier und Schnaps auszuschenken. Das eine durfte nur der Krugwirt, jenes der konzessionierte Musikant ausschließlich bei offiziell genehmigten Anlässen in dafür vorgeshenen Räumen, im Krug oder beim "Erntebier", welches von Jahr zu Jahr umgehend bei den Bauern gefeiert wurde.
Trotz strenger Regeln versuchten Privatpersonen immer wieder, diese zu umgehen, um sich etwas dazu zu verdienen. Es scheint so, daß, vielleicht aus Neid, die Regelübertretungen meist den indirekt Geschädigten hinterbracht wurden, welche sogleich vor dem Gutsgericht klagten. Uns liegen aus der Arbeit an der Riecken-Chronik einige Beispiele vor. In 18 Bänden mit Gerichtsprotokollen ist davon auszugehen, daß noch viele solcher Fälle "der Entdeckung harren"!
Der Landhandel wurde von den Städten aus betrieben. Über den Pfeifenkopf-Wirt heißt es, daß "er vor der Zeit der Eisenbahn die benötigten Waren über weite Strecken von Plön, Kiel und Neumünster mit Hilfe eines Gespannes schwerer Pferde herbeigeholt habe." Der Hausierhandel mit Landesprodukten und Gartenfrüchten war erlaubt [aber wohl nicht frei Haus, s.u.]
 
LAS 125.3 Nr. 13, S. 182 - 183 3.Mai 1846
 
Causa 20 Denunciation des Hökers Riecken zum Pfeifenkopf wider den Landinsten Claus Schlüter zu Stolpe wegen unbefugter Treibung der Hökerei.
 
Der Höker Riecken zum Pfeifenkopf trug klagend wider den Landinsten Claus Schlüter vor, ungeachtet erst mittelst Erkenntnisses vom 11. Febr. d. J., mehreren Depenauern und namentlich auch dem Citaten Schlüter bei Vermeidung einer Brüche von 5 - 20 Rthl. die Treibung von Hökerhandel untersagt worden, habe Citat gleichwohl wiederum Käse und Tabak, und zwar an Citanten selbst, der diese Artikel durch den Weber Tietgen und einen seiner Leute habe fordern lassen, verkauft, weshalb er auf Erkennung der angedrohten Brüche antrage. Schlüter leugnete, Tabak an irgend jemand verkauft zu haben, gestand jedoch ein, Käse aus seinem Hause verabfolgt zu haben, indem er der Meinung gewesen, daß, weil er einen Hausirschein besitze, er auch selbst Waren aus seinem Hause verkaufen dürfe. Auf den Vorschlag des Gerichts nahm Citant seinen Antrag auf Bestrafung zwar für diesesmal zurück, wenn Schlüter nur für die Zukunft sich jedes unerlaubten Hökerhandels enthalten und sich dem unterwerfen wolle, daß derselbe in die höchste wider ihn angedrohten Brüche, bei dem nächsten erhalten Contr.....tionsfall verurtheilt werde.
 
Schlüter versprach für die Zukunft, sich jeder unerlaubten Hökerei zu enthalten, und ward ihm vom Gerichte abermals angedroht, daß er bei der nächsten Contr...tion..... in 20 Rthl. Brüche werde verurtheilt werden. 46 [Aus der Riecken-Chronik, Teil 4]
 
LAS 125.3 - Nr.15  S.153 - 155
 
5. Mai 1852
 
Causa 24 Untersuchung wider die Wittwe Magdalena Riecken in Wankendorf und ihren Sohn Joh. Hinr. Riecken wegen unbefugten Betreibens einer Hökerei
 
 
 
Unter Bezugnahme auf eine mündliche Anzeige des Herrn Böhme betr. unbefugte Hökerei, welche ........ haltenden Wittwe Magdalena Riecken in Wankendorf betrieben wurde, sistirte sich hier selbst der Bauernvogt Hans Hinrich Schlüter aus Wankendorf, producirte die den Acten beigefügte obrigkeitl Bekanntmachung vom 24. März d. J. und bemerkte, daß selbige seit dem Tage ihrer Erlassung bis jetzt bei ihm im Hause angeschlagen gewesen, außerdem aber der beteiligten durch den Gerichtsboten Petersen speciell injuagirt sein werde, daß sie sich der Hökerei zu enthalten, was sie aber nicht berücksichtigt. Um dies zu beweisen, bitte er um Vernehmung des Arbeitsmannes Carl Schlüter und des Schusters Friedr. Lüttjohann, welche er als Zeugen producirte.
 
Benannte Zeugen wurden hierauf vorgelassen, einzeln abgehört und deponirt nach Aufforderung, ihre Aussagen so einzurichten, daß sie solche erforderlichen Falles zu beeidigen im Stande. Nachstehendes, und zwar der Zeuge Schlüter: Er heiße Matthias Carl Hans Schlüter, sei 62 Jahre alt, Arbeitsmann und derzeit Witwer, und er habe, da man ihn zur Aussage auffordere, in ..... Frage ...... Sache nachstehendes mitzuteilen:
Vor ungefähr 3 Wochen sei der sich bei seiner Mutter Magdal. Riecken aufhaltende 25 - 26 jährige Joh. Hinr. Riecken [der spätere Jäger zu Stocksee] zu ihm ins Haus gekommen, und habe ihm
vorstellig gemacht, daß man es ihm verstatte, seinen Namen mit aufzuschreiben, er in der Folge allerlei Waren im Dorfe selbst bei seiner Mutter werde beziehen können, indem er von einem zu errichtenden Vereine gesprochen, wahrscheinlich auf Veranlassung eines an seine Mutter erlassenen Verbotes, welche sich seit Jahren mit dem Verkaufe von allerlei Waren abgegeben.
Solchergestalt habe er selbst wahrscheinlich Kaffeebohnen, Syrup und noch andere Sachen von ihr bezogen und müsse, wenn er die Wahrheit reden solle, bekennen ........ des jungen Riecken fortwährend geschehen. So habe er, und zwar gegen baare Bezahlung Syrup, Kaffee, Thran, Salz u. ...... bei ihr geholt, namentlich vor 8 Tagen und glaube, daß man noch sonstige Sachen bei der Riecken erhalten könne.. Zeuge bat, daß ihm sein ..... und Versäumniß mit ..... werden möge. 2. der Zeuge Lüttjohann Er heiße Hans Friedr. Lüttjohsnn, sei 34 Jahre alt, Familienvater u. wohne in Wankendorf. Die verw. Riecken anbelangend, habe es seine Richtigkeit, daß solche schon seit einigen Jahren Hökereigeschäfte betrieben, und erinnere in Person, Kaffee, Zucker, Zichorien u. Tabak bei ihr eingekauft zu haben, welche Gegenstände er theils selbst geholt, theils durch andere holen lassen. Neuerdings habe Joh. Hinr. Riecken, Sohn der beteiligten, einen sog. Verein stiften wollen, und am Papier des Müllers Carstens in der Rendswührener Mühle dargezeigt, worin bemerkt, daß alle Waren jetzt um etwas wohlfeiler als früher bezogen werden könnten. Er habe indessen seit der Zeit nichts wieder bezogen, obgleich er sich anfangs dem Verein beizutreten bereit erklärt, und zwar aus Besorgniß, daß ihm dies Unannehmlichkeiten bereiten könne. Er bitte, daß ihm für sein W........ verziehen werden möge. 47 [Aus der Riecken-Chronik, Teil 2]
 
LAS  Nr125.3, Band 13, S. 64/65                                                                                         
15. Okt. 1845
 
Causa 52  Untersuchung wider den Bauernvogt Asmus Friedr. Riecken in Wankendorf, wegen unbefugter Treibung der Krugwirtschaft
.
 
In Anleitung einer eingegangenen Beschwerde des Gastwirths und Hökers Riecken im Pfeifenkopf wider den Bauervogt Asmus Riecken in Wankendorff war letzterer auf heute vorgefordert und erklärte nach Mittheilung:
 
Er sei seit 33 Jahren Bauervogt in Wankendorff und leugne, Krugwirtschaft zu treiben und getrieben zu haben. Indessen wolle er damit nicht in Abrede gestellt haben, gelegentlich einen Schnaps für Geld zu verschenken, was sich jedoch auf bestimmte Veranlassungen beschränke. Dergleichen sei es, wenn die jungen Leute im Dorfe mit gutsherrschaftl. Bewilligung, was etwa 3, auch wohl 4 mal im Jahr der Fall gewesen, Lustbarkeit in seinem Haus gehabt. Ferner sei es Gewohnheit, daß, wenn die Bauerschaft versammelt auch Schnäpse an die, welche sich eingefunden, verschenkt würden, und wären dergleichen Zusammenkünfte gemeiniglich auf die Erbpächter beschränkt; nur in höchst seltenen Fällen wären auch andere Leute einberufen. Die ältesten Leute im Gute würden bezeugen können, daß jenes ihm zum Vorwurf gemachte Schenken stattgefunden, und würde er nöthigenfalls darthun können, daß seine Vorgänger im Amte, die beiden Sieck*, es noch ärger gemacht. VGE 48  [Aus der Riecken-Chronik, Teil 1]
 
[*Anmerkung: Die beiden Sieck waren vor Tietgen Vollhufner auf der Stelle "to'n olen Soot"]
 
LAS 125.3 Nr.13, S.207/208
Geschehen Depenau, den 5. August 1846
 
Im Beisein der Gerichtsbeisitzer Erbpächter Asmus Theeden von Puckrade und Daniel Heinr. Adolph Badding von Jägersberg
 
 
 
Causa 38 Untersuchung wider den Landinsten Hans Christian Riecken zu Wankendorf, wegen unbefugten Haltens einer Nachhochzeit
 
In Anleitung eingegangener Beschwerde der Gutsobrigkeit, betr. die Abhaltung eines Gelages am 14. Juni, dessen sich der Landinste Hans Riecken in Wankendorf in Uebertretung einer polizeilichen Ordnung schuldig gemacht, vorgedachter Riecken auf heute vorgeladen, und erklärte derselbe nach Ermahnung zur wahrhaften Aussage Nachstehendes:
 
Er heiße Hans Christian Riecken, sei Landinste in Wankendorf, 49 Jahre alt, und müsse einräumen, sich der Übertretung des in Frage stehenden Verbotes, welches ihm neben der Denunciation durch Verlesung mitgetheilt wurde, schuldig gemacht zu haben. Zu seiner Entschuldigung glaubte er anführen zu können, daß das in Frage stehende Verbot nicht zu seiner Kunde gekommen.
Hierauf ward der Gerichtsbote Petersen hereingerufen, und erklärte auf seinen geleisteten Amtseid, daß das in Frage stehende polizeiliche Verbot nicht allein auf dem Holzberge, sondern  auch im  Pfeifenkopf und  sonst  im Gute gehörig offizirt worden.
Darauf ward erkannt, und zwar in Erwägung, daß sich Citat Riecken der in Frage stehenden Verbots Übertretung wirklich schuldig gemacht, daß Hans Christian Riecken wegen verbotener Abhaltung eines Tanzgelages zu einer Brüche von 8 Rbthl zu verurteilen, sowie zur Bezahlung der nebenverzeichneten Kosten VMW, und ward demselben die Bezahlung der Brüche inner-halb 3 Wochen zur Pflicht gemacht.
49  [Aus der Riecken-Chronik, Teil 1]
9. 23.
Handwerker-Familien
 
Vz 1803
Nicolaus Busch *1740 oo Sophia Magdalena Huneke +1823, 66 J. Rüsch,
Tischler - Meierhof Horst / Rüsch
Kinder: Aug.Hermann (16), Joh.Hinr.Chr.(14) +1807, 18J., Rüsch, Carl Martin (6)
1823 2 Kinder.
August Herm.Busch, Mauermann bei Copenhagen -
Carl Martin Busch, Tischler in Dassow / Mecklenburg (vorübergehend) -
 
Vz. 1835
Carl Martin Busch *1797 oo Anna Burgwaldt
Tischlermeister - Eigenkätner - Arbeitsmann in Plön
wohnhaft: Mühlenberg
Kinder: Carl - Johann - Joachim - Dorothea - Ernst - Diedrich - Christian -
Helma Riecken, Mädchen - Carl Henne, Geselle - Heinr.Jensen u. Claus Braasch, Lehrlinge
 
Vz. 1845
Carl Martin Busch *1797 Ascheberg oo Anna Burgwaldt *1801 Dersau
Tischler Glaser - Katenbesitzer
Kinder: Carl (24) - Friedr.(21) - Dorothea (19) - Ernst (16) - Dieder.(13) - Christian (11) - Adolf (9) - Wilhelm (6) - Johanna (3)
 
Vz. 1864
Ernst Busch *1829 oo Anna Horst Stolpe
Glaser Eigenkätner Mühlenberg
Kinder: Friedrich, Anna, Regine, Johann
 
Carl Busch *1821 unverheiratet
Hausierer Eigenkätner Mühlenberg
 
Hinrich Busch *1822 Mühlenberg oo Margarete ... *1829 Schmalensee
Tischler - Wankendorf
Kinder: Hans (11) - Johann (9) - Asmus (7, alle Mübg.) - Christian (6) - Magdal.(4, beide Ahrensbök) - Ernst (3) - Cathr.(., beide Wdf.)
 
[Tgl. Claus Hinr.Busch, Holländerei Dep.oo Soph.Cath.Groth; Marg Elisab.Busch oo 1819 Holländerknecht u .Schuster-geselle Dep.Hans Joach.Brust] 50
________________________________
Adolf Heinrich Riecken *1930 Wdf. oo Liesa Würffel
Tischlermeister, Bau-u.Möbeltischlerei in Stolpe
Kinder: Helmut, Brigitte, Inge, Martin
Helmut und Martin sind ebenfalls Tischlermeister mit ausgezeichneter Qualifikation
 
Eltern:
Heinrich Friedrich Riecken *1889 Wankendorf  +1989 Stolpe, Tischlermeister in Stolpe
oo Magdal.Stührwoldt *1898 Enkendorf (Voreltern: Kunstdrechsler, Schmiede aus Franken, s.o.)
Kinder: Emmi (*1924), Adolf Heinr.(*1930)
 
Großeltern:
Carl Diederich Riecken *1856 Wdf. +1936 Tischler
oo 1885 Magd.Dor.Westphal, 11 Kinder
 
Urgroßeltern:
Hinrich Friedrich Riecken *1820 Wdf. +1911 Wdf., Inste u.Höker
oo 1849 Dor.Soph.Lütjohann, 4 Kinder
 
Ururgroßeltern:
Hinrich Friedrich Riecken *1791 Wdf. +1868 Wdf., Landinste, Saatzüchter, Musikus
oo 1816 Dor.Elisab.Theden (To.Vollhufner Marx Fr.Theden "Op de Wach" St.)
Kinder u.a.: Hinr.Fr.*1820, Claus Diederich - Zigarrenfabrikant, Asm.Fr. - Musikus
 
Weitere Voreltern:
a) Claus Fr.Riecken, *1768 Wdf. Landinste u.Zeitpächter seit 1806
b) Hinr.Fr.Riecken, *1709 Wdf. Vollhufner u.Bauervogt in Wankendorf 51
 
Handwerker aus alteingesessenen Familien stammen häufig von Bauernstellen. Die Handwerker-Tradition innerhalb der Familien wird meistens über Generationen eingehalten - bis das Handwerk durch Fabrikation abgelöst wird und der Handwerker durch den Arbeiter.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
_ S.Göttsch, S.9-23, in: Mehl, Altes Handwerk (S-H)
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.205 u.211
_ LAS 125.3 - Bd.19,20 - Kontraktenbücher
_ Kock, Bilder aus dem Amt, S.52
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.168
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.
_ Karl-S. Kramer, "Volksleben in einem holsteinischen Gutsbezirk" - Wachholtz-Verlag - S.273
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.171
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.166
_ Kock, Bilder aus dem Amt, S.31
_ Kock, Bilder aus dem Amt, S.30 / 31
_ Kramer, Volksleben, S.287 / S.289
_ Kirchenbücher Bornhöved
_ Kirchenbuch, Sterberegister Nr.64, 1823
_ Kramer, Volksleben, S.291
_ Landesarchiv Schleswig, LAS 125.3 - Nr.19 -  S.148 ff
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film  Nr.672 / 185
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.185
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.187
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.187 / 188
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film  Nr.668 / 114
_ Kramer, Volksleben, S.285
_ Kramer, Volksleben, S.286
_ Kramer, Volksleben, S.288
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film Nr.668 / 115
_ Kirchenbücher Bornhöved
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film Nr.668 / 115
_ Kirchenbücher Bornhöved
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film Nr.668 / 115
_ Göttsch, S.21, in: Mehl, Altes Handwerk (S-H)
_ Kirchenbücher Bornhöved
_ Gutsarchiv Depenau
_ Kirchenbücher Bornhöved
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film Nr.668 / 114
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film Nr.668 / 115
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film Nr.668 / 115
_ LAS 125.3 - Bd.9 - Causa 21 - 1835
_ Gutsarchiv Depenau, LAS Film Nr.668 / 114
_ Kramer, Volksleben, S.277 / 278
_ Handwerker im Gut, Auszug: Vz 1845
_ Handwerker im Gut, Auszug: Vz 1864
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.201
_ Engling, Altes Handwerk (Plö), S.201
_ LAS 125.3 - Nr.32 - Schuld-u.Pfandprotokoll Wankendorfer Insten
_ Anlage zur Grundsteuermutterrolle der Gemeinde Wankendorf: "Verzeichnis derjenigen 
    Einwohner hiesiger Gemeinde [hier nur die Handwerker], welche [1894] von der Witwe
    Rücker verswchiedene Parzellen gekauft haben."
_ LAS 125.3 - Nr.13 - S.182 / 183 - Causa 20 / 3.5.1846
_ LAS 125.3 - Nr.15 - S.153 / 155 - Causa 24 / 5.5.1852
_ LAS 125.3 - Nr.13 - S. 64 / 65 - Causa 52 - Oktober 1845
_ LAS 125.3 - Nr.13 - S.207 /208 - Causa 38 - 5.8.1846
_ Kirchenbücher Bornhöved
_ Kirchenbücher Bornhöved

Aktuelle Version vom 23. Januar 2009, 18:39 Uhr

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