Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/259: Unterschied zwischen den Versionen
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zu Ranzau Aufnahme gefunden, sind aber unter König Friederich IV. einigen persönlichen Lasten unterworfen worden.<ref>Matthiä, Kirchenverf. in den Herzogth. I, 365.</ref> In Friedrichstadt hielten sie ihre Religionsübung in einem ihnen zuständigen Hause.<ref><tt>Corp. Const. III, 988.</tt></ref> In Rendsburg, wo sie sich zahlreicher angesiedelt haben, ward ihnen in dem sogenannten Neuwerk die freie Niederlassung zugestanden, und ihnen zugleich vor dem Thore auf dem Amtsgrunde ein Begräbnißplatz angewiesen. Die Erlaubniß, eine ordentliche Synagoge zu erbauen, wurde ihnen nicht sogleich gegeben, jedoch ihnen am 29. Juli 1732 erlaubt, in einer ihrer Wohnungen ein großes Zimmer dazu einzurichten, was auch alsbald geschah.<ref><tt>Corp. Const. III, 823, 987, 988.</tt></ref> Die hochdeutschen Juden in Glückstadt schlossen sich an die portugiesische Judengemeinde an, und diese Gemeinde besteht in neuester Zeit nur aus hochdeutschen Juden. Im Jahre 1783, nachdem acht Familien in einer Epidemie ausgestorben waren, verließen die letzten Portugiesen Glückstadt. Die Gemeinde zählte im Jahre 1800 etwa 120 Seelen.<ref>Witt, Säcularfeier zu Glückstadt. Glückstadt 1801. 4.</ref> Unter den in Glückstadt und Altona eingewanderten portugiesischen Juden waren übrigens nicht bloß Kaufleute, sondern auch mehrere Gelehrte.<ref>Falck, a. a. O.</ref> Die Rechtsverhältnisse der Juden haben in hiesigen Landen einen zwiefachen Charakter, denn sie betreffen theils ihre kirchliche und theils ihre bürgerliche Verfassung. In ersterer Beziehung erwähnen wir hier kurz, daß unter mehreren jüdischen Gemeinden in unserem Lande lange Zeit eine gewisse verfassungsmäßige Verbindung stattfand. So standen namentlich die drei Gemeinden in Altona, Hamburg und Wandsbeck mit einander in Verbindung, so daß die Synagoge in Altona wie eine gemeinschaftliche angesehen, und der Rabbiner in Altona von allen drei Gemeinden angenommen ward. Die Verbindung mit den Wandsbecker Juden dauert noch fort, während die Hamburger Gemeinde sich im Jahre 1812 von der Altonaischen getrennt hat, und beide nur einen gemeinschaftlichen Begräbnißplatz behielten.<ref>Schiff, Abschiedsrede bei der Aufhebung der zwischen den jüdischen Gemeinden zu Altona u. Hamburg 200jährigen Verbindung. Altona 1812.</ref> Wie in der Regel eine Judengemeinde <noinclude> | |||
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Aktuelle Version vom 22. Januar 2009, 17:11 Uhr
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zu Ranzau Aufnahme gefunden, sind aber unter König Friederich IV. einigen persönlichen Lasten unterworfen worden.[1] In Friedrichstadt hielten sie ihre Religionsübung in einem ihnen zuständigen Hause.[2] In Rendsburg, wo sie sich zahlreicher angesiedelt haben, ward ihnen in dem sogenannten Neuwerk die freie Niederlassung zugestanden, und ihnen zugleich vor dem Thore auf dem Amtsgrunde ein Begräbnißplatz angewiesen. Die Erlaubniß, eine ordentliche Synagoge zu erbauen, wurde ihnen nicht sogleich gegeben, jedoch ihnen am 29. Juli 1732 erlaubt, in einer ihrer Wohnungen ein großes Zimmer dazu einzurichten, was auch alsbald geschah.[3] Die hochdeutschen Juden in Glückstadt schlossen sich an die portugiesische Judengemeinde an, und diese Gemeinde besteht in neuester Zeit nur aus hochdeutschen Juden. Im Jahre 1783, nachdem acht Familien in einer Epidemie ausgestorben waren, verließen die letzten Portugiesen Glückstadt. Die Gemeinde zählte im Jahre 1800 etwa 120 Seelen.[4] Unter den in Glückstadt und Altona eingewanderten portugiesischen Juden waren übrigens nicht bloß Kaufleute, sondern auch mehrere Gelehrte.[5] Die Rechtsverhältnisse der Juden haben in hiesigen Landen einen zwiefachen Charakter, denn sie betreffen theils ihre kirchliche und theils ihre bürgerliche Verfassung. In ersterer Beziehung erwähnen wir hier kurz, daß unter mehreren jüdischen Gemeinden in unserem Lande lange Zeit eine gewisse verfassungsmäßige Verbindung stattfand. So standen namentlich die drei Gemeinden in Altona, Hamburg und Wandsbeck mit einander in Verbindung, so daß die Synagoge in Altona wie eine gemeinschaftliche angesehen, und der Rabbiner in Altona von allen drei Gemeinden angenommen ward. Die Verbindung mit den Wandsbecker Juden dauert noch fort, während die Hamburger Gemeinde sich im Jahre 1812 von der Altonaischen getrennt hat, und beide nur einen gemeinschaftlichen Begräbnißplatz behielten.[6] Wie in der Regel eine Judengemeinde
- ↑ Matthiä, Kirchenverf. in den Herzogth. I, 365.
- ↑ Corp. Const. III, 988.
- ↑ Corp. Const. III, 823, 987, 988.
- ↑ Witt, Säcularfeier zu Glückstadt. Glückstadt 1801. 4.
- ↑ Falck, a. a. O.
- ↑ Schiff, Abschiedsrede bei der Aufhebung der zwischen den jüdischen Gemeinden zu Altona u. Hamburg 200jährigen Verbindung. Altona 1812.