Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/230: Unterschied zwischen den Versionen
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Stadt eine freiwillige Collecte angestellt habe, und daß man bei der obwaltenden Vacanz des Rectorats und des Conrectorats zwei taugliche Männer bis auf der Bürger Gutachten für jene Stellen vorschlage. Es wurde für einen neuen Schulbau eine Commission erwählt. | |||
Allein die Stadtschule gerieth später sehr in Verfall. Der Rector Lüdeke starb am 7. April 1735. Sein Nachfolger wurde Johannes Cruse, seit 1725 Conrector, der aber schon am 8. Februar 1738 als Pastor nach Neuenbrok ging. Diese Umstände wurden die nächste Veranlassung zur Stiftung des Gymnasiums, die hauptsächlich ein Verdienst ist des damaligen Präsidenten der Stadt, des Regierungsraths Bernhard Leopold Volkmar von Schomburg, der gerade zu der Zeit, als Cruse sein Rectorat antrat, Präsident der Stadt geworden war. Er fand seine eifrigen Bemühungen für die Verbesserung der Stadtschule erfolglos und entwarf daher einen größeren Plan, „den er durch seine Beharrlichkeit und durch kluge Benutzung der Umstände für die damalige Zeit herrlich ausgeführt hat“. Dabei standen ihm nur geringe Hülfsmittel zu Gebote, denn die ganze jährliche Einnahme der Stadtschule betrug nicht viel mehr als 3500 Mark. Nachdem der Rector Cruse zum Neuenbroker Pastorate abgegangen war, trug der Stadtpräsident in einem umständlichen Bericht an die Regierung vom 6. Januar 1738 die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Verbesserung des Schulwesens in Altona vor und stellte dabei zwei Hauptpunkte auf, nämlich daß die Lateinische Schule zu einem Gymnasium erhoben, und daß der Rector in Wernigerode Eustasius Friedrich Schütze<ref>Man vergl. über ihn Bolten in den Kirchennachr. von Altona I, S. 118 ff.</ref> als Professor an demselben angestellt werden möge. Beide Anträge wurden durch ein Königl. Rescript vom 3. Februar genehmigt, und der Präsident von Altona zugleich beauftragt, den Rector Schütze möglichst bald nach Altona einzuladen, um mit ihm alles Nöthige zu bereden. Schütze kam darauf nach Altona, und nach sorgfältiger Berathung sandte der Präsident am 15. April seine bestimmteren Vorschläge nach Kopenhagen; und die Genehmigung derselben mit wenigen Modificationen erfolgte aus der deutschen Kanzlei am 8. Juni. Dabei war bestimmt, daß Schütze als Professor zugleich zum Director <noinclude> | |||
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2009, 08:34 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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4. Band | Inhalt des 4. Bandes | |
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Stadt eine freiwillige Collecte angestellt habe, und daß man bei der obwaltenden Vacanz des Rectorats und des Conrectorats zwei taugliche Männer bis auf der Bürger Gutachten für jene Stellen vorschlage. Es wurde für einen neuen Schulbau eine Commission erwählt.
Allein die Stadtschule gerieth später sehr in Verfall. Der Rector Lüdeke starb am 7. April 1735. Sein Nachfolger wurde Johannes Cruse, seit 1725 Conrector, der aber schon am 8. Februar 1738 als Pastor nach Neuenbrok ging. Diese Umstände wurden die nächste Veranlassung zur Stiftung des Gymnasiums, die hauptsächlich ein Verdienst ist des damaligen Präsidenten der Stadt, des Regierungsraths Bernhard Leopold Volkmar von Schomburg, der gerade zu der Zeit, als Cruse sein Rectorat antrat, Präsident der Stadt geworden war. Er fand seine eifrigen Bemühungen für die Verbesserung der Stadtschule erfolglos und entwarf daher einen größeren Plan, „den er durch seine Beharrlichkeit und durch kluge Benutzung der Umstände für die damalige Zeit herrlich ausgeführt hat“. Dabei standen ihm nur geringe Hülfsmittel zu Gebote, denn die ganze jährliche Einnahme der Stadtschule betrug nicht viel mehr als 3500 Mark. Nachdem der Rector Cruse zum Neuenbroker Pastorate abgegangen war, trug der Stadtpräsident in einem umständlichen Bericht an die Regierung vom 6. Januar 1738 die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Verbesserung des Schulwesens in Altona vor und stellte dabei zwei Hauptpunkte auf, nämlich daß die Lateinische Schule zu einem Gymnasium erhoben, und daß der Rector in Wernigerode Eustasius Friedrich Schütze[1] als Professor an demselben angestellt werden möge. Beide Anträge wurden durch ein Königl. Rescript vom 3. Februar genehmigt, und der Präsident von Altona zugleich beauftragt, den Rector Schütze möglichst bald nach Altona einzuladen, um mit ihm alles Nöthige zu bereden. Schütze kam darauf nach Altona, und nach sorgfältiger Berathung sandte der Präsident am 15. April seine bestimmteren Vorschläge nach Kopenhagen; und die Genehmigung derselben mit wenigen Modificationen erfolgte aus der deutschen Kanzlei am 8. Juni. Dabei war bestimmt, daß Schütze als Professor zugleich zum Director
- ↑ Man vergl. über ihn Bolten in den Kirchennachr. von Altona I, S. 118 ff.