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Aktuelle Version vom 31. Januar 2005, 18:43 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: öffentlicher Rechtsgelehrter mit beschränkten Befugnissen, zwischen Notar und Anwalt stehen (in Österreich)
Im 16. Jahrhundert sprach man von einem Agent als Handelnder, und zwar im Auftrag eines anderen, in dessen Interesse Tätiger.