Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/203: Unterschied zwischen den Versionen

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immer mehr auch in kirchlichen Beziehungen das Schleswig-Holsteinische Land abhängig. Das Herzogthum Schleswig wurde nunmehr ungetheilt, mit Ausnahme des kleinen Glücksburgischen Lehnsdistrikts, von der Königlichen Linie beherrscht. Dieser Linie war auch der ihr zuständige Antheil von Holstein unterworfen, während für den Gottorfischen Antheil des Herzogthums Holstein der Schwerpunkt in Kiel lag, zumal während der Regierung des Herzogs Carl Friederich. Aber auch noch später war es so, als die Regenten dieses Landestheils in Rußland waren, weil Kiel der Sitz der Regierungsbehörden blieb, also hier die Verwaltung des Gemeinwesens in kirchlicher wie in weltlicher Beziehung ihr Centrum hatte. Das kleine Plönische Fürstenthum ging seinen eigenen Weg, bis dasselbe noch vor Ablauf unserer Periode zu bestehen aufhörte.
 
Die Ordnung des Gottesdienstes blieb im Allgemeinen während dieses Zeitraumes die althergebrachte. Es blieben namentlich die alten Festtage, bis 1771, also zu Ende unserer Periode, eine bedeutende Verminderung derselben verordnet ward, und zwar nicht nur im Königlichen Landestheile, sondern gleichzeitig auch in dem Großfürstlichen Antheil, dessen Vereinigung mit dem übrigen Lande damals bereits eingeleitet war und in naher Aussicht stand. Da gingen neun Festtage jährlich ein, nämlich der bisher gefeierte dritte Tag der drei hohen Feste, ferner die Festtage der Heiligen drei Könige, Mariä Reinigung, Johannis des Täufers, Mariä Heimsuchung , Michaelis und Allerheiligen. Die zuletzt genannten sechs Tage sind indessen, wenn auch ihre kirchliche Feier schon seit einem Jahrhundert abgestellt ist, noch im täglichen Leben, als eine für manche Beziehungen nicht unwichtige Bezeichnung von Zeitabschnitten, ausgezeichnetere Kalendertage geblieben. Man sieht daraus, daß die alte Kirche, wie vorhin an seinem Orte<ref>Siehe Bd. II, S. 286.</ref> bemerkt worden, es wohl verstanden hatte, sich ihre Tage zu wählen, welche bequeme Ruhepunkte abgeben konnten. Es war freilich die religiöse Bedeutsamkeit dieser Tage schon vorlängst mehr in den Hintergrund getreten. Das Fest der Verkündigung Mariä wurde auf den Sonntag Judica verlegt, und dabei verfügt, daß dessen Texte an diesem Sonntage zu Grunde zu legen wären, was jedoch wenig Beachtung gefunden hat. Das Reformationsfest, sonst auf Allerheiligen gefeiert, <noinclude>
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Aktuelle Version vom 8. Januar 2009, 16:40 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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immer mehr auch in kirchlichen Beziehungen das Schleswig-Holsteinische Land abhängig. Das Herzogthum Schleswig wurde nunmehr ungetheilt, mit Ausnahme des kleinen Glücksburgischen Lehnsdistrikts, von der Königlichen Linie beherrscht. Dieser Linie war auch der ihr zuständige Antheil von Holstein unterworfen, während für den Gottorfischen Antheil des Herzogthums Holstein der Schwerpunkt in Kiel lag, zumal während der Regierung des Herzogs Carl Friederich. Aber auch noch später war es so, als die Regenten dieses Landestheils in Rußland waren, weil Kiel der Sitz der Regierungsbehörden blieb, also hier die Verwaltung des Gemeinwesens in kirchlicher wie in weltlicher Beziehung ihr Centrum hatte. Das kleine Plönische Fürstenthum ging seinen eigenen Weg, bis dasselbe noch vor Ablauf unserer Periode zu bestehen aufhörte.

Die Ordnung des Gottesdienstes blieb im Allgemeinen während dieses Zeitraumes die althergebrachte. Es blieben namentlich die alten Festtage, bis 1771, also zu Ende unserer Periode, eine bedeutende Verminderung derselben verordnet ward, und zwar nicht nur im Königlichen Landestheile, sondern gleichzeitig auch in dem Großfürstlichen Antheil, dessen Vereinigung mit dem übrigen Lande damals bereits eingeleitet war und in naher Aussicht stand. Da gingen neun Festtage jährlich ein, nämlich der bisher gefeierte dritte Tag der drei hohen Feste, ferner die Festtage der Heiligen drei Könige, Mariä Reinigung, Johannis des Täufers, Mariä Heimsuchung , Michaelis und Allerheiligen. Die zuletzt genannten sechs Tage sind indessen, wenn auch ihre kirchliche Feier schon seit einem Jahrhundert abgestellt ist, noch im täglichen Leben, als eine für manche Beziehungen nicht unwichtige Bezeichnung von Zeitabschnitten, ausgezeichnetere Kalendertage geblieben. Man sieht daraus, daß die alte Kirche, wie vorhin an seinem Orte[1] bemerkt worden, es wohl verstanden hatte, sich ihre Tage zu wählen, welche bequeme Ruhepunkte abgeben konnten. Es war freilich die religiöse Bedeutsamkeit dieser Tage schon vorlängst mehr in den Hintergrund getreten. Das Fest der Verkündigung Mariä wurde auf den Sonntag Judica verlegt, und dabei verfügt, daß dessen Texte an diesem Sonntage zu Grunde zu legen wären, was jedoch wenig Beachtung gefunden hat. Das Reformationsfest, sonst auf Allerheiligen gefeiert,


  1. Siehe Bd. II, S. 286.