Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/005: Unterschied zwischen den Versionen
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eine Anzahl Städte ausscheiden, in denen sich die Nachforschung als zu schwierig erwies. Dagegen habe ich bei den Pfarrämtern der kleineren Orte in zahlreichen Fällen, wo es mir von Interesse zu sein schien und ich einigermaßen Aussicht auf Erfolg zu haben glaubte, nachgefragt und auch fast immer bereitwillig Auskunft erhalten; ebenso bei den Meckl. Pastoren, die die Kirchenbücher noch auf ihren Pfarren haben. Die im Archiv befindlichen Taufregister, also die meisten, habe ich nebst einigen andern (Rostock, Wismar, Güstrow Pfarrk.) selbst durchforscht und eine ansehnliche Zahl Geburtsdaten, und was sich weiter dazu geben ließ, daraus festgestellt. Leider geben die Register über Stand oder Beruf des Vaters in älterer Zeit verhältnismäßig selten Auskunft. Soweit sie mir zugänglich waren, sind dann jedoch die Bürgerbücher (so von Rostock, Schwerin, Wismar, Güstrow), meist mit Erfolg, herangezogen. Da die Kirchenbücher ihrer größten Mehrzahl nach noch bis gegen Ende des 18. Jhdts. (in Mecklenburg meist bis 1786) nur den Tauftag verzeichnen, so ist im Folgenden dieser statt des Geburtstages überall da gegeben, wo die Angabe unmittelbar auf das Kb. zurückgeht und wo jene Voraussetzung zutraf (was nicht immer der Fall ist; gelegentlich sind auch in den Kirchenbüchern, die sonst nur die Taufe registrieren, Geburts- ''und'' Tauftag vermerkt, so bei den eigenen Kindern des Pastors sehr häufig; dann habe ich beide Daten notiert). Zu den am öftesten in Frage kommenden mecklenburgischen Städten habe ich übrigens festgestellt, seit wann die Register das Geburtsdatum regelmäßig bringen. Am frühesten beginnen damit — abgesehen von einem halben Dutzend kleinerer Städte, darunter Penzlin und Röbel-N., die, allen voran, diese Daten schon seit den 1740er Jahren bringen — die Wismarschen Kirchenbücher (1757; von da ab ist auch der Name der Mutter genannt, was mit wenigen Ausnahmen, unter denen Grabow rühmlichst hervorragt, gleichzeitig, jedenfalls nicht viel früher, zu geschehen pflegt), Ihnen folgt das Kb. von Parchim St. Marien Ende 1770, das Schweriner Domkb. 1780, das von Parchim St. Georgen 1784, während die Rostocker, die andern beiden Schweriner und die Güstrower Kirchenbücher noch bis 1786 an der alten Gepflogenheit festhalten. — Die sonstigen Quellen (Inschriften auf Leichensteinen und Epitaphien, eigenhändige Vermerke in den Pfarrnachrichten oder Aufzeichnungen der Nachfolger in denselben, Eintragungen ins Kb. beim Tode, Selbstangaben zu den Archivakten; von Gedrucktem die schon erwähnten Leichenpredigten, Nekrologe, biographische Notizen in Sammelwerken und Einzeldarstellungen, Stammbäumen usw.) nennen freilich mit ganz wenigen Ausnahmen immer den Geburtstag. Wieweit auch hier statt des „geb.“ richtiger „get.“ zu setzen gewesen wäre, muß ich dahingestellt sein lassen. Wo eine Nachprüfung ohne Schwierigkeiten zu bewerkstelligen war, ist sie erfolgt; in vielen Fällen ist eine solche aber überhaupt nicht mehr möglich, und wir müssen dann schon | |||
eine Anzahl Städte ausscheiden, in denen sich die Nachforschung als zu schwierig erwies. Dagegen habe ich bei den Pfarrämtern der kleineren Orte in zahlreichen Fällen, wo es mir von Interesse zu sein schien und ich einigermaßen Aussicht auf Erfolg zu haben glaubte, nachgefragt und auch fast immer bereitwillig Auskunft erhalten; ebenso bei den Meckl. Pastoren, die die Kirchenbücher noch auf ihren Pfarren haben. Die im Archiv befindlichen Taufregister, also die meisten, habe ich nebst einigen andern (Rostock, Wismar, Güstrow Pfarrk.) selbst durchforscht und eine ansehnliche Zahl Geburtsdaten, und was sich weiter dazu geben ließ, daraus festgestellt. Leider geben die Register über Stand oder Beruf des Vaters in älterer Zeit verhältnismäßig selten Auskunft. Soweit sie mir zugänglich waren, sind dann jedoch die Bürgerbücher (so von Rostock, Schwerin, Wismar, Güstrow), meist mit Erfolg, herangezogen. Da die Kirchenbücher ihrer größten Mehrzahl nach noch bis gegen Ende des 18. Jhdts. (in Mecklenburg meist bis 1786) nur den Tauftag |
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eine Anzahl Städte ausscheiden, in denen sich die Nachforschung als zu schwierig erwies. Dagegen habe ich bei den Pfarrämtern der kleineren Orte in zahlreichen Fällen, wo es mir von Interesse zu sein schien und ich einigermaßen Aussicht auf Erfolg zu haben glaubte, nachgefragt und auch fast immer bereitwillig Auskunft erhalten; ebenso bei den Meckl. Pastoren, die die Kirchenbücher noch auf ihren Pfarren haben. Die im Archiv befindlichen Taufregister, also die meisten, habe ich nebst einigen andern (Rostock, Wismar, Güstrow Pfarrk.) selbst durchforscht und eine ansehnliche Zahl Geburtsdaten, und was sich weiter dazu geben ließ, daraus festgestellt. Leider geben die Register über Stand oder Beruf des Vaters in älterer Zeit verhältnismäßig selten Auskunft. Soweit sie mir zugänglich waren, sind dann jedoch die Bürgerbücher (so von Rostock, Schwerin, Wismar, Güstrow), meist mit Erfolg, herangezogen. Da die Kirchenbücher ihrer größten Mehrzahl nach noch bis gegen Ende des 18. Jhdts. (in Mecklenburg meist bis 1786) nur den Tauftag verzeichnen, so ist im Folgenden dieser statt des Geburtstages überall da gegeben, wo die Angabe unmittelbar auf das Kb. zurückgeht und wo jene Voraussetzung zutraf (was nicht immer der Fall ist; gelegentlich sind auch in den Kirchenbüchern, die sonst nur die Taufe registrieren, Geburts- und Tauftag vermerkt, so bei den eigenen Kindern des Pastors sehr häufig; dann habe ich beide Daten notiert). Zu den am öftesten in Frage kommenden mecklenburgischen Städten habe ich übrigens festgestellt, seit wann die Register das Geburtsdatum regelmäßig bringen. Am frühesten beginnen damit — abgesehen von einem halben Dutzend kleinerer Städte, darunter Penzlin und Röbel-N., die, allen voran, diese Daten schon seit den 1740er Jahren bringen — die Wismarschen Kirchenbücher (1757; von da ab ist auch der Name der Mutter genannt, was mit wenigen Ausnahmen, unter denen Grabow rühmlichst hervorragt, gleichzeitig, jedenfalls nicht viel früher, zu geschehen pflegt), Ihnen folgt das Kb. von Parchim St. Marien Ende 1770, das Schweriner Domkb. 1780, das von Parchim St. Georgen 1784, während die Rostocker, die andern beiden Schweriner und die Güstrower Kirchenbücher noch bis 1786 an der alten Gepflogenheit festhalten. — Die sonstigen Quellen (Inschriften auf Leichensteinen und Epitaphien, eigenhändige Vermerke in den Pfarrnachrichten oder Aufzeichnungen der Nachfolger in denselben, Eintragungen ins Kb. beim Tode, Selbstangaben zu den Archivakten; von Gedrucktem die schon erwähnten Leichenpredigten, Nekrologe, biographische Notizen in Sammelwerken und Einzeldarstellungen, Stammbäumen usw.) nennen freilich mit ganz wenigen Ausnahmen immer den Geburtstag. Wieweit auch hier statt des „geb.“ richtiger „get.“ zu setzen gewesen wäre, muß ich dahingestellt sein lassen. Wo eine Nachprüfung ohne Schwierigkeiten zu bewerkstelligen war, ist sie erfolgt; in vielen Fällen ist eine solche aber überhaupt nicht mehr möglich, und wir müssen dann schon