Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/148: Unterschied zwischen den Versionen
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Wandel zn sehen und sind die nicht auf die Kanzel zu lassen, du ihr ungeistliches Gemüth mit Schlägereien und anderer unziemlicher Comportemenz, wie auch ihrem geistlichen Stande unanständiger, hochgefärbter, chamarrirter Kleidung zu erkennen geben.“ | |||
Einzelne Fälle, wo Prediger in Untersuchung waren, wollen wir anführen. Der Pastor Krull in Krempe wurde wegen willkürlicher Verwerfung des sanctionirten Glückstädter Gesangbuchs in eine Brüche von 100 Reichsthalern auf der Synode von 1692 verurtheilt. Auf derselben Synode wurde der Pastor zu Grundtoft, <tt>M.</tt> Alter, <tt>ab officio et beneficio</tt> suspendirt, und dessen College, der Diaconus Probst, „wegen unpriesterlichen Wandels und Lebens“ einer speciellen Untersuchung überwiesen. Diese beiden Prediger konnten sich durchaus nicht mit einander vertragen. Der erstere, genannt Oberalter oder Alter, gebürtig aus Norwegen, wohin sein Vater aus Ungarn als Kaufmann sich begeben hatte, war seit 1690 in Grundtoft angestellt und vorher Prediger in Christianshafen gewesen. Er wandte sich in einer Supplik an den König, und die Folge war, daß ein Cabinetsbefehl die Suspension aufhob. 1696 wurden auf der Synode wieder hinsichtlich dieser beiden Prediger | |||
dreißig Klagpunkte verhandelt, und es erschien zweifelhaft, auf wessen Seite die meiste Schuld wäre. Da kein Friede unter ihnen werden konnte und die Gemeinde geärgert ward, so kam es endlich dahin, daß der Diaconus Christoph Probst 1697 von der Synode auf vier Monate suspendirt ward. Derselbe wurde aber nun, gleichwie vormals sein College, beim Könige klagbar, worauf der Diaconus nach Nordhastedt in Dithmarschen versetzt ward, der dortige Diaconus aber, Jacob Macke, nach Grundtoft. Auch dieser war in Nordhastedt seiner Gemeinde anstößig gewesen, well er eine vom Küster Geschwängerte geheirathet hatte. 1695 gab die Synode in Sachen der beiden Lütgenburger Prediger Claußen und Walter ein Erkenntniß ab. Beide mußten nachher öffentliche Abbitte thun. Die Prediger daselbst hatten schon dreißig Jahre lang über ihre Amtsverrichtungen und Accidentien Streit gehabt, und die beiden derzeitigen waren auf das heftigste an einander gerathen. Auch die Prediger zu Barlt, Wattenbach und Höpsen, waren in Streit, und die Synode verhandelte 1695 die Sache. 1699 finden wir Wattenbach wieder vor der Synode. Er war belangt wegen abweichender Ansichten über die Gottheit Christi und über die guten Werke. Er |
Aktuelle Version vom 3. Januar 2009, 12:10 Uhr
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Wandel zn sehen und sind die nicht auf die Kanzel zu lassen, du ihr ungeistliches Gemüth mit Schlägereien und anderer unziemlicher Comportemenz, wie auch ihrem geistlichen Stande unanständiger, hochgefärbter, chamarrirter Kleidung zu erkennen geben.“
Einzelne Fälle, wo Prediger in Untersuchung waren, wollen wir anführen. Der Pastor Krull in Krempe wurde wegen willkürlicher Verwerfung des sanctionirten Glückstädter Gesangbuchs in eine Brüche von 100 Reichsthalern auf der Synode von 1692 verurtheilt. Auf derselben Synode wurde der Pastor zu Grundtoft, M. Alter, ab officio et beneficio suspendirt, und dessen College, der Diaconus Probst, „wegen unpriesterlichen Wandels und Lebens“ einer speciellen Untersuchung überwiesen. Diese beiden Prediger konnten sich durchaus nicht mit einander vertragen. Der erstere, genannt Oberalter oder Alter, gebürtig aus Norwegen, wohin sein Vater aus Ungarn als Kaufmann sich begeben hatte, war seit 1690 in Grundtoft angestellt und vorher Prediger in Christianshafen gewesen. Er wandte sich in einer Supplik an den König, und die Folge war, daß ein Cabinetsbefehl die Suspension aufhob. 1696 wurden auf der Synode wieder hinsichtlich dieser beiden Prediger dreißig Klagpunkte verhandelt, und es erschien zweifelhaft, auf wessen Seite die meiste Schuld wäre. Da kein Friede unter ihnen werden konnte und die Gemeinde geärgert ward, so kam es endlich dahin, daß der Diaconus Christoph Probst 1697 von der Synode auf vier Monate suspendirt ward. Derselbe wurde aber nun, gleichwie vormals sein College, beim Könige klagbar, worauf der Diaconus nach Nordhastedt in Dithmarschen versetzt ward, der dortige Diaconus aber, Jacob Macke, nach Grundtoft. Auch dieser war in Nordhastedt seiner Gemeinde anstößig gewesen, well er eine vom Küster Geschwängerte geheirathet hatte. 1695 gab die Synode in Sachen der beiden Lütgenburger Prediger Claußen und Walter ein Erkenntniß ab. Beide mußten nachher öffentliche Abbitte thun. Die Prediger daselbst hatten schon dreißig Jahre lang über ihre Amtsverrichtungen und Accidentien Streit gehabt, und die beiden derzeitigen waren auf das heftigste an einander gerathen. Auch die Prediger zu Barlt, Wattenbach und Höpsen, waren in Streit, und die Synode verhandelte 1695 die Sache. 1699 finden wir Wattenbach wieder vor der Synode. Er war belangt wegen abweichender Ansichten über die Gottheit Christi und über die guten Werke. Er