Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/133: Unterschied zwischen den Versionen
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des Propsten Schrader wurde 1733 für die Tondersche Landgemeinde ein Bethaus zu Emmerschede errichtet, wo der dänische Prediger sonntäglich Gottesdienst hält. Die Tondersche Stadtkirche wurde 1752 inwendig reparirt, zu Niebüll 1729 die Kirche groß und geräumig von Neuem aufgeführt. | |||
5. Flensburg. Die dortige Propstei bestand unverändert fort. Der Pastor zu St. Johannis Andreas Hoyer, seit 1709 Propst, | |||
wurde 1724 Generalsuperintendent. Als Propst folgte ihm von 1724 an der Pastor zu St. Marien, Franciscus Moller, welcher | |||
den 28. Juli 1735 starb, worauf die Propstei wieder nach St. Johannis kam, indem der dortige Pastor Christian Ernst Lundius 1735 dieses Amt erhielt, und bis in das 32. Jahr führte, da er am 21. Januar 1767 im 84. Jahre seines Alters, im 55. des Predigtamtes starb. Seit 1738 war er Consistorialrath und Mitglied des Oberconsistoriums gewesen, und zwei Mal hatte er die ihm angetragene Superintendentur (nach Conradi und Reuß) abgelehnt. Sein Nachfolger in der Propstei, der Pastor Michael Geerkens zu St. Nicolai vom 4. Mai 1767 an, verwaltete dieselbe nur wenige Wochen bis zu seinem Todestage den 6. Juli desselben Jahres. Am 28. September ging die Propstei an den Pastor zu St. Marien Matthias Fries über, der bis 1774 lebte. So war der merkwürdige Fall eingetreten, daß Flensburg in Einem Jahre drei Pröpste gehabt hatte, und zwar an allen drei Kirchen der Stadt. In die Kirche zu Grundtoft schlug am 16. Februar 1756 ein Blitzstrahl ein, und sie ging mit ihrem hohen Thurme bis auf die massiven Mauern in Flammen auf. | |||
6. Die Gottorfer Propstei bestand in ihrem großen Umfange fort, erhielt indessen 1731 ein eigenes Consistorium, während sie | |||
bisher unter dem Ober-Consistorium gestanden hatte. Das Amt eines Kirchenpropsten führten die jedesmaligen Generalsuperintendenten über die Kirchen der Städte Schleswig und Eckernförde, der Aemter Gottorf, Hütten, Husum, Schwabstedt, des Domcapitelsamtes und der Nordstrandischen Inseln. | |||
7. Die Stadt Husum behielt ihre bisherige abgesonderte kirchliche Verfassung, und die Pastoren blieben Kirchen und Schulinspectoren. <tt>M.</tt> Johann Melchior Krafft starb den 22. Juli 1751 im 78. Jahre seines Alters, im 52. seines Dienstes. Dann Konrad |
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des Propsten Schrader wurde 1733 für die Tondersche Landgemeinde ein Bethaus zu Emmerschede errichtet, wo der dänische Prediger sonntäglich Gottesdienst hält. Die Tondersche Stadtkirche wurde 1752 inwendig reparirt, zu Niebüll 1729 die Kirche groß und geräumig von Neuem aufgeführt.
5. Flensburg. Die dortige Propstei bestand unverändert fort. Der Pastor zu St. Johannis Andreas Hoyer, seit 1709 Propst, wurde 1724 Generalsuperintendent. Als Propst folgte ihm von 1724 an der Pastor zu St. Marien, Franciscus Moller, welcher den 28. Juli 1735 starb, worauf die Propstei wieder nach St. Johannis kam, indem der dortige Pastor Christian Ernst Lundius 1735 dieses Amt erhielt, und bis in das 32. Jahr führte, da er am 21. Januar 1767 im 84. Jahre seines Alters, im 55. des Predigtamtes starb. Seit 1738 war er Consistorialrath und Mitglied des Oberconsistoriums gewesen, und zwei Mal hatte er die ihm angetragene Superintendentur (nach Conradi und Reuß) abgelehnt. Sein Nachfolger in der Propstei, der Pastor Michael Geerkens zu St. Nicolai vom 4. Mai 1767 an, verwaltete dieselbe nur wenige Wochen bis zu seinem Todestage den 6. Juli desselben Jahres. Am 28. September ging die Propstei an den Pastor zu St. Marien Matthias Fries über, der bis 1774 lebte. So war der merkwürdige Fall eingetreten, daß Flensburg in Einem Jahre drei Pröpste gehabt hatte, und zwar an allen drei Kirchen der Stadt. In die Kirche zu Grundtoft schlug am 16. Februar 1756 ein Blitzstrahl ein, und sie ging mit ihrem hohen Thurme bis auf die massiven Mauern in Flammen auf.
6. Die Gottorfer Propstei bestand in ihrem großen Umfange fort, erhielt indessen 1731 ein eigenes Consistorium, während sie bisher unter dem Ober-Consistorium gestanden hatte. Das Amt eines Kirchenpropsten führten die jedesmaligen Generalsuperintendenten über die Kirchen der Städte Schleswig und Eckernförde, der Aemter Gottorf, Hütten, Husum, Schwabstedt, des Domcapitelsamtes und der Nordstrandischen Inseln.
7. Die Stadt Husum behielt ihre bisherige abgesonderte kirchliche Verfassung, und die Pastoren blieben Kirchen und Schulinspectoren. M. Johann Melchior Krafft starb den 22. Juli 1751 im 78. Jahre seines Alters, im 52. seines Dienstes. Dann Konrad