Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/110: Unterschied zwischen den Versionen

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Uebertritt des Landesherrn zur griechischen Kirche blieb jedoch auf das von nun an sogenannte Großfürstliche Holstein in kirchlichen Beziehungen ohne Einfluß, außer daß zu Kiel eine Kapelle für diejenigen eingerichtet ward, welche sich dort aufhielten und der griechischen Kirche zugethan waren. Der Großfürst bestieg nach dem erfolgten Ableben der Kaiserin Elisabeth am 5. Januar 1762 als Peter III. den russischen Thron. Mit großen Festlichkeiten wurde diese Thronbesteigung auch in Holstein gefeiert. Aber es schien nun ein Krieg mit Dänemark bald unvermeidlich bevorzustehen, welcher ohne Zweifel Verheerungen über das jetzt schon längere Zeit im Frieden aufblühende Land gebracht haben würde. Der König hatte vergeblich geltend zu machen gesucht, daß der Großfürst durch seinen Uebertritt zur griechischen Kirche des Regierungsrechtes in Holstein verlustig geworden sei. Ebenso vergeblich war der Versuch, einen Austausch des Großfürstlichen Holsteins gegen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst einzuleiten. Der Monarch des großen russischen Reiches wollte seine ererbten Ansprüche auf den von seinen Vorfahren besessenen, aber ihnen verloren gegangenen Antheil von Schleswig geltend machen. König Friederich V., der unter solchen Aussichten den Thron bestiegen hatte, machte große Rüstungen. Da kam unerwartet die Nachricht von dem, was in Rußland sich begeben hatte. Der Kaiser war am 17. Juli 1762 umgebracht; seine Gemahlin Katharina II. übernahm die Regierung für den unmündigen, 1754 geborenen Paul Petrowitsch und schloß mit Dänemark Frieden. Der Herzog Georg Ludewig aus der Eutinischen Linie des Hauses war Statthalter in dem Großfürstlichen Holstein, und nach seinem Ableben am 7. September 1763 übernahm der zu Eutin residirende Bischof von Lübeck, Friederich August, die Verwaltung, und ist bis zur Beendigung der Großfürstlichen Regierung Statthalter geblieben<ref>V. Halem, Vermischte Schriften IV, S. 92.</ref>.
 
König Friederich V. hatte 1761, nach dem in der Nacht vom 18. auf den 19. October erfolgten Tode des letzten Herzogs von Plön, Karl Friederich, seinen Antheil an Holstein durch die bisherigen Plönischen Lande vergrößert, in Folge eines mit Plön abgeschlossenen Erbvertrages vom 29. November 1756; wobei die Herzoge von Glücksburg, Augustenburg und Bek (jetzt Glücksburg) <noinclude>
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Aktuelle Version vom 1. Januar 2009, 12:14 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Uebertritt des Landesherrn zur griechischen Kirche blieb jedoch auf das von nun an sogenannte Großfürstliche Holstein in kirchlichen Beziehungen ohne Einfluß, außer daß zu Kiel eine Kapelle für diejenigen eingerichtet ward, welche sich dort aufhielten und der griechischen Kirche zugethan waren. Der Großfürst bestieg nach dem erfolgten Ableben der Kaiserin Elisabeth am 5. Januar 1762 als Peter III. den russischen Thron. Mit großen Festlichkeiten wurde diese Thronbesteigung auch in Holstein gefeiert. Aber es schien nun ein Krieg mit Dänemark bald unvermeidlich bevorzustehen, welcher ohne Zweifel Verheerungen über das jetzt schon längere Zeit im Frieden aufblühende Land gebracht haben würde. Der König hatte vergeblich geltend zu machen gesucht, daß der Großfürst durch seinen Uebertritt zur griechischen Kirche des Regierungsrechtes in Holstein verlustig geworden sei. Ebenso vergeblich war der Versuch, einen Austausch des Großfürstlichen Holsteins gegen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst einzuleiten. Der Monarch des großen russischen Reiches wollte seine ererbten Ansprüche auf den von seinen Vorfahren besessenen, aber ihnen verloren gegangenen Antheil von Schleswig geltend machen. König Friederich V., der unter solchen Aussichten den Thron bestiegen hatte, machte große Rüstungen. Da kam unerwartet die Nachricht von dem, was in Rußland sich begeben hatte. Der Kaiser war am 17. Juli 1762 umgebracht; seine Gemahlin Katharina II. übernahm die Regierung für den unmündigen, 1754 geborenen Paul Petrowitsch und schloß mit Dänemark Frieden. Der Herzog Georg Ludewig aus der Eutinischen Linie des Hauses war Statthalter in dem Großfürstlichen Holstein, und nach seinem Ableben am 7. September 1763 übernahm der zu Eutin residirende Bischof von Lübeck, Friederich August, die Verwaltung, und ist bis zur Beendigung der Großfürstlichen Regierung Statthalter geblieben[1].

König Friederich V. hatte 1761, nach dem in der Nacht vom 18. auf den 19. October erfolgten Tode des letzten Herzogs von Plön, Karl Friederich, seinen Antheil an Holstein durch die bisherigen Plönischen Lande vergrößert, in Folge eines mit Plön abgeschlossenen Erbvertrages vom 29. November 1756; wobei die Herzoge von Glücksburg, Augustenburg und Bek (jetzt Glücksburg)


  1. V. Halem, Vermischte Schriften IV, S. 92.