Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/058: Unterschied zwischen den Versionen

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welche die Reformatoren in dieser Hinsicht hegten, weit zurück. Die beiden ersten Jahrhunderte nach der Reformation waren für die Schule und Volksbildung sehr ungünstig<ref>J. C. Jessen (Pastor zu Grömitz), Grundzüge zur Geschichte und Kritik des Schul- und Unterrichtswesens der Herzogthümer Schleswig und Holstein, vom christlich wissenschaftlichen Standpunkt. Hamburg 1860.</ref>, aber man suchte doch zunächst mit der Verbesserung der Anstalten für eine gelehrte Ausbildung etwas vorwärts zu kommen, indem mehr und mehr das Bedürfniß gefühlt ward, für einen tüchtigeren Lehrerstand vor allen Dingen Sorge zu tragen. Vorher konnte ja auch an die Volksbildung im Allgemeinen nicht gedacht werden. Diese blieb auch sehr zurück, wenngleich, wie wir sehen werden, doch dafür auch schon etwas mehr als in dem vorigen Zeitraume geschah. Mit dem Schulwesen auf dem Lande war es aber im Großen und Ganzen fortwährend schlecht bestellt. Ein wichtiger Fortschritt für die Volksschulen lag in der Stiftung von Diaconaten. Nur in den Marschlandschaften im Westen der Herzogthümer stand es um die Landschulen besser, namentlich in Nordfriesland und in Dithmarschen. Heimreich<ref>Heimreich's Nordfriesische Chronik in Falck's Ausgabe. Tondern 1819. II, S. 66.</ref>, der nordfriesische Chronist, konnte im Jahre 1660 mehr als dreißig geborene Strandinger aufzählen, „die ihre Studien auf Universitäten continuiret, damals noch am Leben gewesen und guten Theils Gott an Kirchen und Schulen als Pröpste, Pastoren, Diaconen, Rectoren dienen, auch Ländern und Leuten nicht ohne besondern Ruhm dieses Landes vorgestanden“. In Dithmarschen fanden die Eroberer 1559 in den meisten Kirchdörfern studirte Rectoren, denen an manchen Orten noch ein Literatus, als Conrector oder Cantor titulirt, zur Seite stand. Die von der neuen Landesherrschaft ernannte Commission zur Ordnung des Kirchen- und Schulwesens in Dithmarschen, aus drei Räthen und drei Geistlichen bestehend, bestimmte in dem Rendsburger Abschied vom 10. November 1559: „dewile de Scholen ock hochnodigk, hebben gemelte Rede vnde Prediger verordnet vnd bevhalen dat de sulven scholen restituert vnd erholden werden an den Orden, dar se gewesen sind, vnd Besoldunge so davorhen thobelecht, worup de Superintendenten flitigkacht hebben scholen ock neffenst den Pastoren an den Orden tho sehen, dat se gude Scholdener hebben, dat Volk <noinclude>
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2008, 10:16 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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welche die Reformatoren in dieser Hinsicht hegten, weit zurück. Die beiden ersten Jahrhunderte nach der Reformation waren für die Schule und Volksbildung sehr ungünstig[1], aber man suchte doch zunächst mit der Verbesserung der Anstalten für eine gelehrte Ausbildung etwas vorwärts zu kommen, indem mehr und mehr das Bedürfniß gefühlt ward, für einen tüchtigeren Lehrerstand vor allen Dingen Sorge zu tragen. Vorher konnte ja auch an die Volksbildung im Allgemeinen nicht gedacht werden. Diese blieb auch sehr zurück, wenngleich, wie wir sehen werden, doch dafür auch schon etwas mehr als in dem vorigen Zeitraume geschah. Mit dem Schulwesen auf dem Lande war es aber im Großen und Ganzen fortwährend schlecht bestellt. Ein wichtiger Fortschritt für die Volksschulen lag in der Stiftung von Diaconaten. Nur in den Marschlandschaften im Westen der Herzogthümer stand es um die Landschulen besser, namentlich in Nordfriesland und in Dithmarschen. Heimreich[2], der nordfriesische Chronist, konnte im Jahre 1660 mehr als dreißig geborene Strandinger aufzählen, „die ihre Studien auf Universitäten continuiret, damals noch am Leben gewesen und guten Theils Gott an Kirchen und Schulen als Pröpste, Pastoren, Diaconen, Rectoren dienen, auch Ländern und Leuten nicht ohne besondern Ruhm dieses Landes vorgestanden“. In Dithmarschen fanden die Eroberer 1559 in den meisten Kirchdörfern studirte Rectoren, denen an manchen Orten noch ein Literatus, als Conrector oder Cantor titulirt, zur Seite stand. Die von der neuen Landesherrschaft ernannte Commission zur Ordnung des Kirchen- und Schulwesens in Dithmarschen, aus drei Räthen und drei Geistlichen bestehend, bestimmte in dem Rendsburger Abschied vom 10. November 1559: „dewile de Scholen ock hochnodigk, hebben gemelte Rede vnde Prediger verordnet vnd bevhalen dat de sulven scholen restituert vnd erholden werden an den Orden, dar se gewesen sind, vnd Besoldunge so davorhen thobelecht, worup de Superintendenten flitigkacht hebben scholen ock neffenst den Pastoren an den Orden tho sehen, dat se gude Scholdener hebben, dat Volk


  1. J. C. Jessen (Pastor zu Grömitz), Grundzüge zur Geschichte und Kritik des Schul- und Unterrichtswesens der Herzogthümer Schleswig und Holstein, vom christlich wissenschaftlichen Standpunkt. Hamburg 1860.
  2. Heimreich's Nordfriesische Chronik in Falck's Ausgabe. Tondern 1819. II, S. 66.